Urteil im Heilbronner Messerstecher-Prozess: Videos lassen keine Fragen offen
Im vergangenen Juni hat ein 24 Jahre alter Syrer einen Mann vor dem Heilbronner Shoppinghaus angegriffen und mit einem Messer verletzt. Das Landgericht befand den Mann jetzt des versuchten Totschlags für schuldig uns sprach eine Haftstrafe aus.

Zu einer Haftstrafe von vier Jahren hat das Landgericht Heilbronn am Freitag einen 24 Jahre alten Syrer verurteilt, der im Juni 2023 vor dem Shoppinghaus in der Allee am frühen Morgen einen Mann geschlagen und mit einem Messer verletzt hat. Außerdem hat die Schwurgerichtskammer die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Wegen Alkohol- und Betäubungsmittelkonsums könne die Kammer eine verminderte Schuldfähigkeit nicht ausschließen, so Richter Martin Liebisch. Mit dem Urteil folgten die Richter dem Antrag von Staatsanwältin Mareike Hafendörfer. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil.
So lautet das Urteil im Heilbronner Messerstecher-Prozess
Versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung lautete der Schuldspruch gegen den mehrfach wegen Jugenddelikten vorbestraften Mann, der vor seiner Verhaftung vor rund sieben Monaten bei seinen Eltern in Heilbronn gelebt hatte, ohne dort angemeldet zu sein.
Bei der Urteilsfindung brauchte sich die Kammer nicht nur auf die Aussagen von Zeugen zu verlassen. Diese waren laut Liebisch zum Teil sehr unterschiedlich. Vielmehr hatten die Überwachungskameras am Eingang des Shoppinghauses die Messerattacke aufgezeichnet. Die Bilder zeigen einen agilen und flinken Angreifer, der nicht keine Ausfallerscheinungen aufwies, sondern sein immer wieder nach hinten ausweichendes Opfer schnell und behände verfolgte.
Schneidebewegungen und Stichversucht gingen in Richtung Oberkörper des Opfers
Dabei führte er mindestens drei ausladende Schneidebewegungen und einen Stichversuch aus. "Alle in Richtung Oberkörper", sagte Liebisch. Zuvor nahm er den Geschädigten in den Schwitzkasten und versetzte ihm einen Faustschlag ins Gesicht. "Sie hatten mindestens die Absicht zu verletzen", so der Vorsitzende Richter weiter. Bei der Wucht des Messerangriffs müsse die Kammer von einem bedingten Tötungsvorsatz ausgehen.
Der Grund für diese Eskalation könnte nichtiger kaum sein. Der Bewohner des Shoppinghauses kam gerade mit seinem Hund zurück. Der Angeklagte, der bereits vorher gegenüber dem Sicherheitspersonal einer Bar im Gebäude aggressiv aufgetreten war, wollte offenbar überschwänglich mit dem Hund spielen. Der Hund reagierte abweisend, so dass dessen Besitzer den Aggressor zurückwies. Hier habe es seitens des Geschädigten weder einen Schlag noch eine Beleidigung gegeben, wie der Angeklagte während der Verhandlung behauptet hatte. "Sie sind der Angreifer", sagt Liebisch.
Richter Martin Liebisch: Angeklagter hat großes Glück gehabt
Das Opfer erlitt bei dem Angriff eine rund vier Zentimeter breite oberflächliche Schnittwunde und eine Schwellung an der Lippe. "Der Geschädigte hatte Pech, dass er auf Sie getroffen ist. Er hat nichts falsch gemacht", sagte Liebisch. "Sie haben großes Glück gehabt, dass nicht mehr passiert ist", so der Richter weiter.
Als "dumm-dreistes Bestreiten" bezeichnete Liebisch Teile der Ausführungen des Angeklagten. So wolle er sich an die Tat nicht mehr erinnern. Lediglich, dass der Geschädigte ihn geschlagen und beleidigt habe. Dass er ein Messer gehabt habe, hatte der Beschuldigte gar bestritten. Ein Messer passe nicht zu ihm, weil er nie eines bei sich tragen würde, hatte er in einer der vorangegangenen Verhandlungstage behauptet. Der Gegenstand, mit dem er sein Opfer verletzt hatte, könne vielleicht ein Schlüssel gewesen sein. "Das ist gelogen", so Liebisch.
Wegen Jugenddelikten hat der Verurteilte bereits fünf Eintragungen im Bundeszentralregister. Dabei ging es um Körperverletzung und Diebstahl. Wie auch in diesem Fall waren Drogen und Alkohol im Spiel. Das Gericht ordnete deshalb neben der Haft eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. "Das ist Ihre Chance, die sie von mir haben wollten", sagte Liebisch.
Entziehungsanstalt wegen Hang zu Alkohol und Betäubungsmitteln
Laut eigenen Angaben hat der Angeklagte vor dem Messerangriff am frühen Vormittag des 8. Juni 2023 nicht nur mehrere Dosen Jacky-Cola getrunken, sondern auch Kokain, Lyrica, Marihuana und Ecstasy konsumiert. Auch bei seinen Jugendstraftaten waren Alkohol und Drogen im Spiel. Zwei Therapieversuche hat der 24 Jahre alte Mann bereits abgebrochen. Zeugen sagten bei dem Prozess wegen versuchten Totschlags vor dem Heilbronner Landgericht aus, dass der Beschuldigte in nüchternem Zustand ein überaus freundlicher und zuvorkommender Mann sei. Das Gericht ordnete deshalb die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.
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