Flüchtling aus Kirchardt nach Straftaten zu Haft ohne Bewährung verurteilt – Nachbarn dennoch in Sorge
Der syrische Flüchtling, der im Februar in Kirchardt randalierte, ist am Donnerstag am Heilbronner Amtsgericht verurteilt worden. Trotzdem ist er erstmal auf freiem Fuß – zum Ärger der Nachbarn.

Der syrische Flüchtling, der in den vergangenen Monaten in Kirchardt durch Randale für Aufsehen gesorgt hat, ist am Donnerstag am Amtsgericht Heilbronn zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten verurteilt worden – ohne Bewährung.
Bis das Urteil rechtskräftig ist, wird er aber weiter in seiner Unterkunft in Kirchardt sein. Nachbarn fürchten sich eigenen Angaben nach bereits jetzt vor seiner Reaktion auf die Gerichtsentscheidung.
Prozess am Amtsgericht: Flüchtling aus Kirchardt fällt immer wieder negativ auf
Der Mann lebt seit 2014 in Deutschland und bezieht Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz. Konkret wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, im vergangenen Jahr illegal eine Waffe besessen zu haben – ein Nunchaku (Würgeholz). Außerdem hat er eine Randale mit Sachbeschädigung in der Flüchtlingsunterkunft im Februar dieses Jahres zu verantworten.
Das Verfahren zu einer fahrlässigen Brandstiftung Ende März vor besagter Unterkunft lag noch nicht auf dem Tisch von Richterin Iris Wegendt, weshalb sie es nicht berücksichtigen konnte. Der Beschuldigte M. fällt im Gerichtssaal durch sein respektloses Verhalten auf. Er wirkt alkoholisiert. Überhaupt spielte Alkohol bei allen seiner Taten eine Rolle.
Als Richterin Wegendt ihn nach seinem Namen fragt, entgegnet dieser aggressiv: "Du hast mich hier eingeladen, was fragst du mein Name? Das weißt du besser wie ich." Später sagt er auf die Frage nach seinem übermäßigem Alkoholkonsum: "Alter, immer die gleichen Fragen." Zwei Justizvollzugsbeamte kommen in den Saal, da M. so viel Wut ausstrahlt. Die Richterin bittet ihn, neben seiner Anwältin Platz zu nehmen und den Zeugenstuhl freizugeben für einen Kripo-Beamten. M. weigert sich und bleibt einfach sitzen.
Gemeinde Kirchardt sieht "deutliche Steigerung des Gefährdungspotenzials" durch Angeklagten
In den vergangenen Monaten sorgte der Angeklagte in Kirchardt in zahlreichen Fällen für Aufregung im Ort. Die Gemeindeverwaltung schrieb vor wenigen Tagen einen Brief an das Amtsgericht und listete die Geschehnisse auf. Einmal rief M. selbst bei der Polizei an und soll gesagt haben, er mache seine Mitbewohner tot, wenn die Polizei nicht komme.
In Kirchardt in Erinnerung geblieben sind insbesondere die Randale im Februar, bei der M. Türen aus ihrer Verankerung riss und aus dem Haus warf. Polizisten brachten ihn in die Psychiatrie in Weinsberg, aus der er einen Tag später zurück kam. Der Arzt hatte ihm bescheinigt, nicht eigen- und fremdgefährdend zu sein. Mehr als 3000 Euro Sachschaden hatte M. angerichtet. "Ich zahle nichts", sagt er. Beleidigungen von Polizisten stehen bei ihm ebenfalls an der Tagesordnung. Im Brief der Verwaltung ans Gericht heißt es, es sei eine "deutliche Steigerung des Gefährdungspotenzials" bei M. zu erkennen.
Eine Bewährungshelferin sagt aus, es laufe schlecht mit M. und seinen Verpflichtungen. Er war bereits im September wegen einer gefährlichen Körperverletzung zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden, weil er seinem Bruder ein Glas auf den Kopf geschlagen hatte. Seither wohnt er nicht mehr bei seiner Familie, die ebenfalls in Kirchardt lebt.
Verordnete Arbeitsstunden leistet M. nicht, aktuell sei er nicht mehr vermittelbar, sagt die Bewährungshelferin. M. verfügt entgegen eigenen Aussagen über eine Arbeitserlaubnis. Eine Berufsausbildung hat er nicht. Der Staatsanwalt sagt in seinem Plädoyer, M. suche immer die Schuld bei anderen, nicht bei sich selbst.
Angeklagter bis zur tatsächlichen Haft auf freiem Fuß: Auch Richterin hat "schlechtes Bauchgefühl"
Trotz der Nachricht, dass M. nun wohl bald ins Gefängnis wandere, reagiert eine Nachbarin aus Kirchardt erschrocken. Im Gerichtssaal schütze man sich vor der Aggressivität des Mannes – was in Kirchardt geschehe, interessiere keinen. "Wir sind alleingelassen", sagt die Frau. Sie rechnet damit, dass M. vor einem tatsächlichen Haftantritt nochmal ausrastet, möglicherweise schlimmer als zuvor.
Falls Rechtsmittel eingelegt werden, können Monate bis zur tatsächlichen Haft vergehen. Ihr vierjähriger Enkel frage sie, ob der böse Mann wieder da sei. Er habe ihn bereits Herumschreien gehört. Richterin Wegendt sagt dazu auf Rückfrage unserer Redaktion, sie verstehe die Sorgen der Bevölkerung. Sie habe "ein schlechtes Bauchgefühl". Für Untersuchungshaft habe aber kein Haftgrund bestanden. Flucht- oder Wiederholungsgefahr müssten sich nach aktueller Gesetzeslage auf erhebliche Straftaten beziehen.


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