Verschärfte Corona-Regeln ab Freitag im Landkreis Heilbronn
Am dritten Tag in Folge überschritt am Mittwoch der Inzidenzwert die kritische Marke 200. Damit ist auch der Landkreis Corona-Hotspot. Das sagen die Verantwortlichen im Landratsamt.
Wie bereits seit Dienstag für die Stadt Heilbronn gelten ab Freitag auch für den Landkreis Heilbronn verschärfte Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. "Das Virus macht nicht Halt", sagte Landrat Detlef Piepenburg am Mittwoch vor der Presse. Schärfere Maßnahmen seien deshalb unvermeidlich. Dazu gehört ab Freitag auch für die Menschen im Landkreis unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr.
Inzidenzwert liegt im Landkreis bei 215
"Es ist eine Tatsache, dass sich die Fallzahlen horrend weiterentwickeln", sagte Piepenburg. Am Mittwoch lag der Inzidenzwert für den Landkreis bei 215. Dieser Wert errechnet sich aus der Zahl an positiven Corona-Tests innerhalb einer Woche, bezogen auf 100 000 Einwohner. "Mir ist nicht wohl dabei", so Piepenburg mit Blick auf die Entwicklung in den Krankenhäusern.
120 Intensivbetten sind derzeit in den Kliniken in Heilbronn und Löwenstein belegt. Laut Piepenburg werden zwölf Patienten beatmet. Zwar habe die Region noch Kapazität. Insgesamt könnten die SLK-Kliniken 700 Intensivbetten zur Verfügung stellen, davon 200 mit Beatmung. "Sie brauchen aber auch das nötige Personal", sagte Piepenburg. Die Krankenhäuser bezeichnete der Landratsamtschef als "den Flaschenhals in der Pandemie".
Gassi-Gehen mit dem Hund ist erlaubt
"Die Wohnung darf zwischen 21 und 5 Uhr nur verlassen, wer einen triftigen Grund hat", sagte Thomas Maier, Leiter des Dezernats "Gesundheit, Recht und Straßen" im Landratsamt. Dazu gehöre etwa der Weg zur Arbeit, Arztbesuche, die Begleitung von Minderjährigen und Unterstützungsbedürftigen sowie das Gassi-Gehen mit dem Hund. Klar sei, dass diejenigen, die von außerhalb kommen durch den Landkreis fahren können, so Maier. Anhalten dürfen sie aber nur, um Ruhezeiten einzuhalten oder zu tanken, wenn das Benzin ausgeht.
Damit die Regeln auch eingehalten werden, fährt die Polizei Sonderschichten. Genaue Zahlen will Polizeipräsident Hans Becker zwar nicht nennen. Als Größenordnung bezifferte er die Einsatzkräfte auf rund 80 in Stadt- und Landkreis Heilbronn. "Nicht nur für die Bürger, auch für uns ist das Neuland", sagte Becker. Erste Erfahrungen in Heilbronn hätten gezeigt, dass "die Allermeisten einsichtig sind". Um die Einsatzstärke während des Ausgehverbots aufrecht zu halten, müssten auch Polizeibeamte aus Hohenlohe oder dem Neckar-Odenwald-Kreis in der Region Dienst tun.
ÖPNV von strengeren Regeln nicht betroffen
Von der Allgemeinverfügung des Landkreises sind rund 346 000 Einwohner betroffen. In öffentlichen Räumen dürfen sich nur noch Menschen aus höchstens zwei Haushalten treffen und maximal fünf Personen treffen. Ausgenommen sind Kinder, die nicht älter sind als 14 Jahre. Der ÖPNV ist von den strengeren Regeln nicht betroffen. Besuche in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen sind nur mit negativem Corona-Test oder mit FFP2-Maske erlaubt. Veranstaltungen sind nur noch eingeschränkt erlaubt.
Unterschiedliches Bild in den Landkreis-Kommunen
Klaus Holaschke, Vizepräsident des baden-württembergischen Gemeindetags und Oberbürgermeister von Eppingen, hält die Maßnahmen für unvermeidbar, "obwohl wir ein unterschiedliches Bild im Landkreis haben". Die Infektionszahlen variierten in den Kommunen von Null bis hoch. "Aber wir sind ein Landkreis, der sich zudem mit der Stadt Heilbronn überlappt."
Ein Dorn im Auge sind Holaschke die zu befürchtenden Auswirkungen auf den Einzelhandel. "Irgendwann muss man mal die Generalfrage stellen", sagte Holaschke. Eppingen beispielsweise habe in den letzten Jahren viel Geld in die Entwicklung der Innenstadt und deren Belebung investiert.
Vor Weihnachten Lage neu bewerten
Die Allgemeinverfügung des Landkreises gilt vorerst bis 20. Dezember. Ob es an Weihnachten Lockerungen gibt, auch wenn der Landkreis dann immer noch als Hotspot gilt, müsse vor den Feiertagen neu bewertet werden.
Veranstaltungsverbot und Ausnahmen
Verwandte in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft, die nicht Teil dieser Haushalte sind, dürfen an Ansammlungen und privaten Veranstaltungen nicht mehr teilnehmen. Dies gilt laut Thomas Maier, Leiter des Dezernats für "Gesundheit, Recht und Straßen" im Landratsamt, nicht für Ansammlungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der sozialen Fürsorge dienen. Ausgenommen vom Versammlungsverbot sind auch genehmigte Demonstrationen oder Veranstaltungen zur Religionsausübung. Ausgenommen ist auch der Studienbetrieb, Angebote beruflicher und betrieblicher Bildung zur Erlangung beruflicher Abschlüsse oder Qualifikationen und die Teilnahme an sonstigen im Präsenzbetrieb durchzuführenden Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen.
