Streit am Wahlkampfstand in Heilbronn: Lehrer und AfD-Politiker geraten aneinander
Ein Lehrer soll gegenüber seinen Schülern gegen seine Neutralitätspflicht verstoßen und sich abfällig gegen die AfD geäußert haben. AfD-Kandidat Maximilian Decker fühlt sich beleidigt und spricht sogar von „Volksverhetzung“.
Es beginnt vermeintlich harmonisch mit einem Liedchen – und endet mit einer vorläufigen Festnahme und einer angeblichen Anzeige gegen einen Lehrer. Am späten Donnerstagvormittag (5. Februar) ist Maximilian Decker mit einem Info-Stand und einem weiteren Parteikollegen auf dem Heilbronner Kiliansplatz vor Ort. Der AfD-Direktkandidat im Wahlkreis Heilbronn möchte um Stimmen bei der Landtagswahl am 8. März werben. Dann finden sich offenbar mehrere Schulklassen, zusammen mit ihren Lehrern, auf dem Kiliansplatz ein.
Maximilian Decker schildert: „Einer der Lehrer hatte eine Ukulele dabei und hat angefangen, das Lied ’Azzurro’ von Adriano Celentano zu singen.“ Der offenbare Bezug dabei: das Blau – die politische Farbe der AfD. „Das hat mir zunächst ganz gut gefallen. Doch dann hat der Lehrer zu den Schülern gesagt: ’Unterstützt nur nicht dieses Blau’.“
Lehrer soll sich auf Heilbronner Kiliansplatz gegen AfD ausgesprochen haben
In Richtung der Schüler, die Decker auf etwa zwölf Jahre, also ungefähr in der siebten Klasse, schätzt, soll der Lehrer dann noch politische Belehrungen von sich gegeben haben. Decker: „Er sagte: ’Seid schlau, wählt nicht Blau’ und hat erklärt, warum man nicht die AfD wählen sollte. Dazu beschimpfte er mich und meinen Kollegen am Stand als ’Extremisten’.“
Für den 38-Jährigen ein klares Fehlverhalten des Lehrers. Dieser habe, so sieht es Maximilian Decker, gegenüber den Schülern eine Neutralitätspflicht zu wahren. Tatsächlich besagt §38 des Schulgesetzes in Baden-Württemberg: „Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (...) dürfen in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußeren Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören.“ Vor allem sei darauf zu achten, nicht gegen die Menschenwürde, die Gleichberechtigung oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verstoßen.
Ministerium verweist auf Konsens von 1977
Ganz so pauschal gestaltet sich der Neutralitätsbegriff in der Praxis aber offenbar nicht, wie Fabian Schmidt, stellvertretender Sprecher des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport in Baden-Württemberg erklärt: „Es wäre falsch, die Neutralität so zu verstehen, dass die Lehrkräfte ohne eigene Haltung und Überzeugung auftreten müssen. Die Erziehung zu freiheitlicher Gesinnung ist nur möglich, wenn die Lehrkräfte in die Lage versetzt werden, ihre Werte und ihre Haltung mit einem klaren Kompass und dem unmissverständlichen Einsatz für die Freiheit und Demokratie zu vermitteln.“

Einzuhalten seien in jedem Fall die Vorgaben des „Beutelsbacher Konsens“, die seit 1977 gelten. Darin heißt es: „Es ist nicht erlaubt, den Schüler – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der ’Gewinnung eines selbständigen Urteils’ zu hindern.“ Denn genau hier verlaufe die Grenze zwischen politischer Bildung und Indoktrination. Letztere trage zur Entmündigung des Schülers bei. Stattdessen solle ein Schüler „in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren“.
AfD-Kandidat Maximilian Decker: „Habe den Lehrer angezeigt“
Als Extremist bezeichnet worden zu sein – das stellte für Decker eine Beleidigung dar. „Wir haben daraufhin die Polizei gerufen, da sich für mich die Frage der Volksverhetzung seitens des Lehrers stellte.“ Bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte habe Decker den Lehrer festgehalten. Damit beruft er sich auf §127 der Strafprozessordnung.
Diese besagt: „Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“ Dies bestätigt, allgemein betrachtet und nicht auf den vorliegenden Fall bezogen, auch Staatsanwältin Mareike Hafendörfer.
Das Festhalten durch den AfD-Mann soll der Lehrer laut Decker dann auch für das Untermauern seiner Argumente verwendet haben. „Zu den Schülern hat er dann gesagt: ’Schaut, das passiert, wenn ihr die AfD wählt.’ Bei der Polizei habe ich den Mann wegen Beleidigung angezeigt“, berichtet Maximilian Decker.
Polizei prüft Vorfall am AfD-Stand auf dem Heilbronner Kiliansplatz
Auf Nachfrage bei der Polizei Heilbronn bestätigt deren Pressesprecher Frank Belz den Einsatz am Donnerstag am AfD-Stand. „Derzeit wird geprüft, ob ein strafbares Verhalten der Beteiligten vorlag. Abschließend kann hierzu noch keine Stellung genommen werden.“ Ob aufgrund des Verhaltens des Lehrers Konsequenzen folgen, sei bloße Spekulation, solange die Untersuchungen des Sachverhalts noch im Gange sind.
Fabian Schmidt vom Kultusministerium betont: „Für die Frage, ob eine Meinungsäußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist oder die Grenze zur Strafbarkeit überschreitet und zum Beispiel eine Beleidigung darstellt, kommt es jeweils auf die Umstände des Einzelfalls an.“ Die Bewertung im Einzelfall sei Aufgabe der Staatsanwaltschaft. „Die Bewertung, ob ein Dienstvergehen vorliegt, obliegt dem jeweiligen Regierungspräsidium. Dieses wird zunächst die genauen Umstände des Einzelfalls erheben müssen, bevor es eine Bewertung vornehmen kann“, berichtet Schmidt.
Der beteiligte Lehrer möchte sich öffentlich bislang noch nicht zu den Vorkommnissen äußern.
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Stimme.de
Kommentare
Miachael Gscihbowski am 07.02.2026 19:25 Uhr
Ich finde, wenn der Lehrer den Schülern näherbringen möchte, dass die AfD nicht optimal ist, hätte er auch einfach zum Stand gehen können und kritische Fragen stellen. Dann hätten die Kinder sich eine Meinung dazu bilden können. Im Vorbeigehen Lieder zu singen ist irgendwie sehr einseitige Aufklärung.
am 07.02.2026 16:55 Uhr
Solche Vorfälle sind Wasser auf die Mühlen der AfD und befeuern weiter deren Opferrolle. Und ungeschickter kann man sich als Pädagoge in der Öffentlichkeit kaum verhalten. So kann man 12 jährige auch auf ihr Wahlrecht ab 16 vorbereiten.
Jürgen Mosthaf
Günther Knapp am 07.02.2026 12:27 Uhr
Es ist traurig, dass Teile unserer Gesellschaft die Geschichte nach der Weimarer Republik völlig ausblenden und oft auch ausblenden. Die AfD hat zweifellos mit ihren Parolen und hier ausdrücklich in Nähe eines nationalistischem Denkens Ähnlichkeiten zum Nationalismus der 30er und bis etwa Mitte der 40er Jahre erweckt. Zu viele, auch falls diese bei "nur 20 - 25 %" der Deutschen liegen, laufen gedankenlos aufhetzenden Parolen hinterher. Leider ist ein solches Verhalten auch in anderen Ländern sichtbar. Als "Alter" hatte ich die Möglichkeiten und nicht nur in der Schule zu lernen wohin nationalistisches Gedankengut führt.
Das Deutschland wieder ein solches erstarken dieser Gedanken bei uns "Deutschen" führt, konnte ich mir lange nicht vorstellen. Richtig ist, dass ein Lehrer vor seinen Schülern nicht pauschal einen Parteianhänger beleidigen darf, zumal eine solche Partei bei uns nicht verboten ist!
Ob das Wort "Extremist" eine strafrechtliche Bedeutung hat, sollte ein Richter klären.
Die vorläufige Festnahme durch Jedermann nach § 127 StGB finde ich jedenfalls hier sehr deutlich überzogen und willkürlich!
am 09.02.2026 10:15 Uhr
Sehr geehrter Herr Knapp,
es ist sicherlich nicht so, dass alle Bürger die Alternative für Deutschland wählen Rechtsextremisten sind. " Nur 25 %" ? Immerhin haben Sie damit die SPD weit hinter sich gelassen. Immer nur die Nazikeule herausholen und Horroszenarien zu malen führt zu noch mehr Frust bei vielen Bürgern.
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, dass es die etablierten Parteien sind, die rechte und linke Ränder erstarken lassen?
Eine Demokratie lebt von der Vielfalt der unterschiedlichen Meinungen und Ziele. Ich bin Unternehmer und fände es trotzdem nicht gut, wenn nur unternehmerisches Denken unsere Politik bestimmt. Mein Gewichtung liegt von meiner Natur aus woanders als bei jemandem der von staatlichem Geld lebt.
Wir bezahlen im Jahr 720 000 Euro an Löhnen mit Arbeitgeberanteil. Davon zahlen wir inzwischen nur noch etwas mehr als die Hälfte an Nettolöhnen an unsere Mitarbeiter aus. Und in der Hotellerie und Gastronomie sind wir weit von den Löhnen der großen Unternehmen entfernt.
Zuallererst braucht der Staat und all seine öffentlich rechtlichen Organisationen grundlegende und tief einschneidende Reformen anstelle von nie dagewesenen Schulden, wenn Deutschland nicht noch weiter abrutschen soll. Ansonsten werden das Mächte regeln die Sie und ich nicht wollen.
Jürgen Mosthaf