Schulschließungen wegen Corona: Das müssen Eltern jetzt wissen
Wenn Schulen und Kitas am Dienstag schließen, stellt das manche Familien vor große Herausforderungen. Wer berufstätig ist, muss Lösungen finden, um den Nachwuchs zu betreuen. Aber nicht nur dazu, auch zu anderen Aspekte sind Fragen offen.
Fallen die Osterferien weg, wenn jetzt schon Unterricht ausfällt?
Nein, die Schließung ist ausdrücklich einschließlich der Osterferien angeordnet.
Warum geht es erst am Dienstag los?
So können die Schulen noch einen geordneten Übergang organisieren und die Schließung am Montag kommunizieren.
Kann ich zur Kinderbetreuung Urlaub nehmen?
Eltern, die Kinder ab kommender Woche wegen der Schließung von Schulen und Kitas zu Hause betreuen müssen, haben gegenüber dem Arbeitgeber keinen Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Wenn es für solche Fälle keine betriebliche Regelung gibt, müssen sie regulären Urlaub beantragen, im Homeoffice arbeiten oder Überstunden abbauen. Nur für kranke Kinder können Eltern bis zu zehn Tage frei nehmen. Für die Bezahlung in diesen Fällen gibt es keine gesetzliche Regelung.
Gibt es Notgruppen für die Kinderbetreuung?
Landeskultusministerin Susanne Eisenmann hat angekündigt, Notgruppen einzurichten. Für „Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen“ soll es eine Betreuung geben. Dazu zählt das Land Feuerwehr, medizinisches und Pflegepersonal, Polizei und Lebensmittelproduktion und Infrastruktur. Weitere Informationen dazu sind noch nicht bekannt und sollen am Montag folgen.
Was ist mit privaten Anbietern?
Das Verbot der Landesregierung gilt auch für Schulen und Betreuungseinrichtungen in privater Trägerschaft, also auch für private Kindertagespflege.
Kann ich die Kinder zu den Großeltern bringen?
Experten raten dringend davon ab, weil ältere Menschen offenbar deutlich stärker durch das Virus gefährdet sind.
Was wird aus den Prüfungen der Schüler?
Dafür werde es „pragmatische und flexible Lösungen“ geben, kündigte die Ministerin an. Keinem Schüler sollen durch den Ausfall Nachteile entstehen.
Wird der Stoff nachgeholt?
Viele Schulen haben bereits Informationsketten organisiert, um Aufgaben online, per Mail oder Telefon bereitzustellen. Schüler müssen diese erledigen, zum Teil auch zurückschicken. „Im Übrigen können Wege gefunden werden, sich auch während der verordneten Unterrichtspause zwischen Schüler und Lehrkraft fernmündlich oder schriftlich auszutauschen“, sagt der Heilbronner Schulamtsdirektor Markus Wenz.
Bekomme ich Geld, wenn ich in häusliche Quarantäne muss?
Wird eine häusliche Quarantäne von den Behörden angeordnet, haben die Mitarbeiter Anspruch auf Lohnfortzahlung für maximal sechs Wochen. Beschäftigte, die kein Arbeitsentgelt bekommen, müssen die Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz beim zuständigen Gesundheitsamt beantragen. Die Regeln gelten auch für Rückkehrer aus Risikogebieten.
Gibt es Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz?
Für den Lebensmittelsektor hat Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut Ausnahmeregelungen erlassen. Damit trotz Hamsterkäufen keine Versorgungsengpässe entstehen, darf die Branche auch sonntags Regale befüllen und die tägliche Arbeitszeit erweitern. Genehmigen müssen das aber die Stadt- oder Landkreise vor Ort.
Was müssen Arbeitgeber beachten?
Zu den Pflichten der Unternehmen zählt die Anpassung des Arbeitsschutzes an die Pandemie. Dienstreisen können auf das unabdingbare Ausmaß reduziert und auf externe Besprechungen verzichtet werden. Auch über Beschränkungen des Besucherverkehrs lassen sich Ansteckungsrisiken vermindern. Gibt es im Betrieb einen infizierten Mitarbeiter, müssen Schwangere zwei Wochen zu Hause bleiben.