Weiterer Öffnungsschritt im Landkreis Heilbronn
Ab Montag tritt für den Landkreis Heilbronn der nächste Öffnungsschritt im Stufenplan des Landes in Kraft. Nachdem die Sieben-Tages-Inzidenz seit 5 Tagen unter 50 liegt, dürfen nun im Rahmen des Öffnungsschrittes 3 unter anderem die Gastronomie bis 1 Uhr und Freizeitparks öffnen.
Im Landkreis Heilbronn tritt der nächste Öffnungsschritt im Stufenplan des Landes Baden-Württemberg in Kraft. Nachdem ab Sonntag der Öffnungsschritt zwei verfügt worden war, folgt am Montag, 7. Juni, der Öffnungsschritt 3, nachdem die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis seit fünf Tagen den Wert von 50 unterschritten hat.
Mehr zum Thema:
Tripsdrill ist in den Startlöchern: Am 11. Juni wird eröffnet
Damit gelten mit Test- und Hygienekonzept unter anderem folgende Lockerungen, wie das Landratsamt mitteilt: Die Gastronomie darf bis 1 Uhr öffnen. Veranstaltungen, wie Sitzungen von Gremien oder Versammlungen von Vereinen und Betrieben, sowie Kulturveranstaltungen sind in Innenräumen mit bis zu 250 Teilnehmern erlaubt, im Freien gilt eine Grenze von bis zu 500 Teilnehmern. Freizeitparks und sonstige Einrichtungen dürfen öffnen. Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder können im Innen- und Außenbereich Besucher zulassen.
Für Stadtkreis Heilbronn und Hohenlohe könnte es ab Donnerstag weitere Lockerungen geben
Am Sonntag um 3.20 Uhr vermeldete das RKI für den Landkreis Heilbronn 34,8 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner, für den Landkreis Hohenlohe 25,7 sowie für die Stadt Heilbronn 43,4. Bleiben in den beiden Landkreisen die Werte fünf Tage in Folge unter 35, dann könnte es ab kommenden Donnerstag weitere Erleichterungen geben. Dann entfällt zum Beispiel die Testpflicht für Außengastronomie oder Freibäder, bei Kulturveranstaltungen wären sogar 750 Besucher zulässig.
Erstmals am Freitagabend hatte das Landesgesundheitsamt für den Landkreis Heilbronn und Hohenlohe eine Inzidenz von unter 35 gemeldet. Allerdings sind die RKI-Zahlen ausschlaggebend, und die werden meist am nächsten Tag gemeldet.