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Diese Regeln gelten im Corona-Brennpunkt Heilbronn

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Der Stadtkreis Heilbronn gilt wegen der hohen Corona-Infektionszahlen als Brennpunkt. Am Montag hat die Stadt wie angekündigt verschärfte Regeln erlassen, darunter ein nächtliches Ausgehverbot. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.

Warum muss Heilbronn die Regeln verschärfen?

Die Zahl der Neuinfektionen binnen sieben Tagen, gerechnet auf 100.000 Einwohner, hat im Stadtkreis Heilbronn am Sonntag am dritten Tag in Folge den Wert von 200 überschritten. Die Landesregierung hatte am Donnerstag verfügt, dass ab dieser Grenze eine Reihe weiterer Maßnahmen fällig werden. Dies setzt Heilbronn jetzt um und hat die entsprechende Allgemeinverfügung am Montag veröffentlicht. 

 

Ab wann gilt das und wo? Ist der Landkreis Heilbronn auch betroffen?

Die zusätzlichen Regeln treten am Dienstag, 8.12., um 0 Uhr im Stadtkreis Heilbronn in Kraft, nicht jedoch im Landkreis. Hier waren die Werte zuletzt nahe an der 200-Marke, jedoch nicht darüber. Sollte sich das ändern, könnten auch im Landkreis schärfere Regeln fällig werden, jedoch frühestens Ende dieser Woche. Im Landkreis wie überall im Land gilt jedoch die aktuelle Corona-Verordnung weiter, die etwa maximale Personenzahlen im Einzelhandel festlegt oder verfügt, dass Gastrobetriebe weiter geschlossen bleiben.

 

Was ist nun neu im Hotspot Heilbronn?

Neben der nächtlichen Ausgangssperre gibt es vor allem eine Verschärfung der Kontaktbeschränklungen und der Maskenpflicht.


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Mit wem dürfen sich Heilbronner noch treffen?

Im öffentlichen und privaten Raum dürfen sich nur noch Personen zweier Haushalte treffen, maximal jedoch 5 Personen. Kinder des jeweiligen Haushaltes bis einschließlich 14 Jahren sind hiervon ausgenommen. Das ist dieselbe Regel wie landesweit. Der Unterschied: Es gibt in Heilbronn keine Ausnahme mehr für Verwandte in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft, die nicht Teil dieser Haushalte sind.

 


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Wann gilt die Ausgangssperre?

Von 21 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung im Stadtkreis nur noch aus triftigem Grund erlaubt. Das gilt auch für all jene, die nicht im Stadtkreis leben. Es ist also Bekannten von außerhalb nicht erlaubt, in Heilbronn einen Privatbesuch zu machen und nach 21 Uhr wieder nach Hause zu fahren.

 

Was ist ein triftiger Grund?

Hier listet die Verordnung folgende Punkte auf:

  • die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,

  • die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,

  • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,

  • die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,

  • Handlungen zur Versorgung von Tieren,

  • Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind.

     

Einkaufen und das Abholen von Speisen sind kein triftiger Grund. Lieferdienste wie Pizzaboten dürfen weiterhin Speisen zu den Kunden nach Hause bringen. 

 

Wie wird die Maskenpflicht verschärft?

Masken sind jetzt etwa auch in den Fußgängerzonen in der Heilbronner Innenstadt zwischen 7 und 20 Uhr zu tragen, auf Recyclinghöfen, auf Baustellen im Freien und vom pädagogischen Personal in Grundschulen und Kitas zu tragen. Auf Schulhöfen, auf den Fluren und in den Toiletten müssen auch Grundschüler eine Maske tragen. Außerdem müssen alle eine Maske tragen während des Aufenthalts im Umkreis von 50 Metern um Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten im öffentlichen Raum montags bis freitags im Zeitraum von 7 bis 9 und 12 bis 17 Uhr. Kinder bis sechs Jahre sind von der Maskenpflicht grundsätzlich ausgenommen. 

 

Wie sieht es mit Bussen und Bahnen aus?

Wie der Heilbronner-Hohenloher-Haller Nahverkehr (HNV) bereits angekündigt hat, werden die Stadtbusse auch nach 21 Uhr und vor 5 Uhr fahren. So soll sichergestellt werden, dass alle zur Arbeit und wieder nach Hause  kommen. 

 

Was ist mit dem Einzelhandel?

Friseure, Barbershops und Sonnenstudios in Heilbronn müssen schließen. Ansonsten bleibt der Einzelhandel geöffnet, die Beschränkungen mit maximalen Personenzahlen gelten weiter. 

 


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Was gilt für Veranstaltungen?

Sie sind verboten. Ausnahmen – unter bestimmten Auflagen - gelten für religiöse Veranstaltungen, Bestattungen, Demonstrationen, Gerichtstermine sowie den Studien-und Lehrbetrieb. 

 

Wie lange gelten die Hotspot-Regeln in Heilbronn?

Die Allgemeinverfügung ist zunächst befristet bis zum 20. Dezember. Sie tritt außerdem außer Kraft, sobald die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 200 liegt.

 

Allgemeinverfügung im Internet

Die Allgemeinverfügung wird auf der städtischen Homepage unter www.heilbronn.de/coronavirus am Montag, 7. Dezember, veröffentlicht und tritt tags darauf in Kraft. 

 

 

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