Größere Tonne, mehr Leerungen: Wie man Restmüll-Gebühren im Raum Heilbronn klein hält
Im Landkreis Heilbronn ist die 40-Liter-Restmülltonne abgeschafft worden. Seitdem gelten mindestens zwölf Leerungen im Jahr. Wie man seine Gebühr aber trotzdem drücken kann.
Kleine Haushalte mit nur einer Person konnten bislang eine 40-Liter-Tonne für den Restmüll nutzen. Mit Banderolen wurde diese Tonne nur selten geleert. Nun wird die kleinste Tonne auf 60 Liter Fassungsvermögen umgestellt, und es gibt zwölf Pflichtleerungen im Jahr. Werden Müllsparer also benachteiligt?
Die Zahl der Haushalte mit nur einer Person wird im Landkreis Heilbronn von der Abfallwirtschaft nicht erfasst. Der Grund dafür: „Die Veranlagung erfolgt grundstücksbezogen.“ Im Stadtgebiet Heilbronn gibt es 30.000 Haushalte mit nur einer Person.
Kleinste Restmülltonne wird abgeschafft: Reichen fünf Liter beim Müll pro Person und Woche aus?
„Für jedes Grundstück mit privaten Haushaltungen müssen ausreichend Abfallbehälter bereitgehalten werden, mindestens ein Rest- und ein Bioabfallbehälter“, heißt es beim Landkreis. Beim Restabfall sei mit einem Regelvolumen von fünf Litern pro Person pro Woche zu rechnen. „Dies bedeutet, dass ausreichend Restabfallbehälter auf dem Grundstück bereitgehalten werden müssen, die das Regelvolumen aller Grundstücksbewohner abdecken.“

Man könne bei einem Grundstück mit vier Ein-Personen-Haushalten eine 60 l-Restabfalltonne über eine Behältergemeinschaft miteinander nutzen. „Das wären dann drei Leerungen pro Haushalt.“
40-Liter-Tonne spielte nur eine Nebenrolle und wurde laut Landkreis Heilbronn kaum genutzt
Die 40-Liter-Tonne sei im Landkreis Heilbronn „von sehr untergeordneter Bedeutung“ gewesen. Nur rund zwei Prozent der Behälter seien dies gewesen.
Zudem gebe es in der Stadt wie im Landkreis Heilbronn die Möglichkeit, bei Grundstücken mit einer Person die Mindestleerungen des Restabfallbehälters von zwölf auf acht Leerungen zu reduzieren, zudem auch Behältergemeinschaften mit dem Nachbargrundstück zu bilden.
Gemeinsame Nutzung von Behältern spart Kosten beim Restmüll
Tino Becker, Kaufmännischer Geschäftsleiter der Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn, empfiehlt ebenfalls die gemeinsame Nutzung von Abfallbehältern. In Mehrfamilienhäusern ab zehn Parteien ist das laut Abfallsatzung der Stadt Heilbronn sogar vorgeschrieben. Aber auch bei Grundstücken mit weniger als zehn Wohneinheiten können die Behälter gemeinsam genutzt werden.
Wo das nicht geht, dies seien rund 2.500 Adressen, die nur von einem Ein-Person-Haushalt bewohnt werden, bestehe die Möglichkeit, eine Behältergemeinschaft mit direkt angrenzenden Grundstücken zu bilden. „Durch eine gemeinsame Behälternutzung und konsequente Mülltrennung sind sehr geringe Abfallgebühren möglich. Gleichzeitig unterstützt dieses System die Ziele des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.“
Aktuell verzeichnen die Entsorgungsbetriebe der Stadt insgesamt 1.170 Anträge auf acht Leerungen. Darin enthalten sind auch Anträge von Betrieben und Einrichtungen.
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Kommentare
Dorothea Best am 09.02.2026 21:31 Uhr
Es werden die Personen bestraft, die früher schaden Müll getrennt haben und nur ganz wenige Banderole für den Restmüll benötigten. Dieser Personenkreis zahlt jetzt weitaus mehr
Barbara Wagner am 09.02.2026 21:21 Uhr
Dieses drehmühlenartige Werben für Behältergemeinschaften kommt viel zu spät. Zum Bestellzeitraum war das vielen nicht klar. Außerdem lässt sich das im Mehrfamilienhaus ohne gemeinsamen Abstellplatz schwer umsetzen. Das Problem ist nicht die Behältergrösse, sondern die 12 Pflichtleerungen, die zu bezahlen sind. Die Kommunikation zwischen Verwalter und Bewohner und Landratsamt, ist nach unserer Erfahrung katastrophal. Wir haben jetzt fast Mitte Februar und noch nicht die gewünschten Tonnen. Der Müll stapelt sich. Hoffentlich vergisst das Landratsamt nicht, dies bei der Gebührenrechnung zu berücksichtigen.