Zwangsgelder im Weinbau nur als letztes Mittel
Eine marode Weinbergmauer oder nicht mehr bewirtschaftete Rebzeilen müssen nicht zum Politikum werden. Es gibt auch andere Wege als Strafen.

Eine Weinbergmauer, die einzustürzen droht, wird zum Stein des Anstoßes. Das Heilbronner Landratsamt pocht auf den Denkmalschutz, der Wengerter fühlt sich durch ein Zwangsgeld moralisch gedemütigt, angesichts des lebenslangen Einsatzes für den Erhalt der Steillagen nachvollziehbar.
Ob wohl die Sache vor Gericht geht, gibt es noch einen Zwischenweg: Die Parteien könnten sich gütlich einigen. Die Sicherung der Mauer und des Weges kann, muss sogar, als öffentliche Aufgabe gesehen werden. Der Besitzer des Weinbergs, der aus gesundheitlichen Gründen weder die Mauer noch die Rebzeilen instand halten kann, könnte aus der Verantwortung herausgenommen werden.
Auflagen, Zwangsgelder: Was passiert mit nicht mehr bewirtschafteten Weinbergen?
Das löst aber das grundsätzliche Problem nicht: Wie steht es mit dem Satz „Eigentum verpflichtet“, wenn der Eigentümer nicht mehr dafür einstehen kann, aufgrund von Auflagen eine Veräußerung des Weinbergs aber auch nicht realistisch ist?
Weil dies in Zukunft immer öfter vorkommen wird, muss eine Lösung gefunden werden. Nicht mehr bewirtschaftete Weinberge können beispielsweise über die Flächenagentur Baden-Württemberg als Potentiale für den Öko-Ausgleich dankbare Abnehmer finden. Damit wäre allen geholfen: Den Weinbauern, den Kommunen und schließlich auch der Natur.
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