Verkauf von Feuerwerk startet – Tipps und Regeln fürs Zünden von Böllern und Raketen
Der Einzelhandel startet am Donnerstag, 28. Dezember, mit dem Verkauf von Feuerwerk für die Silvesternacht. Wir haben Tipps zum richtigen Umgang mit Böllern und Raketen zusammengefasst.

Was gilt es beim Kauf von Feuerwerk zu beachten?
Für viele gehört ein privates Feuerwerk traditionell zum Jahreswechsel dazu. Das Ordnungsamt der Stadt Heilbronn weist deshalb darauf hin, dass Feuerwerkskörper der Klasse II ausschließlich an Personen ab 18 Jahre und nur ab Donnerstag, 28. Dezember, bis einschließlich Samstag, 30. Dezember, verkauft werden dürfen. Des Weiteren dürfen diese Feuerwerkskörper nur von Erwachsenen an Silvester und Neujahr abgebrannt werden. Personen unter 18 Jahre dürfen diese Gegenstände weder aufbewahren noch abbrennen.
Welche Feuerwerkskörper sind zugelassen?
Der Bundesverband Pyrotechnik warnt eindringlich vor nicht geprüfter und gefährlicher Pyrotechnik. Der Verband appelliert, nur behördlich geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 im Fachhandel zu erwerben. „Dank strenger Prüfungen und Kontrollen durch Behörden des Bundes und der EU gehen von Silvesterfeuerwerk keine großen Risiken aus”, erklärt Ingo Schubert, 1. Vorsitzender des Bundesverbands Pyrotechnik, und verweist auf die Prüfverfahren der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Sicheres Feuerwerk ist anhand des aufgedruckten CE-Siegels und einer Zulassungsnummer leicht erkennbar.
Was muss beim Abbrennen von Feuerwerk beachtet werden?
Die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Schutzabstände zu Personen und brennbaren Materialien wie zum Beispiel Hecken oder Büschen sind zur Verhütung von Bränden unbedingt einzuhalten, teilt das Umweltministerium Baden Württemberg mit und gibt weitere Tipps zum richtigen Umgang mit Feuerwerk. So dürfen „Blindgänger“ auf keinen Fall nochmals angezündet werden. Feuerwerkskörper dürfen niemals selbst hergestellt werden. Auch an gekauftem Feuerwerk dürfe nicht „herumbastelt“ werden.
Raketen dürfen niemals aus der Hand gestartet werden. Als „Abschussrampen“ für Raketen eignen sich in Getränkekästen gestellte leere Flaschen. Freistehende Flaschen könnten umfallen. Bei Batterie-Feuerwerken muss auf einen waagerechten und festen Stand geachtet werden, damit die Funkengarben sicher senkrecht nach oben steigen können.
Der Balkon ist zum Abschießen von Raketen oder Batteriefeuerwerken ungeeignet. Raketen können durch darüber liegende Balkone oder Dachvorsprünge abgelenkt werden. Die Funkengarben von Batteriefeuerwerken können eine Höhe von 90 Metern erreichen.
Tischfeuerwerk sollte immer auf einer feuerfesten Unterlage und nicht in der Nähe brennbarer Materialien, zum Beispiel Gardinen oder Weihnachtsbaum, abgebrannt werden. Zudem darf Silvesterfeuerwerk niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gezündet werden.
In welchen Städten der Region gilt ein Böllerverbot?
Zum Schutz historischer Altstädte gibt es in einigen Städten ein kommunales Böllerverbot. Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist beispielsweise im Herzen von Möckmühl, Bad Wimpfen und Eppingen verboten.
Generell verboten ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. Für Kirchen, Krankenhäuser und Altersheime galt das schon immer. Für „besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen“, wie es in einer neueren Version des Sprengstoffgesetzes heißt, erst seit 2009. Eppingen beruft sich auf dieses Sprengstoffgesetz. "Dies dient dem Schutz unserer Baustruktur – vor allem der Fachwerkhäuser in der Innen- und Altstadt", so Vanessa Heitz, die im Rathaus in der Stabsstelle Oberbürgermeister für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich ist.
Im Übrigen können unvorsichtige Feuerwerker wegen fahrlässiger Brandstiftung oder Körperverletzung belangt und zivilrechtlich zu Schadensersatz verpflichtet werden. Für Kinder und Jugendliche sind die Aufsichtspflichtigen verantwortlich. Wer gegen die genannten Vorschriften verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird.
Böller-Angst beim Hund: Was kann man dagegen tun?
Böller-Panik beim Hund muss nicht sein: Wer sein Tier geschickt an Geräusche gewöhnt und ihm diese gleichzeitig auch noch schmackhaft macht, der hat gute Chancen, seinem Hund dessen Angst vor der Silvesterknallerei zu nehmen. Idealerweise passiert das im Welpenalter. Aber auch erwachsene Hunde, die unerschrocken sind, sollten trainiert werden. Denn: Die Panik entwickelt sich oft erst im Laufe des Hundelebens. Hat der Hund bereits Angst, ist die Sache schwieriger – aber auch nicht aussichtslos.
Verhaltensbiologin und Hundetrainerin Marie Nitzschner erklärt, was jetzt zu tun ist:
Auch der Tierschutzbund gibt Tipps, welche Vorkehrungen helfen, den Stress der Tiere zu minimieren: https://www.tierschutzbund.de/aktion/mitmachen/verbrauchertipps/silvester/
Wie entsorgt man Feuerwerks-Müll richtig?
Wer Böller, Knaller und Raketen abgeschossen hat, ist in vielen Kommunen dazu verpflichtet, seinen Silvestermüll zu entsorgen – und zwar auch von öffentlichen Plätzen und bitte zügig. Denn: "Abgebrannte Feuerwerkskörper enthalten diverse Chemikalien. Diese könnten durch Regen- und Schmelzwasser weggespült werden und dadurch Boden und Gewässer verschmutzen", erklärt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU).
Die Reste gezündeter Pyrotechnik gehören in den Restmüll. Abgebrannte Feuerwerkskörper darf man erst entsorgen, wenn keine Glut mehr vorhanden ist und sie vollständig ausgekühlt sind. "Bitte achten Sie also darauf, dass die Feuerwerkskörper nicht mehr brennen, nicht heiß oder warm sind! Sonst könnte sich der Abfall in der Tonne entzünden", warnt der VKU.