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Wie die Verteilung von Flüchtlingen und die Finanzierung ihrer Unterbringung geregelt ist

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Geflüchtete Menschen werden aus den Landeserstaufnahmeeinrichtungen auf Kreise und von dort in die Kommunen verteilt. Wie dieses System genau funktioniert und wer welche Kosten trägt, erklären wir hier. Ein Blick in die Region zeigt: Kreise müssen schnell reagieren.

Flüchtlinge aus der Ukraine warten an der Hauptpforte der Landeserstaufnahmeeinrichtung, um hereingelassen zu werden.
Flüchtlinge aus der Ukraine warten an der Hauptpforte der Landeserstaufnahmeeinrichtung, um hereingelassen zu werden.  Foto: düa

In Baden-Württemberg wird das dreigliedrige Aufnahmesystem angewendet: Wer einen Asylantrag stellt, muss zunächst in eine Landeserstaufnahmeeinrichtung. Von dort werden die Antragsteller auf die Kreise verteilt. Die wiederum verteilen die Menschen auf die Kommunen des Kreises. Dabei legt das Regierungspräsidium jeden Monat die Zahl der zu verteilenden Personen fest. Verteilt wird auf die Stadt- und Landkreise nach einer definierten Quote, die sich an der Bevölkerungszahl orientiert.

Zwei Aufnahmetermine im Monat

"Jeder Kreis erhält dann sein Zuteilungskontingent übermittelt und muss binnen weniger Tage melden, wann wie viele Personen abgenommen werden können", erläutert Michael Brand, Sprecher des Landratsamts Heilbronn. "In der Regel haben wir monatlich mindestens zwei Aufnahmetermine, an denen die zugewiesenen Personen aufgenommen und untergebracht werden."

 


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Im Landkreis Heilbronn liegt die Aufnahmequote bei den Asylbewerbern zurzeit bei 3,72 Prozent der in Baden-Württemberg aufgenommenen Personen. Bisher entsprach dieser Wert für den Kreis Heilbronn im Schnitt monatlich 60 Personen.

Nach neuesten Zahlen müssen im Juni jedoch 90 Geflüchtete aufgenommen werden. "Das lässt die Zahl der freien Plätze natürlich deutlich knapper werden", sagt Brand, "da die Asylsuchenden in der Regel die ersten 24 Monate in einer staatlichen Unterbringung bleiben müssen, wenn über ihren Asylantrag noch nicht entschieden wurde."

Wer übernimmt welche Kosten?

Grundsätzlich werden die Kosten für die vorläufige Unterbringung vom Land erstattet. Die Ausgaben für die Anschlussunterbringung, auch kommunale Unterbringung genannt, trägt die jeweilige Stadt oder Gemeinde. Beteiligt hat sich das Land Baden-Württemberg an den Kosten für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung. Die Stadt Heilbronn beispielsweise erhielt nach Angaben der städtischen Pressesprecherin Claudia Küpper im Rahmen dieser Zuwendungsvereinbarung in den Jahren 2020 und 2021 jeweils gut 2,12 Millionen Euro.

 


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Des Weiteren beteiligt sich das Land Baden-Württemberg im laufenden Jahr in Heilbronn mit rund 5,2 Millionen Euro an den Kosten des Bürgergeldes, der Eingliederungshilfe, der Jugendhilfe sowie der Sozialhilfe für Geflüchtete aus der Ukraine. Diese Kosten entstehen den Kommunen seit Juni vergangenen Jahres durch den Rechtskreiswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine. Sie beziehen ihre Sozialleistungen seither nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Sozialamt, sondern nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) vom örtlich zuständigen Jobcenter.

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