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Schwarz-Campus: Kritiker fordern Baustopp in Bad Friedrichshall

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Bürgermeister Timo Frey erläutert, warum Vorarbeiten im Areal "Obere Fundel" aus Sicht der Stadt zulässig sind - auch ohne gültigen Bebauungsplan. Das Regierungspräsidium prüft den Sachverhalt nun.

Im Baugebiet "Obere Fundel" wird bereits seit Monaten gearbeitet. Kritiker sind der Meinung, dass das widerrechtlich geschehe.
Foto: Andreas Veigel
Im Baugebiet "Obere Fundel" wird bereits seit Monaten gearbeitet. Kritiker sind der Meinung, dass das widerrechtlich geschehe. Foto: Andreas Veigel  Foto: Veigel, Andreas

Am geplanten Standort des großen Schwarz-Projekt-Campus in Bad Friedrichshall wird seit Monaten gegraben und gearbeitet. Ist das ohne Bebauungsplan überhaupt zulässig? Die Verfasser einer Umweltmeldung sagen Nein. Sie gehören zum Bürgerinitiativen-Netzwerk Neckartal (BINN) und fordern: "Die Baustelle muss gestoppt werden, bis der Bebauungsplan rechtskräftig ist." Die Stadt hat inzwischen eine Stellungnahme zu den Vorwürfen verfasst, auch das Landratsamt Heilbronn bereitet eine solche vor.

Das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart prüft den Sachverhalt nun. Zudem werde das RP gegenüber dem Umweltministerium Stellung nehmen, teilt eine Sprecherin auf Nachfrage mit. Wie lange das dauert, könne sie derzeit nicht beantworten. In der Zwischenzeit gehen die Arbeiten in der "Oberen Fundel" nach Auskunft von Bürgermeister Timo Frey wie geplant weiter.

Kein Interesse an Rechtsverstößen

Frey betont im Gespräch mit der Heilbronner Stimme, dass es weder im Interesse der Stadt Bad Friedrichshall noch der Schwarz-Gruppe sei, Rechtsverstöße zu begehen. Aus seiner Sicht seien alle bisher unternommenen Schritte zulässig und mit den zuständigen Stellen abgestimmt.

Frey stellt zur Bauleitplanung in der "Oberen Fundel" generell fest, dass das Gebiet seit 2006 im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche dargestellt sei. 2008 folgte der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans. Seither sei also klar, dass das Gebiet entwickelt werden soll, fasst Frey zusammen. In zahlreichen Sitzungen habe sich im weiteren Verlauf gezeigt, dass der Gemeinderat hinter dem Gesamtprojekt "Obere Fundel" stehe.

 


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Nichtsdestotrotz wird der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan frühestens im Juli gefasst. Warum wurde also trotzdem bereits eine Straße gebaut und großflächig umgegraben? Die Unterzeichner der Umweltmeldung stellen beispielsweise dar, dass es lediglich Genehmigungen für archäologische Stichproben geben dürfte, nicht aber für Rettungsgrabungen.

Genehmigung liegt vor

Dem widerspricht Frey und erklärt: Die für archäologische Grabungen erforderliche Genehmigung liege der Stadt vor. Zudem gebe es eine Vereinbarung zwischen der Stadt, dem Landratsamt Heilbronn und dem Landesamt für Denkmalpflege, auf deren Basis die Grabungen zulässig seien.

Für den Bau der Straße im Baugebiet, die laut Frey keine Erschließungsstraße ist, sei keine Baugenehmigung notwendig. Da sie als Zwischenlösung dient und nach dem Bau der im Bebauungsplan festgesetzten Straßen wieder entfernt wird, sei "der Eingriff als unerheblich einzustufen", heißt es in der Stellungnahme der Stadt.

Weiter wird in der Umweltmeldung kritisiert, dass der Bewuchs im Areal bereits entfernt wurde. Hierzu habe es enge Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde gegeben, sagt Frey. Im Februar 2019 seien innerhalb der gesetzlichen Fristen Gehölze entfernt worden, um sogenannte vorgezogene Artenschutzmaßnahmen ergreifen zu können. Diese müssen vor Beginn der Erschließungsarbeiten wirksam sein, teilt Frey mit.

Wie berichtet, wurden unter anderem Ersatzhabitate für Zauneidechsen geschaffen. "Die Flächen befanden sich zum Zeitpunkt der Arbeiten im Eigentum beziehungsweise im unmittelbaren Einflussbereich der Stadt", erklärt der Bürgermeister. Auf privatem Grund dürften Gehölzstreifen genehmigungsfrei entfernt werden. Auch ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der für die Artenschutz-Maßnahmen notwendig ist, werde noch wie vorgeschrieben vor Ende des Bauleitplanverfahrens mit dem Landratsamt geschlossen, erläutert Frey weiter.

 


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Vorwürfe, dass man sich für einen finanzkräftigen Investor über geltendes Recht hinwegsetze, wie es in der Umweltmeldung angedeutet wird, weist der Rathauschef entschieden zurück. "Wir bereiten das vor, was zulässig ist." Die eigentliche Erschließung des Gebiets und der Hochbau könnten erst starten, wenn das Bauleitverfahren weiter fortgeschritten sei.

Was ist eine Umweltmeldung?

Wer Schäden an Natur und Landschaft feststellt, kann diese in Form einer sogenannten Umweltmeldung dem Umweltministerium des Landes Baden-Württembergs mitteilen. Von der Umweltmeldestelle aus werden die zuständigen Behörden informiert und gebeten, den geschilderten Vorfall zu prüfen und gegebenenfalls die Umweltbeeinträchtigung zu beseitigen

 


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