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Nicht alles ist legal: Diese Strafen drohen Bauern bei bestimmten Protestaktionen

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Um gegen die Agrarpolitik zu demonstrieren, haben Bauern ihren Protest mit Traktorkollonen auf die Straße gebracht. Doch auch andere Protestaktionen sorgen zurzeit für Aufsehen – manche davon sind illegal.

Von Sophia Lavcanski
Kundgebung in Flein: Nicht überall laufen die Proteste so friedlich ab wie am Montag im Raum Heilbronn.
Kundgebung in Flein: Nicht überall laufen die Proteste so friedlich ab wie am Montag im Raum Heilbronn.  Foto: Mario Berger

Mit Blockaden an Autobahnauf- und abfahrten und Traktorkollonen legen viele Landwirte am Montag, 8. Januar, den Verkehr deutschlandweit lahm. Auch in der Region beteiligten sich hunderte Landwirte an Aktionen.

Grundsätzlich gilt, dass Traktoren nicht auf Autobahnen gefahren werden dürfen. Straßen dürfen aber grundsätzlich blockiert werden, wenn die Protestaktion rechtzeitig angekündigt wird. In Berlin erklärte beispielsweise ein Gericht einen Autobahn-Protest von Bauern für legal. Ansonsten gilt aber: Wer mit einem Traktor auf der Autobahn unterwegs ist, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Eine Demonstration muss mindestens 48 Stunden vorher angemeldet werden, sonst kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe fällig werden. 

Während der Bauernstreik weit im Voraus angekündigt und organisiert wurde, kam es zuletzt bereits immer wieder zu verschiedenen anderen Formen des Protests, die zum Teil nicht legal waren und zu hohen Strafen führen. Seien es Misthaufen, Galgen oder Gewalt und Nötigung – mit einigen Aktionen brachten die Landwirte bisher nicht nur andere, sondern auch sich selbst in Gefahr.


Nach Bauern-Blockade an Fähranleger – Nötigung und Landfriedensbruch führen zur Freiheitsstrafe

Als aktuelles Beispiel für Aktionen, die den Bauern wohl selbst ziemlich viel Ärger einbrocken könnten, lässt sich die jüngste Blockade an einem Fähranleger in Schleswig-Holstein nennen. Diese Aktion richtete sich gegen Wirtschaftsminister Habeck. Laut “agrarheute” sei den beteiligten Landwirten zum einen Nötigung vorzuwerfen, denn laut dem Gesetz gilt: “Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe bestraft”

Doch nicht nur das. Zu dem Vorwurf von Nötigung kommt auch noch Landfriedensbruch. Wer demnach gegenüber Menschen oder Sachen gewalttätig wird oder Menschen mit einer Gewalttätigkeit bedroht, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Auch wer “auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern”, erwarte diese Strafe. 

Bauernproteste: Misthaufen auf Straßen – auch hierbei droht Freiheitsstrafe

In vielen Städten wie Berlin oder Stuttgart haben Landwirte in den letzten Tagen dampfende Misthaufen vor Gebäuden wie Hotels und Ministerien abgeladen, um damit ihren Forderungen Aufmerksamkeit zu verleihen. Was wie eine harmlose und fast schon komische Art des Protests scheint, kann den Landwirten jedoch zum Verhängnis werden. 

Das liegt daran, dass “gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr”, wozu auch Misthaufen zählen können, nach §315 des Strafgesetzbuchs mit Geld- oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Dem stimmt auch Christian Solmecke, Rechtsanwalt aus Köln, in einem Interview mit dem Kölner Stadt-Anzeiger zu. Wird ein Bauer erwischt, müsse er außerdem für die Reinigungskosten aufkommen. 

Weiter wird womöglich auch der Führerschein entzogen, was besonders bei der Arbeit von Landwirten nicht von Vorteil ist. Kommt bei der Aktion eine Person zu Schaden, sei der Platz im Gefängnis sogar sicher.

Von Ortsschild bis Galgen – auch diese Ideen der Bauern waren nicht erlaubt

Neben den großen Protesten und den Misthaufen, übten Landwirte zuletzt auch einige andere Arten aus, ihrer Forderung Ausdruck zu verleihen, wie zuletzt in der Heilbronner Region: Es wurden Ortsschilder abgeschraubt und kopfüber wieder befestigt. Hierbei gehen Täter nicht ungestraft davon, denn die eigentlich lustige Idee gilt als Sachbeschädigung.

Immer wieder tauchen in der Landschaft auch Galgen auf, in Baden-Württemberg wurden an diesen Schilden mit Ampeln montiert. Rechtlich gesehen kann dies als Morddrohung oder “Öffentliche Aufforderung zu Straftaten” gelten. Die Polizei Reutlingen prüft beispielsweise, ob es sich bei einem Ampel-Galgen um eine politische Straftat handelt.

 

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