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Streit am Wahlkampfstand in Heilbronn: Lehrer und AfD-Politiker geraten aneinander 

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Ein Lehrer soll gegenüber seinen Schülern gegen seine Neutralitätspflicht verstoßen und sich abfällig gegen die AfD geäußert haben. AfD-Kandidat Maximilian Decker fühlt sich beleidigt und spricht sogar von „Volksverhetzung“.


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Es beginnt vermeintlich harmonisch mit einem Liedchen – und endet mit einer vorläufigen Festnahme und einer angeblichen Anzeige gegen einen Lehrer. Am späten Donnerstagvormittag (5. Februar) ist Maximilian Decker mit einem Info-Stand und einem weiteren Parteikollegen auf dem Heilbronner Kiliansplatz vor Ort. Der AfD-Direktkandidat im Wahlkreis Heilbronn möchte um Stimmen bei der Landtagswahl am 8. März werben. Dann finden sich offenbar mehrere Schulklassen, zusammen mit ihren Lehrern, auf dem Kiliansplatz ein.

Maximilian Decker schildert: „Einer der Lehrer hatte eine Ukulele dabei und hat angefangen, das Lied ’Azzurro’ von Adriano Celentano zu singen.“ Der offenbare Bezug dabei: das Blau – die politische Farbe der AfD. „Das hat mir zunächst ganz gut gefallen. Doch dann hat der Lehrer zu den Schülern gesagt: ’Unterstützt nur nicht dieses Blau’.“

Lehrer soll sich auf Heilbronner Kiliansplatz gegen AfD ausgesprochen haben

In Richtung der Schüler, die Decker auf etwa zwölf Jahre, also ungefähr in der siebten Klasse, schätzt, soll der Lehrer dann noch politische Belehrungen von sich gegeben haben. Decker: „Er sagte: ’Seid schlau, wählt nicht Blau’ und hat erklärt, warum man nicht die AfD wählen sollte. Dazu beschimpfte er mich und meinen Kollegen am Stand als ’Extremisten’.“

Für den 38-Jährigen ein klares Fehlverhalten des Lehrers. Dieser habe, so sieht es Maximilian Decker, gegenüber den Schülern eine Neutralitätspflicht zu wahren. Tatsächlich besagt §38 des Schulgesetzes in Baden-Württemberg: „Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (...) dürfen in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußeren Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören.“ Vor allem sei darauf zu achten, nicht gegen die Menschenwürde, die Gleichberechtigung oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verstoßen. 

Ministerium verweist auf Konsens von 1977

Ganz so pauschal gestaltet sich der Neutralitätsbegriff in der Praxis aber offenbar nicht, wie Fabian Schmidt, stellvertretender Sprecher des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport in Baden-Württemberg erklärt: „Es wäre falsch, die Neutralität so zu verstehen, dass die Lehrkräfte ohne eigene Haltung und Überzeugung auftreten müssen. Die Erziehung zu freiheitlicher Gesinnung ist nur möglich, wenn die Lehrkräfte in die Lage versetzt werden, ihre Werte und ihre Haltung mit einem klaren Kompass und dem unmissverständlichen Einsatz für die Freiheit und Demokratie zu vermitteln.“ 

Maximilian Decker fand die Aussagen des Lehrers gegenüber seinen Schülern nicht in Ordnung.
Maximilian Decker fand die Aussagen des Lehrers gegenüber seinen Schülern nicht in Ordnung.  Foto: Hoffmann, Adrian

Einzuhalten seien in jedem Fall die Vorgaben des „Beutelsbacher Konsens“, die seit 1977 gelten. Darin heißt es: „Es ist nicht erlaubt, den Schüler – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der ’Gewinnung eines selbständigen Urteils’ zu hindern.“ Denn genau hier verlaufe die Grenze zwischen politischer Bildung und Indoktrination. Letztere trage zur Entmündigung des Schülers bei. Stattdessen solle ein Schüler „in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren“.

AfD-Kandidat Maximilian Decker: „Habe den Lehrer angezeigt“

Als Extremist bezeichnet worden zu sein – das stellte für Decker eine Beleidigung dar. „Wir haben daraufhin die Polizei gerufen, da sich für mich die Frage der Volksverhetzung seitens des Lehrers stellte.“ Bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte habe Decker den Lehrer festgehalten. Damit beruft er sich auf §127 der Strafprozessordnung.

Diese besagt: „Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“ Dies bestätigt, allgemein betrachtet und nicht auf den vorliegenden Fall bezogen, auch Staatsanwältin Mareike Hafendörfer.

Das Festhalten durch den AfD-Mann soll der Lehrer laut Decker dann auch für das Untermauern seiner Argumente verwendet haben. „Zu den Schülern hat er dann gesagt: ’Schaut, das passiert, wenn ihr die AfD wählt.’ Bei der Polizei habe ich den Mann wegen Beleidigung angezeigt“, berichtet Maximilian Decker. 

Polizei prüft Vorfall am AfD-Stand auf dem Heilbronner Kiliansplatz

Auf Nachfrage bei der Polizei Heilbronn bestätigt deren Pressesprecher Frank Belz den Einsatz am Donnerstag am AfD-Stand. „Derzeit wird geprüft, ob ein strafbares Verhalten der Beteiligten vorlag. Abschließend kann hierzu noch keine Stellung genommen werden.“ Ob aufgrund des Verhaltens des Lehrers Konsequenzen folgen, sei bloße Spekulation, solange die Untersuchungen des Sachverhalts noch im Gange sind.

Fabian Schmidt vom Kultusministerium betont: „Für die Frage, ob eine Meinungsäußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist oder die Grenze zur Strafbarkeit überschreitet und zum Beispiel eine Beleidigung darstellt, kommt es jeweils auf die Umstände des Einzelfalls an.“ Die Bewertung im Einzelfall sei Aufgabe der Staatsanwaltschaft. „Die Bewertung, ob ein Dienstvergehen vorliegt, obliegt dem jeweiligen Regierungspräsidium. Dieses wird zunächst die genauen Umstände des Einzelfalls erheben müssen, bevor es eine Bewertung vornehmen kann“, berichtet Schmidt. 




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