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Schuldzuweisungen nach Querdenker-Demo in Stuttgart

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Nach der Querdenker-Demo am Karsamstag in Stuttgart wird über die Frage gestritten, warum die Kundgebung überhaupt genehmigt worden ist. Es wurde von den Teilnehmern massenhaft gegen die Corona-Auflagen verstoßen. Wie geht es jetzt weiter?

von Michael Schwarz
In Stuttgart haben am vergangenen Samstag Tausende gegen die Corona-Auflagen demonstriert − und gleichzeitig gegen diese verstoßen. Im Nachgang gibt es Diskussionen darüber, warum die Veranstaltung genehmigt wurde.
Foto: dpa
In Stuttgart haben am vergangenen Samstag Tausende gegen die Corona-Auflagen demonstriert − und gleichzeitig gegen diese verstoßen. Im Nachgang gibt es Diskussionen darüber, warum die Veranstaltung genehmigt wurde. Foto: dpa  Foto: Christoph Schmidt

Nach der Demonstration gegen die Corona-Auflagen am Karsamstag in Stuttgart mit bis zu 15.000 Menschen ist ein Streit darüber entbrannt, wie mit solchen Veranstaltungen umgegangen werden soll. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

 

Was sagt das Land?

Die Stadt Stuttgart und das Land schieben sich gegenseitig den Schwarzen Peter zu. Das Sozialministerium erklärt, es habe die Stadt schon vorher davor gewarnt, dass bei der Demonstration gegen die Corona-Regeln (Abstand, Maskenpflicht) verstoßen werde. Laut einem Sprecher könnten jedoch auf Basis der Corona-Verordnung Versammlungen nicht pauschal vom Land untersagt werden, "da dies ansonsten einen unverhältnismäßigen Eingriff in Artikel 8 des Grundgesetzes darstellen würde". Allerdings ermögliche die Corona-Verordnung Kommunen, Versammlungen zu verbieten, "sofern der Schutz vor Infektionen anderweitig, insbesondere durch Auflagen, nicht erreicht werden kann". Der Sprecher weiter: "Die Entscheidung über das Verbot trifft die örtlich zuständige Behörde vor Ort." Dies sei hier die Stadt Stuttgart gewesen.


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Und was sagt die Stadt?

Stuttgarts OB Frank Nopper (CDU) ist der Auffassung, dass die Stadt die Demonstration nicht verbieten konnte. Für ein Versammlungsverbot habe es vorher keinen rechtlich begründbaren Ansatz gegeben. Nopper war zunächst der Meinung, dass das Land die Demonstration mit Verweis auf den Infektionsschutz hätte untersagen können. Inzwischen hat er seine Haltung geändert. Nachdem bei der von der Querdenker-Bewegung angemeldeten Kundgebung massenhaft gegen die Auflagen verstoßen worden sei, will Nopper solche Demonstrationen künftig nicht mehr zulassen.

Was denkt der Städtetag?

"Es darf das Risiko, falsch zu entscheiden, nicht immer auf der kommunalen Ebene hängenbleiben", sagt Gudrun Heute-Bluhm, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Südwest-Städtetags. So würde für die Kommunen bei Verboten grundsätzlich die Gefahr bestehen, dass die Entscheidungen vor Gericht nicht hielten. Sei dies der Fall, dann würden die Organisatoren recht bekommen. Trete dieser Fall ein, sei der Schaden groß. Daher warne sie hier vor einfachen Schlussfolgerungen.

 

Wie geht es jetzt weiter?

Am kommenden Montag beschäftigt sich der Innenausschuss des Landtags in einer Sondersitzung mit den Querdenker-Demos. "Wir wollen genau aufarbeiten, wie es zu der Lage vom Karsamstag kommen konnte. Und wir wollen vor allem, dass sich das nicht wiederholt. Wenn es den Rathäusern an Rechtsmitteln fehlen sollte, muss das behoben werden", erklärt SPD-Innenexperte Sascha Binder. Es genüge nicht, wenn sich die Stadt Stuttgart und das Land gegenseitig Vorwürfe machten. "Wir müssen dafür sorgen, dass in ähnlichen Situationen künftig Klarheit herrscht", fordert er. Allerdings sei schon fraglich, wie die Stadt zu dem Ergebnis kommen konnte, "dass die Auflagen wie Abstand und anderes eingehalten werden und dass es kontrolliert werden könnte", so Binder.

Hat die Polizei Fehler gemacht?

Am Samstag waren mehr als 1000 Polizisten im Einsatz. Es wird kritisiert, die Beamten seien bei Corona-Verstößen zu zurückhaltend aufgetreten. "Wir können doch nicht bei einer Demonstration mit 15.000 Teilnehmern alle Verstöße kontrollieren", sagt Ralf Kusterer, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. Er erneuert seine Forderung, dass eine Demonstrationen dieser Größenordnung von der Stadt hätte verboten werden müssen. Kusterer sieht politische Fehler. "Aus meiner Sicht hätte die Stadt gemeinsam mit dem Innen- und Sozialministerium im Vorfeld eine Verbotsverfügung erarbeiten müssen", so Kusterer. Ihm sei auch unklar, warum Straßenbahnen gefahren seien, obwohl die Demonstrationsteilnehmer ohne den vorgegebenen Mundschutz eingestiegen seien.

 

Wie wurde bei solchen Demos in anderen Fällen entschieden?

Vor allem seitdem im Sommer 2020 das Berliner Verwaltungsgericht in der Bundeshauptstadt ein Verbot einer Demonstration gegen die Corona-Auflagen für ungültig erklärte, sind die politischen Akteure vorsichtig geworden.

 

Sind die Demonstrationen im Freien überhaupt ein Infektionstreiber?

"Wissenschaftliche Untersuchungen weisen darauf hin, dass das Übertragungsrisiko im Freien geringer ist als in Innenräumen", sagt eine Sprecherin des Landesgesundheitsamts. Nichtsdestotrotz könnten auch Veranstaltungen im Freien zur Verbreitung des Virus beitragen. "Vor allem dann, wenn eine große Anzahl von Menschen sich auf sehr engem Raum befindet, wie es bei solchen Demonstrationen zu sehen ist", so die Sprecherin.


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