Schulschwänzer: Diese Bußgelder drohen Eltern im Landkreis Heilbronn

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Es gibt viele Ursachen, wenn Kinder nicht zum Unterricht gehen. Sie können Angst vor Versagen haben, vor Mobbing – oder keine Lust auf Schule. Hilfsmöglichkeiten gibt es reichlich. Je nach Situation droht Eltern aber ein Bußgeld.

Spiel statt Schule: Schulabsentismus taucht mittlerweile in allen Schularten und in allen Altersgruppen auf.
Spiel statt Schule: Schulabsentismus taucht mittlerweile in allen Schularten und in allen Altersgruppen auf.  Foto: dpa (Symbolfoto)

Ob die Schulpflicht eingehalten wird, kontrollieren die Ortspolizeibehörden, erklärt Lea Mosthaf, Sprecherin im Landratsamt Heilbronn. "Wenn eine Meldung eines Schulverstoßes durch die Ortspolizeibehörde oder eine Schule dem Landratsamt gemeldet wird, überprüft, ahndet und verfolgt die Bußgeldstelle des Landratsamtes Heilbronn den Schulverstoß."

Ihren Angaben zufolge sind Schulverstöße sogenannte Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße geahndet werden, "allerdings gibt es hierfür keinen landesweit einheitlichen Bußgeldkatalog". Die Höhe der Geldbuße richte sich nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz und werde von der Behörde im Zuge der Ermessensausübung festgelegt.

Lea Mosthaf betont: Im Landratsamt Heilbronn sei die Höhe der Geldbuße für typische Fälle wie folgt festlegt worden, "die Höhe der Geldbuße richtet sich dabei nach den Fehltagen der Schülerin oder des Schülers":

Schulschwänzen: Im Landkreis sind 30 Euro pro Fehltag fällig – beim ersten Mal

  • Erstverstoß: Für den ersten Fehltag 30 Euro, für jeden weiteren Fehltag zehn Euro.

  • Folgeverstoß: Für den ersten Fehltag 60 Euro, für jeden weiteren Fehltag 20 Euro. 

Die Amtssprecherin ergänzt: Für weitere ordnungsrechtlichen Maßnahmen bei Schulverstößen, beispielsweise Zwangsmaßnahmen, sei die Schulaufsichtsbehörde oder die Ortspolizeibehörde zuständig.

Die Stadt Heilbronn hat auf Anfrage die Fallzahlen zu eingeleiteten Bußgeldverfahren wegen Schulpflichtsverletzung zusammengestellt. "Der Höchstrahmen gemäß dem Schulgesetz Baden-Württemberg beträgt bei vorsätzlicher Begehungsweise 1000 Euro und bei fahrlässiger Begehungsweise 500 Euro", teilt Rathaussprecherin Suse Bucher-Pinell mit. "Der Höchstrahmen wurde bislang jedoch in keinem Fall erhoben, in Einzelfällen waren es bis zu 400 Euro." Die Anzahl der Verstöße in Heilbronn: 245 im Jahr 2019, 151 (2020), 181 (2021), 409 (2022) sowie 361 (bis Ende Oktober 2023).  

Schulsozialarbeiter haben den sogenannten Schulabsentismus im Blick

Schulabsentismus taucht mittlerweile in allen Schularten und in allen Altersgruppen auf. Das wurde dieser Tage bei einem Netzwerktreffen in Heilbronn deutlich. Experten schilderten, dass manchmal sogar schon Grundschüler zu Hause blieben, anstatt in die Schule zu gehen. Schulsozialarbeiter sowie soziale Einrichtungen tauschten sich in Böckingen auf Einladung der Arbeiterwohlfahrt aus. Kinder, die nicht mehr in den Unterricht gehen, ist für Schulsozialarbeiter ein wichtiges Thema. Das ist diesen Sommer in einem Ausschuss des Kreistags betont worden. Besonders häufig auftretende Themen seien Unterrichtsverweigerung, Schulangst und Schulabsentismus.

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