"Ein Beschluss ist sicher nachteilig, wenn der Gemeinde Ersatzansprüche drohen", meint Professor Ulrich Derpa von der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg. Als Baurechtler weise er auf die Möglichkeit von Risikoverträgen hin. Dies sei insbesondere sinnvoll, wenn schon vor Erlass des Bebauungsplans Vorarbeiten gemacht werden. "Dort kann geregelt sein, welche Folgen es hat, wenn die Gemeinde sich nicht für die Durchführung des Aufstellungsverfahrens für einen Bebauungsplan entscheidet, etwa durch Regelungen zu den Kostentragungen für erbrachte Leistungen. Nach der Rechtsprechung kommt daneben ein Schadensersatzanspruch in Betracht, wenn die Gemeinde aus unsachgemäßen Gründen oder ermessensfehlerhaft von der Planung Abstand nimmt."
Stopp des Solarparks könnte teuer werden
Der neu zusammengesetzte Gemeinderat will den Bebauungsplan für Photovoltaik in Unterkessach noch stoppen. Der Investor könnte dann Regress anmelden. Was das für die weitere Entscheidung bedeutet?

Im Teilort Unterkessach von Widdern soll ein Solarpark entstehen, allerdings stößt das Vorhaben auf Widerstand. Seit Monaten kämpfen die Gegner gegen den Solarpark, hatten mehrere Infoveranstaltungen angesetzt und auch ein Bürgerbegehen geplant. Nun haben der neu zusammengesetzte Ortschafts- wie auch der Gemeinderat einem notwendigen Schritt im Bebauungsplanverfahren die Zustimmung verweigert.
Schon im Ortschaftsrat Unterkessach zeichnete sich ab, dass das neue Gremium, in dem nun einige Vertreter der Bürgerinitiative sitzen, die bisherigen Beschlüsse zum Solarpark nicht einfach bejahen will. Ortsvorsteherin Dorit Ewers berichtete, dass man dem Gemeinderat empfehle, dem weiteren Bebauungsplan nicht zuzustimmen. Als Gründe führte die Ortsvorsteherin von Unterkessach und Volkshausen an, dass die Größe und Lage des Solarparks das Ortsbild negativ beeinflussen könnten, zumal man nicht erkennen könne, ob und wie der geplante Solarpark 1 mit der Erweiterung zu einer dann fast 50 Hektar großen Anlage zusammenwachsen könnte.
Solarpark Unterkessach: Petitionsverfahren beim Landtag soll Klarheit bringen
Im laufenden Bebauungsplanverfahrungen gab es reichlich Einwendungen von Einwohnern, zudem läuft derzeit auch ein Petitionsverfahren beim Landtag Baden-Württemberg, bei dem es noch einen Vor-Ort-Termin geben soll.
Erschwerend kommt noch dazu, dass ein damaliger Stadtrat bei der Aufstellung des Bebauungsplan befangen war, aber mit abgestimmt hat. Das Landratsamt Heilbronn hat die Befangenheit bestätigt. Zwar könne diese durch einen positiven Satzungsbeschluss "geheilt" werden. Ob es dazu kommen wird, ist aber fraglich, weil der neue Gemeinderat deutlich gemacht hat, dass er das weitere Verfahren so nicht befürworten wird.
Bauvorhaben wegen Befangenheit in der Kritik
Bei der Abstimmung im Gemeinderat vergangene Woche ging es um die Kenntnisnahme beziehungsweise Zurückweisung der eingegangenen Bedenken. Nachdem dieses Mal zwei Ratsmitglieder korrekt wegen Befangenheit den Tisch verlassen hatten, blieben mit dem Bürgermeister noch acht Stimmberechtigte, von denen aber nur die Hälfte für die Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens war. Das Ergebnis von 4:4 bedeutete, dass der Antrag der Verwaltung abgelehnt ist.
Bürgermeister Kevin Kopf hatte schon zu Beginn der Sitzung angekündigt, dass er den Beschluss aufheben und dem Gemeinderat erneut vorlegen wird, um "Schaden von der Gemeinde abzuwenden". Dies soll am 28. November passieren, vorher kommt am 25. November der Ortschaftsrat Unterkessach zu einer weiteren Beratung zusammen.
Zum weiteren Prozedere stellt das Landratsamt Heilbronn (LRA) als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde fest: "Für die Beschlussfassung einer Satzung ist zwingend der Gemeinderat zuständig." Der Bürgermeister könne Beschlüssen zwar widersprechen, den notwendigen Satzungsbeschluss aber nicht ersetzen. Sollte kein Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat erfolgen, gebe es keine "Heilung" der Befangenheit. Folglich "bleibt das Verfahren fehlerhaft", stellt LRA-Sprecher Michael Brand fest.
Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen bestehe grundsätzlich kein Anspruch, führt Brand weiter aus. "Ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden." Es komme daher immer wieder vor, dass "aus welchen Gründen auch immer" Bebauungspläne nicht weiter verfolgt werden.
Geschäftsführer Bürgerenergie: "Ich muss Regress anmelden!"
Der Geschäftsführer der Bürgerenergie Widdern Harald Endreß will nochmal mit dem Ortschaftsrat sprechen, bevor weitere Entscheidungen getroffen werden. Eine Änderung der Planung sei im jetzigen Stadium nicht mehr möglich. "Eine Verkleinerung würde auch die Wirtschaftlichkeit gefährden."
Man habe bereits einen "sechsstelligen Betrag" investiert und ein 5,5 Millionen Euro teures Umspannwerk bestellt, weil man bei nicht rechtzeitiger Inbetriebnahme der PV-Anlage "hohe Strafzahlungen" an die Bundesnetzagentur leisten müsse. Daher sei er "gezwungen", so Endreß, im Falle eines Stopps Regressansprüche an die Stadt Widdern zu richten, auch im Hinblick auf die Gesellschafter wie die Bürgerenergiegenossenschaft Unteres Jagsttal oder die ZEAG.

Stimme.de
Kommentare