Sexueller Missbrauch im Freibad Rappsodie: Familienvater fasst Mädchen unsittlich an
Im Bad Rappenauer Freibad Rappsodie soll ein heute 44 Jahre alter Mann drei Mädchen im Intimbereich angefasst haben. Im Amtsgericht Heilbronn gab der fünffache Familienvater die Vorwürfe zu.
Nach rund dreistündiger Verhandlung vor dem Heilbronner Amtsgericht gab es für Richterin Annalena Kohler keinen Zweifel mehr: Am 24. Juni 2022 hat der afghanische Staatsbürger vor der Wasserrutsche im Bad Rappenauer Freibad mindestens drei Mädchen unter zwölf Jahren unsittlich berührt.
Das Schöffengericht verurteilte den Asylbewerber aus Afghanistan wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Die Strafe ist für eine Zeitdauer von drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der Verurteilte 1000 Euro an die Jugendhilfe Unterland bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mädchen im Freibad Rappsodie sexuell belästigt – Mann vor Gericht
Zwischen den Beinen und im Intimbereich habe der Angeklagte eines der Mädchen mit seiner Hand angefasst. Ein anderes habe er am Po gestreichelt. Das dritte Mädchen soll er am Oberkörper im Achsel- und Brustbereich berührt haben. Auch weitere Mädchen sagten den Schwimmmeistern damals, dass sie von dem Mann berührt worden seien. Anzeige wurde aber nicht erstattet.
Bei den Taten hielt sich der Beschuldigte an der Wasserrutsche auf und zog die Mädchen weg, wenn sie unten angekommen waren. „Das Verhalten war offensichtlich ominös“, sagte die Abteilungsleiterin des Freibads am Mittwoch im Zeugenstand. „Ich dachte zuerst, er sei betrunken.“
Familienvater wegen sexuellem Missbrauch vor Gericht – Mann räumt Vorwürfe ein
An diesem heißen Sommertag war das Freibad „rappelvoll“, so die Schwimmmeisterin. Rund 1500 Besucher seien damals im Freibad gewesen. Von den Vorgängen an der Wasserrutsche habe die 51-Jährige erst von mehreren Mädchen und Eltern erfahren. „Ein Kind sagte, da steht ein Mann und fasst Kinder an. Mich auch zweimal.“
In der Verhandlung bestritt der Angeklagte, der seit 2016 in Deutschland lebt, zunächst, dass er die Mädchen bewusst angefasst habe. Beim Schwimmen sei es womöglich versehentlich zu Berührungen gekommen, so seine erste Version. Nach den Aussagen der Schwimmmeisterin und der sachbearbeitenden Polizeibeamten räumte er nach Rücksprache mit seiner Pflichtverteidigerin Eva Kauppinen die Vorwürfe vollumfänglich ein.
Sexueller Missbrauch: Haftstrafe auf Bewährung und Hausverbot
Die Grenze von sexueller Belästigung zu sexuellem Missbrauch sah das Schöffengericht als überschritten an. „Es war nicht nur eine Berührung. Und es waren mehrere Kinder“, sagte Annalena Kohler. Dazu hätten die Mädchen im Freibad nur Badebekleidung getragen, die dazu noch nass gewesen sei. „Das ist so, wie wenn man nackte Haut berührt“, so die Richterin. Darüber hinaus habe er im unteren Bereich der Wasserrutsche nichts zu suchen gehabt.
Der Angeklagte ist nicht vorbestraft. Er sei Alleinverdiener in einer siebenköpfigen Familie. Außerdem habe er noch rechtzeitig die Taten gestanden. Das Schöffengericht setzte deshalb die Haftstrafe zur Bewährung aus. Staatsanwältin Sandra Hauptmann hatte zuvor ein Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung gefordert. Die Verteidigung plädierte auf ein Jahr mit Bewährung. Die Schwimmmeister im Freibad Rappsodie hatten dem Angeklagten bereits im Juni 2022 lebenslanges Hausverbot erteilt.
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