Sexualdelikte: Masseur aus Bad Friedrichshall in elf Fällen schuldig
Das Landgericht Heilbronn spricht einen Masseur aus Bad Friedrichshall wegen elf Sexualdelikten schuldig. Der 62-Jährige tritt unter anderem wegen mehrfacher Vergewaltigung eine Haftstrafe an. „Letzten Endes ist er ein Serientäter“, sagt die Anwältin der Nebenklage.
Das Landgericht Heilbronn hat am Freitagmittag (03.02.) einen 62 Jahre alten Masseur aus Bad Friedrichshall in sieben Fällen der Vergewaltigung, zwei sexuellen Übergriffen und zwei sexuellen Belästigungen zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt.
Der Mann muss seine „sozialen Defizite therapeutisch aufarbeiten, wenn er Aussicht auf vorzeitige Entlassung haben will“, sagt der Vorsitzende Richter Thomas Berkner bei der Urteilsverkündung. Sicherungsverwahrung werde bei dem Mann ein Thema sein. Im Anschluss an die Haftstrafe verhängt das Gericht ein dreijähriges Berufsverbot.
Richter: Frauen zum Objekt degradiert
Das Vorgehen des Masseurs habe bei allen Beteiligten zu Fassungslosigkeit geführt, sagt Berkner. Der 62 Jahre alte Masseur habe seine Opfer systematisch ausgewählt und das Risiko einer Anzeige oder Strafverfolgung in Kauf genommen. Unter dem Deckmantel medizinischer Behandlungen, die er zum Teil nicht mal hätte vornehmen dürfen, habe er seinen Sexualtrieb ungehemmt ausgelebt. Die Angriffe auf die Kundinnen seien dann völlig überraschend für diese gekommen. Gegenwehr habe er gebrochen.
Der Masseur hat Frauen während der Behandlung unangemessen an der Brust berührt, massierte Schamlippen und näherte sich dem After. In sieben Fällen drang er mit Fingern in Vagina oder Anus ein. „Am Ende sind die Frauen zum bloßen Objekt degradiert worden“, sagt Berkner.
Masseur entschuldigt sich
Vor der Urteilsverkündung haben Staatsanwaltschaft und Verteidiger ihre Plädoyers gehalten. Zum Sachverhalt gebe es nichts zu ergänzen, sagt Verteidiger Hans Steffan. Sein Mandant wisse, dass er Fehler gemacht habe. Mit den Taten und einer Alkoholproblematik werde der Mann sich im Gefängnis auseinandersetzen müssen. „Ich entschuldige mich bei allen Geschädigten und bei meiner Familie“, sagt der Angeklagte mit brüchiger Stimme.
Welche Auswirkungen das Vorgehen des 62-Jährigen für die betroffenen Frauen hat, rückt Staatsanwältin Kathrin Sartorius in ihrem Schlussplädoyer in den Fokus. Drei Frauen hatten ausgesagt, „stellvertretend für alle“, sagt Sartorius. Unter Tränen hatten diese ihre Aussagen gemacht. Die Aussagen der drei Zeuginnen zeigten, dass die Geschädigten in ihrem Alltag stark belastet seien, sagt Sartorius.
Der Masseur hatte die ihm zur Last gelegten Vorwürfe zum Auftakt des Prozesses vor drei Wochen gestanden, deshalb war es den geschädigten Frauen freigestellt worden, ob sie vor Gericht erscheinen und aussagen möchten.
Geständnis wirkt sich strafmildernd aus
Das Geständnis wertet das Gericht als strafmildernd. Gegen den Masseur spricht eine Vorverurteilung im Jahr 2019 ebenfalls wegen sexueller Belästigung. Die Geschädigten haben Berkner zufolge mit psychischen Folgen zu kämpfen, deren Ende nicht abzusehen sei. Dazu gehört Schlaflosigkeit, Angst, das Haus zu verlassen, ein gestörtes Sexualleben. Einige Frauen benötigen seit den Vorkommnissen therapeutische Hilfe.
Anwältin: Scharlatan statt Heiler
Rechtsanwältin Birgit Uhl vertritt eine Geschädigte als Nebenklägerin. Die Rechtsanwältin findet drastische Worte. Ihre Mandantin sei seit dem Erlebten argwöhnisch, sie habe Probleme, Vertrauen in Menschen aufzubauen. „Lange konnte sie nicht über das Geschehen sprechen.“
Obwohl die Frau klar Nein gesagt und versucht habe, ihn abzuwehren, habe der Masseur seinen Willen durchgesetzt. Auf Youtube stelle er sich als Heiler dar, dabei sei er ein Scharlatan. Das sei jemand, der anderen Fähigkeiten vortäusche, die er nicht habe, um Geld, Ruhm oder sonstige Vergünstigungen zu erlangen. „Er hat sich maßlos überschätzt“, sagt sie.
Der Masseur hätte nie chiropraktisch tätig werden oder Einrenkungen vornehmen dürfen, sagt Uhl. „Sein strafbares Verhalten hat er jahrelang kultiviert. Letzten Endes ist er ein Serientäter.“ Sein Geständnis habe es den Frauen zwar ermöglicht, nicht persönlich aussagen zu müssen. Stattdessen wurden im Verfahren Protokolle der polizeilichen Vernehmungen vorgelesen. Das habe es dem Masseur aber auch ermöglicht, dass er sich nicht dem von ihm verursachten Leid aller Geschädigten habe aussetzen müssen.
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