Stadt Heilbronn verbietet "Querdenken"-Versammlung
Die Stadt Heilbronn verbietet eine für Samstag, 10. April, geplante Versammlung, die auf der Rasenfläche nördlich vom Frankenstadion stattfinden sollte. Die Organisatoren gehen juristisch dagegen vor. Das Verwaltungsgericht entscheidet voraussichtlich am Abend.

Heilbronn hat eine für Samstag geplante Kundgebung der „Querdenken“-Bewegung gegen die Corona-Maßnahmen verboten. Grund sei die fehlende Zusage des Veranstalters, Auflagen des Ordnungsamts wie die Maskenpflicht zu akzeptieren und durchzusetzen, teilte die Stadt am Freitag mit. „Auch Erfahrungen aus vergleichbaren Veranstaltungen landesweit begründen bei den Verantwortlichen Zweifel, dass die Auflagen umgesetzt werden.“
Wie das Verwaltungsgericht Stuttgart auf stimme.de-Nachfrage bestätigte, gehen die Demo-Veranstalter mit einem Eilantrag gegen die Entscheidung der Stadt Heilbronn vor. Dieser ist beim Gericht eingegangen. Die Stadt hat nun bis zum Nachmittag Zeit, Stellung zu nehmen. Eine Entscheidung wird am Abend erwartet.
Ankündigung gegen das Verbot zu klagen
"Ich gehe davon aus, dass wir Recht bekommen", sagt Demo-Organisator Alexander Staengle von Querdenken Heilbronn gegenüber stimme.de. Die Stadt begründe ihr Verbot auch mit Erfahrungen einer Querdenker-Versammlung Ende Februar. Damals sei aber nicht er der Veranstalter gewesen, argumentiert Staengle. Man könne die Demos nicht vergleichen. Für Samstag erwartete er 300 Teilnehmer, darunter viele Familien mit Kindern.
In der Landeshauptstadt Stuttgart hatten sich am Karsamstag rund 15.000 Menschen größtenteils ohne Masken und Mindestabstand versammelt und die Stadt in große Erklärungsnot gebracht. In Heilbronn war eine Versammlung mit dem Motto „Wir stellen uns Faschismus, Extremismus und Hetze in die Quere. Lasst unsere Kinder atmen“ geplant. Sie wurde von „Querdenken - 713“ angemeldet, wie die Stadt weiter mitteilte.
Oberbürgermeister Harry Mergel (SPD) sagte, man befinde sich aktuell in einer sehr kritischen Phase der Pandemie mit hohen Inzidenzzahlen. „Es wäre unverantwortlich, eine solche Veranstaltung ohne Abstand und Maskenpflicht durchführen zu lassen.“ Die Menschen hätten kein Verständnis, wenn bei Versammlungen keine geltenden Regeln eingehalten werden, sie sich selbst aber an Kontaktbeschränkungen halten müssten - auch wenn "die verfassungsrechtlich garantierte Versammlungsfreiheit ein wertvolles Gut unseres Staates ist, das ich sehr hoch schätze".
Das Landesamt für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg beobachtet die „Querdenken“-Bewegung. Die Behörde ordnet mehrere Akteure dem Milieu der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ zu, die unter anderem demokratische und rechtsstaatliche Strukturen negieren. Die „Querdenken“-Bewegung weist diese Vorwürfe zurück.
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Stimme.de
Kommentare
Peter Herzog am 09.04.2021 13:34 Uhr
Man kann nur hoffen dass endlich einmal die Verwaltungsgerichte diese Querdenker in die Schranken verweisen und klarlegen, dass das Wohl der Allgemeinheit höher zu bewerten ist, das Interesse dieser Querköpfe die meine. Sie können sich alles erlauben in diesem Rechtssaat. Die Bevölkerung hat langsam kein Verständnis mehr zu den manchmal doch sehr fraglichen Entscheidungen der Verwaltungsgeirichte.
Michael Seher am 09.04.2021 17:50 Uhr
Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht. Auch wenn Ihnen die Querdenker nicht gefallen, verwirken sie dadurch nicht dieses Recht.