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Wie das Land Streuobstwiesen fördert

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Die Landesregierung bekennt sich, die Nutzung der Streuobstbestände stärker als bisher zu fördern. Für die Grünlandpflege unter den Bäumen wird es ab 2023 verdoppelt soviel Geld geben. Auch für Baumschnitt, Werbung und Brenntechnik können Landwirte im Haupt- und Nebenerwerb Fördergelder beantragen.

Die Landesregierung bekennt sich nach eigenen Angaben zum Erhalt der Streuobstwiesen. Im März 2020 schrieb das Land die Förderung für den Streuobst-Baumschnitt wieder aus. Im Rahmen des neu aufgelegten fünfjährigen Landesförderprogrammes können Aufpreisinitiativen, Gemeinden, Vereine, Mostereien, Landschaftserhaltungsverbände, Abfindungsbrennereien und Gruppen von Privatpersonen über einen Sammelantrag eine finanzielle Unterstützung von je 15 Euro für zwei fachgerecht durchgeführte Baumschnitte erhalten. Daran angeschlossen besteht die Option der Kommunen, zusätzlich bis zu 10 Euro pro Baumschnitt auszuzahlen.


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Im Rahmen des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (Fakt) fördert das Land die Pflege und umweltfreundliche Bewirtschaftung der Kulturlandschaft. Bei der angebotenen Streuobstmaßnahme wird die aufwändige Grünlandpflege unter und zwischen den Bäumen einer Streuobstwiese aktuell mit 2,50 Euro je Baum und ab 2023 voraussichtlich mit fünf Euro je Baum und Jahr über einen Zeitraum von fünf Jahren gefördert.

Erhöhung der Fördersätze angestrebt

Andere Antragssteller können über die Verwaltungsvorschrift "Stärkung ökologischer Landbau" einen Zuschuss von 50 bis 200 Euro je Hektar, für Bio-Streuobstflächen sogar 125 Euro je Hektar für die ökologische Bewirtschaftung von Streuobstflächen erhalten. Eine Erhöhung der Fördersätze werde aktuell angestrebt.

Das Land unterstützt darüber hinaus die Vermarktung von Produkten aus 100 Prozent Streuobst über eine sogenannte Merkblattförderung. Gefördert werden Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnahmen, die den Absatz von regionalen Streuobstprodukten verbessern. Es werden um die 20 Aufpreisinitiativen gefördert, mit insgesamt etwa 1500 Hektar Streuobst und einer Fördersumme von jährlich rund 40.000 Euro.


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Im Rahmen der "investiven Marktstrukturförderung" können auch Fruchtsaftkeltereien, die Streuobst abnehmen, eine finanzielle Unterstützung zu ihren Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung erhalten.

Mit verschiedenen Förderprogrammen unterstützt die Landesregierung die Klein- und Obstbrennereien im Land, die zur Wertschöpfung im Streuobstbau beitragen. So wurde der "Hohenloher Birnenbrand" im Juni 2022 durch die EU als geschützte geografische Angabe eingetragen. Das "Kompetenzteam Brennerei" an der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau (LVWO) in Weinsberg unterstützt zukunftsorientierte Klein- und Obstbrennereien bei der Neuausrichtung ihres Betriebes. Dabei steht unter anderem die Direktvermarktung im Fokus.

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