Viele Fragezeichen in Sachen Corona-Schnelltests
Die Strukturen für ein kostenloses Angebot sind vielerorts erst im Aufbau. Schnell- und Selbsttests stehen aber grundsätzlich genug zur Verfügung. Ein Überblick darüber, was bisher bekannt ist.

Seit Montag kann jeder Bürger einmal in der Woche einen kostenlosen Antigen-Schnelltest machen lassen. Auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums heißt es, dass der Bund die Tests "in den lokalen Testzentren vor Ort" finanziert. Soweit so gut. Die Strukturen sind flächendeckend aber noch nicht aufgebaut. Viele Fragen sind offen.
Wo gibt es bereits kostenlose Testangebote?
Diese sind laut Sozialministerium flächendeckend im Aufbau. Es gebe in Baden-Württemberg aber bereits 1500 Teststellen in den Strukturen der Kassenärztlichen Vereinigung, hinzu kämen rund 500 Apotheken plus ergänzende kommunale Testangebote.
Wie findet man sie?
Die Landesapothekerkammer hat auf ihrer Internetseite eine Suchfunktion für Apotheken, die Tests anbieten. Für kommunale Testzentren und Arztpraxen gibt es das nicht. Auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung sind Schwerpunktpraxen und Fieberambulanzen zu finden.
Welche Arten von Tests gibt es überhaupt?
Zum Nachweis einer Infektion mit Sars-Cov-2 gibt es drei Verfahren: PCR-Tests, Schnelltests und Selbsttests. PCR-Tests sind der sogenannte Goldstandard unter den Corona-Tests. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal, die Auswertung durch Labore. Antigen-Schnelltests werden von geschultem Personal vorgenommen. Dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Nasen- oder Rachenabstrich gemacht. Die Auswertung erfolgt im Gegensatz zu den PCR-Tests direkt vor Ort, das Ergebnis liegt innerhalb von 10 bis 15 Minuten vor. Selbsttests sind zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt. Der Test kann zum Beispiel mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen. Aktuell sind acht in Deutschland zugelassen. Schnell- und Selbsttests haben gegenüber PCR-Tests eine höhere Fehlerrate.
Wie verhält man sich nach einem positiven Testergebnis?
Positive Ergebnisse von Antigen-Schnelltests, die von geschultem Personal durchgeführt werden, sind meldepflichtig. Für einen positiven Selbsttest gibt es keine Meldepflicht. Trotzdem gilt: Man sollte diesen genauso wie einen positiven Antigen-Schnelltest durch einen PCR-Test bestätigen lassen und sich zu Hause in Quarantäne begeben, bis das Ergebnis vorliegt.
Wie zuverlässig sind Selbsttests für Laien?
Jeder Schnelltest, auch richtig abgenommen, ist eine Momentaufnahme. Wer unmittelbar nach einem negativen Testergebnis eine andere Person trifft, hat eine größere Sicherheit, dass er diese nicht ansteckt. Allerdings können durch schlechte Handhabung fehlerhafte Ergebnisse entstehen. Deshalb gilt: Auch mit negativem Ergebnis sind Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Wer beschafft die Tests?
Schnell- und Selbsttests zum Einsatz in Testzentren, Schulen, Pflegeheimen etc. beschaffen die Bundesländer in eigener Zuständigkeit. Bestimmte Einrichtungen können Antigen-Schnelltests selbst beschaffen, nutzen und das mit den Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen. Das sind zum Beispiel Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Arztpraxen, Reha-Einrichtungen oder Tageskliniken sowie Unternehmen der kritischen Infrastrukturen.
Wie wird sichergestellt, dass jeder Bürger sich nur einmal in der Woche kostenlos testen lässt?
Das wird nicht kontrolliert. Außer dem Nachweis, dass die getestete Person ihren Wohnsitz oder üblichen Aufenthaltsort in Deutschland hat, gibt es keine Nachweispflicht. Erfahrungen mit kostenlosen Tests in Dänemark und Österreich zeigen aber, dass nur ein Bruchteil der Bevölkerung das Angebot nutzt.
Wie viele Tests stehen zur Verfügung?
150 Millionen Schnelltests liegen laut Herstellerangaben auf Halde und können direkt geliefert werden. Die Länder und Kommunen müssten sie nur abrufen. Der Bund hat mindestens 800 Millionen Schnelltests für dieses Jahr gesichert. Das tatsächliche Marktangebot werde dieses Kontingent bei weitem übertreffen, heißt es. Selbsttests hat der Bund nach eigenen Angaben über 200 Millionen Stück gesichert. Der Vertriebsweg über Apotheken, im Einzelhandel und in einigen Discountern garantiere, dass sich die Selbsttests im Alltag etablieren, so die Hoffnung.
Wer zahlt was?
Die Länder beschaffen und organisieren die Tests vor Ort. Für die Versorgung ihrer Einrichtungen wie Kitas und Schulen kommen sie selber auf. Der Bund übernimmt dagegen die Kosten für die Schnelltests in Testzentren, Apotheken oder Praxen. Angesetzt sind 18 Euro pro Test. Wenn Unternehmen ihre Belegschaft oder der Einzelhandel und Restaurants ihre Kunden testen lassen wollen, kommen sie selber für die Kosten auf.
Politischer Streit
Um die Schnelltests hatte es zuletzt heftigen politischen Streit gegeben. So warfen die SPD-Ministerpräsidentinnen Malu Dreyer und Manuela Schwesig Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, sich nicht um die Beschaffung und flächendeckende Verteilung gekümmert zu haben. Spahn wies die Verantwortung zurück - die Länder seien zuständig. Am Dienstag mahnte Bundeskanzlerin Angela Merkel dann, Betriebe, Corona-Schnelltests breit umzusetzen. "Wir erwarten, dass wirklich substanziell die Wirtschaftsunternehmen daran teilnehmen." Die Teststrategie sei "ein Muss für die Möglichkeit von Öffnungen" und eine Brücke bis zu Impfungen größerer Bevölkerungsteile.