Messerattacke vor Heilbronner Shoppinghaus: Was die Staatsanwältin fordert
Weil er angeblich mit einem kleinen Hund nicht spielen durfte, soll ein Streit in der Heilbronner Allee vor dem Shoppinghaus eskaliert sein. Eine Überwachungskamera hat die Messerattacke eingefangen.

Weil er im Juni vergangenen Jahres in den frühen Morgenstunden einen Bewohner des Heilbronner Shoppinghauses in der Allee mit einem Messer angegriffen und verletzt hat, soll ein 24 Jahre alter Syrer eine Freiheitsstrafe von vier Jahren verbüßen. Das hat Staatsanwältin Mareike Hafendörfer am Mittwoch vor der Schwurgerichtskammer des Heilbronner Landgerichts gefordert.
Die Anklage sieht in der Tat versuchten Totschlag und schwere Körperverletzung. Weil der fünffach vorbestrafte Angeklagte Alkohol- und Drogenprobleme habe, soll er im Zuge der Haftstrafe für zwei Jahre eine Therapie im Maßregelvollzug antreten.
Überwachungskamera am Shoppinghaus hat den Angriff aufgezeichnet
"Wir haben hier die besondere Situation, dass die Tat aufgezeichnet wurde", sagte die Staatsanwältin. Die Aufnahmen der Überwachungskamera am Eingang des Shoppinghauses zeigen einen agilen Angreifer, der mit dynamischen Schneidebewegungen in Richtung seines Opfers fuchtelt und dabei dem ausweichenden Geschädigten immer wieder nachsetzt.
Zum Prozessauftakt Mitte Januar zeigt sich der Beschuldigte ob dieser Bilder schockiert über sich selbst. Es tue ihm leid. Er habe niemanden verletzen oder gar töten wollen. Die Richter will er aber Glauben machen, dass er keine Erinnerung habe – weder an die Tat noch an ein Messer. Denn zuvor habe er über Stunden hinweg Kokain, Lyrica, Marihuana und Ecstasy genommen und mehrere Dosen Jacky-Cola getrunken. Dass er vom Geschädigten beschimpft, beleidigt und angegriffen worden sei, wisse er trotzdem. Dabei habe er nur mit dem Hund des Opfers spielen wollen.
Staatsanwältin: Aggression am Shoppinghaus ging vom Angeklagten aus
Es wäre gut, wenn der Angeklagte ehrlicher wäre, sagte Mareike Hafendörfer in ihrem Plädoyer. "Die Aggression ging vom Angeklagten aus", so die Staatsanwältin. Dass der Angegriffene nur eine vier Zentimeter breite und nicht sehr tiefe Schnittwunde davongetragen habe, sei reines Glück gewesen. Bei der Wucht des Angriffs "hätte es lebensgefährlich sein können", so Hafendörfer. Bei der Dynamik sei der Angriff nicht kontrollierbar gewesen.
Auch der rechtsmedizinische Gutachter Dr. Tobias Marx sprach von einer "abstrakten Gefährdung für Leib und Leben". Auch wenn die Wunde eine "Bagatellverletzung" sei. Inwieweit der Angeklagte unter Drogen- und Alkoholeinfluss stand, sei schwer zu sagen, so der psychiatrische Gutachter Dr. Thomas Hermann.
Für den Fall, dass die Angaben über den Konsum stimmen sollten, berechnete er einen Alkoholpegel von rund 2,2 Promille zur Tatzeit. Die Angaben von Zeugen über den Zustand des Angeklagten wichen voneinander ab. Auf den Videoaufnahmen sind keine Ausfallerscheinungen erkennbar. Hafendörfer gestand ihm dennoch eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit zu.
Anwalt spricht von schwachsinnigem Geschehen
Für Rechtsanwalt Christoph Wingerter ist aus dem Nichts etwas passiert, das nicht hätte passieren dürfen. "Es ist ein Schwachsinn wegen eines kleinen Hundes zu einem messerähnlichen Gegenstand zu greifen." Ein Tötungsvorsatz sieht er nicht, lediglich eine gefährliche Körperverletzung komme infrage. Wingerter plädierte dafür, dass sein Mandant sofort in Therapie solle. Angesichts des Angriffs sagte er dem Angeklagten, "Sie können Allah danken, dass es so gut ausgegangen ist".
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