ÖPNV-Warnstreik trifft Schüler: Was tun, wenn kein Bus fährt?
Am Freitag kommt es wegen des ÖPNV-Warnstreiks voraussichtlich zu massiven Busausfällen. Schüler dürfen unter bestimmten Voraussetzungen zu Hause bleiben.

Das Kultusministerium teilt mit: Sollten Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg aufgrund des Streiks am Freitag, 2. Februar, nicht zur Schule kommen können, weil Busse und Bahnen nicht fahren und keine alternativen Fahrtmöglichkeiten bestehen, ist die Schule darüber zu informieren.
Sie gelten dann für diesen Tag nach §2 der Schulbesuchsverordnung als entschuldigt, in dem es heißt: „Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen, z. B. Krankheit, am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen.“
Schulen in Heilbronn gehen entspannt mit dem angekündigten Streik im Nahverkehr um. Die Geschäftsführende Leiterin der Heilbronner Schulen Melanie Haußmann meint dazu: "Das ist bei anderen Ereignissen wie Sturm oder Demo auch so: Die Kinder können ja nichts dafür." Wichtig sei ein Anruf oder eine Information an die Schule, damit man wisse, wo die Kinder sind.
Bei Warnstreik zu Hause bleiben? Da sagen eine Schulleiterin und ein Anwalt
Wenn der Stadtbus streikt, so Melanie Haußmann, sei es aus den Stadtteilen schwierig an die Schule zu kommen. "Da muss man halt mal mit dem Fahrrad fahren oder eine längere Strecke laufen. Mit Freunden zusammen macht das Spaß." Aus diesen Gründen sei es ihr wichtig, dass die Verkehrserziehung weiterhin stattfindet.
„Der Streik im Nahverkehr ändert nichts an der Schulpflicht“, sagt Wilhelm Achelpöhler, Anwalt für Verwaltungsrecht. Streng genommen handele es sich um eine Ordnungswidrigkeit, für die theoretisch ein Bußgeld verhängt werden könnte. Ein Grund für den Nicht-Schulbesuch war der gefährliche Glatteisregen kürzlich.
Wenn Schulbesuch wegen Streik nicht möglich, Bescheid sagen
Anders verhält es sich beim Streik: Hier könne man zum Beispiel Sammeltaxis organisieren und Fahrgemeinschaften bilden. Wenn es keine vernünftige Möglichkeit gibt, müsse man in der Schule zumindest Bescheid sagen.
Ansprüche auf Entschädigung haben Pendler übrigens keine: Für den öffentlichen Nahverkehr gelten die europäischen Fahrgastrechte nicht. Bei streikbedingten Verspätungen und Ausfällen im Eisenbahnverkehr von S-Bahn bis ICE kann man Rückerstattungen bei Verspätungen ab einer Stunde verlangen.



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