Wie Kreise und Regionen die Corona-Empfehlungen aufweichen
Mit kreativen Interpretationen der Infektionszahlen hat der Landkreis Calw versucht, Corona-Beschränkungen zu umgehen und Lockerungen beizubehalten. Es gibt zahlreiche weitere Beispiele, wie die Corona-Empfehlungen von Bund und Ländern aufgeweicht werden.

Helmut Riegger, Landrat im Landkreis Calw, zögerte nicht lange: Einen Tag, nachdem die neue Corona-Verordnung im Land Lockerungen vorsah, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 liegt, verkündete er, dass zahlreiche Geschäfte öffnen dürfen. Die Inzidenz im Kreis Calw lag zu diesem Zeitpunkt bei 52,1. Der Trick: Das Gesundheitsamt erklärte mehrere Ausbrüche in "größeren Familien, Unternehmen sowie Einrichtungen" als "eingrenzbar und somit nicht diffus". So ergab sich eine "bereinigte Inzidenz" von 39.
"Der Calwer Weg war rechtlich nicht zulässig"
Der Eppinger Handels- und Gewerbeverein forderte daraufhin in einem Brief an Landrat Detlef Piepenburg, im Landkreis Heilbronn ähnlich vorzugehen. "Wir haben geprüft, ob der Calwer Weg anwendbar ist", erklärt Landratsamtssprecher Manfred Körner. Man habe Verständnis für die Unternehmer und prüfe alle Möglichkeiten, Öffnungen umzusetzen. "Es war aber rechtlich nicht möglich, weil das Infektionsgeschehen diffus ist. Der Calwer Weg war rechtlich nicht zulässig."
Das sah das Sozialministerium in Stuttgart so und wies den Kreis Calw an, die Lockerungen rückgängig zu machen. Es habe mehrere Ausbruchsherde gegeben, teilt ein Sprecher auf Stimme-Anfrage mit. Es gebe die Ausnahme, von der Notbremse abzuweichen, wenn das Infektionsgeschehen "nicht-diffus" ist. Das sei derzeit in Freudenstadt der Fall, wo ein Ausbruch einer Kita zugeordnet werden könne. Der Einzelhandel in Calw schloss zum Mittwoch jedoch wieder. "Wir sind weiterhin der Auffassung, dass nicht die reinen Inzidenzwerte ausschlaggebend für Lockerungen sein dürfen", teilte Landrat Riegger mit.
Brandenburg lässt Notbremse erst ab Inzidenz 200 gelten
Auch das Land Brandenburg weicht von den Corona-Beschlüssen von Bund und Ländern ab. Eigentlich soll eine "Notbremse" gelten, wenn die Inzidenz in einem Kreis an drei Tagen über 100 liegt. Die meisten Lockerungen sollen dann zurückgenommen werden und strenge Beschränkungen wieder gelten. Brandenburg hat diesen Wert auf 200 hochgesetzt.
In fünf Kreisen liegt die Inzidenz inzwischen über 100 Fällen, ohne dass Lockerungen wieder zurückgenommen wurden. Der Landkreis Elbe-Elster knackte sogar die 200er-Marke. Erst wenn die Infektionszahlen drei Tage lang so hoch bleiben, gelten wieder Beschränkungen, die in der Landesverordnung festgeschrieben sind.
Als Dortmund Schulen schließen will, schreitet das Land ein
Die Stadt Dortmund und deren Bürgermeister Thomas Westphal verkündeten diese Woche bei Twitter, die Schulen wegen steigender Infektionszahlen wieder schließen zu wollen und zum Fernunterricht zurückzukehren. Die Städte Duisburg und Bochum sprangen Westphal bei. Inzwischen liegt die Inzidenz in Dortmund bei fast 90, an 29 Bochumer Schulen wurden Infektionen nachgewiesen.
Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann wies die Pläne ohne Begründung zurück und ordnete an, weiterhin beim Präsenzunterricht im Wechselmodell zu bleiben. Dieser gilt in NRW seit Montag für alle Jahrgänge. In Duisburg durften die städtischen Kitas auf Anweisung des Landes hin nicht zum Notbetrieb zurückkehren, obwohl die Inzidenz dort bei 122 liegt.
Rosenheim und Starnberg wollten Ausnahmegenehmigung für höhere Infektionszahlen
Im oberbayerischen Rosenheim wollte man es wenigstens probieren: Die Stadt stellte einen Antrag für eine Ausnahmegenehmigung, um den Einzelhandel sowie Schulen und Kitas trotz einer Inzidenz von 130 weiter offenzuhalten. Die zuständige Regierung Oberbayerns erteilte dem eine Absage, unter anderem, weil der Inzidenzwert in Rosenheim zwischenzeitlich über die 200er-Marke kletterte und gestern bei 217,1 lag.
Auch ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung des Landkreises Starnberg wurde abgelehnt. Dort wollte man den Einzelhandel trotz einer Inzidenz über 50 offenhalten.
Rheinland-Pfalz muss Pirmasens per Erlass zwingen, die Läden zu schließen
In Rheinland-Pfalz zog die Stadt Pirmasens die Notbremse nicht, obwohl die Inzidenz über 150 Fälle stieg. Geschäfte blieben geöffnet. Die Landesregierung griff per Erlass ein und zwang die Stadt dazu, wieder Maßnahmen einzuführen. Es müssten "unverzüglich die zum Schutz der Bevölkerung notwendigen Maßnahmen" ergriffen werden, wie es in einer Mitteilung heißt.
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