Meinung zu falsch geparkten E-Scootern: Fehlverhalten muss geahndet werden
E-Roller in Städten sind eine gute Idee. Die Nutzer müssen sich an Regeln halten, meint unser Autor.
Mahner hatten es schon immer gewusst: Elektro-Roller, die bequem über das Mobiltelefon gebucht, bezahlt und nach Nutzung wieder abgestellt werden, bringen Ärger. Fahrer halten sich nicht an Verkehrsregeln, die Fahrzeuge verschandeln das Stadtbild, weil sie nach Benutzung irgendwo rücksichtslos abgestellt werden.
Bei genauerem Hinschauen stellt man fest, dass ein Großteil die kleinen Flitzer verantwortungsbewusst einsetzt. Es gilt, Unbelehrbare auszusieben und deren Fehlverhalten zu ahnden.
Ein Teil der Verleihunternehmen verspricht nachzubessern. Die Probleme tauchen schließlich nicht erst in Heilbronn auf. Die Firmen haben Erfahrung aus anderen Städten gesammelt, in denen die Elektro-Roller seit Jahren etabliert sind. Wer einen E-Roller ausleiht, ist registriert. Mittels GPS-Ortung lässt sich zentimetergenau ablesen, wo das Fahrzeug abgestellt ist. Steht es dort, wo es nicht stehen darf, sind Verleihunternehmen in der Pflicht, die Fahrzeuge abzuholen.
Das Umparken sollte dem, der den E-Roller falsch abgestellt hat, teuer zu stehen kommen. Eine andere Möglichkeit: Der Ordnungsdienst verhängt ein Bußgeld und stellt es dem Anbieter in Rechnung. Der kann den Verantwortlichen zur Kasse bitten. Ordnung muss vor Kulanz gegenüber Kunden gehen. Sonst verlieren die E-Scooter schnell an Akzeptanz. Verwaltungen und Verleiher sollten hinterher sein.