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Stolperfalle E-Roller

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Bürger beschweren sich über Behinderungen auf Gehwegen. Nach Angaben der Stadt Neckarsulm bleiben Appelle an Unbelehrbare erfolglos. Betreiber stellen Lösungen vor und wollen nachbessern.

E-Roller stehen kreuz und quer auf dem Bürgersteig am Götzenturm. Foto: Tobias Wieland
E-Roller stehen kreuz und quer auf dem Bürgersteig am Götzenturm. Foto: Tobias Wieland

Elektro-Roller sind Teil des Stadtbilds in Heilbronn und Neckarsulm. Die Fahrzeuge sorgen jedoch manchmal für Unmut. Nämlich dann, wenn sie Menschen auf Gehwegen behindern.

"Die Stadt Neckarsulm hat schon früh an die Nutzer appelliert, die E-Scooter nicht an irgendeiner beliebigen Stelle, sondern vorschriftsmäßig abzustellen. Leider waren diese Appelle bislang erfolglos", schreibt Rathaus-Sprecher Andreas Bracht in einer E-Mail. Die Ortspolizeibehörde müsse bei Kontrollgängen immer wieder E-Roller aus dem Weg räumen.

Das Prinzip der E-Scooter-Miete ist einfach. Wer sich bei den Anbietern registriert, kann den nächstbesten E-Roller ausleihen. Abgerechnet wird nach Dauer. Um in der Innenstadt von A nach B zu kommen, sind sie ein gern verwendetes Verkehrsmittel. Doch was, wenn das Fahrzeug achtlos und ohne Rücksicht auf andere, schwächere Verkehrsteilnehmer abgestellt wird?


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40 Beschwerden bei der Stadt eingegangen

"Wenn die Stadt Beschwerden erreichen, reagiert sie umgehend und fordert die Betreiber auf, die E-Scooter wieder ordnungsgemäß aufzustellen", erklärt Suse Bucher-Pinell, Sprecherin der Stadt Heilbronn, in einer E-Mail. Beim Amt für Straßenwesen seien seit Einführung etwa 40 Beschwerden eingegangen.

Die Firma Tier ist einer der Anbieter in Heilbronn. Sprecher Florian Anders erklärt, dass Neukunden auf Benutzungs- und Verhaltensregeln hingewiesen werden. "Dies beinhaltet auch einen Hinweis zum korrekten Abstellen und Parken der Scooter."


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Ein Positionierungssystem könne den E-Roller auf weniger als 20 Zentimeter genau orten. "Das soll unverantwortliches Parken von E-Scootern massiv reduzieren." Das Problem scheint also bekannt. Die beiden anderen Anbieter Zeus und Lime haben sich auf Nachfrage nicht geäußert.

Gefährliche Stolperfallen

Für Menschen mit Sehbehinderung können wild geparkte Roller zur gefährlichen Stolperfalle werden. Wolfgang Heiler vom Blinden- und Sehbehindertenverband in Heilbronn, erklärt: "E-Scooter, die auf Gehwegen unterwegs sind, und wild abgestellte Fahrzeuge bringen Fußgänger mit Sinneseinschränkungen ständig in Gefahr."

Ein Sturz über einen E-Scooter könne Verletzungen oder psychische Folgen nach sich ziehen. Heiler fordert von Politik und Behörden, dass Gehwege wieder sicher und angstfrei genutzt werden können.

Der in Heilbronn aktive Verleiher Bird will dem Problem Herr werden, indem in Parkverbotszonen der Mietvorgang nicht beendet werden kann. "Der Kunde muss dann weiterhin bezahlen", teilt eine Sprecherin mit. Zudem müssen Kunden nach Fahrtende ein Foto vom Abstellort machen. Dies habe zu Verbesserungen geführt.

Vereinbarung unterzeichnet

In Heilbronn waren Stand Juni etwa 400 Roller von Verleihern bereitgestellt worden, erklärt Bucher-Pinell. Vor der Betriebsaufnahme seien Anbieter auf die Stadt Heilbronn zugekommen und haben eine freiwillige Verpflichtungsvereinbarung unterzeichnet. In dieser Vereinbarung heißt es unter anderem, dass der Anbieter auf eine freibleibende Gehwegbreite von mindestens 1,80 Meter achten muss. Zudem ist aufgeführt, wo E-Roller nicht geparkt werden dürfen: unter anderem in Fußgängerzonen, auf Blindenleitsystemen, vor Zufahrten oder Zugängen zu Privatgrundstücken.

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