Nahverkehr
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Großer ÖPNV-Warnstreik am Freitag: Haben Pendler Ansprüche auf Entschädigung?

  
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In fast allen Bundesländern wird am Freitag der Nahverkehr bestreikt – auch in Baden-Württemberg und Heilbronn. Für Fahrgäste gilt es einiges zu beachten.

von dpa und unserer Redaktion
Netzplan des HNV an einer Bushaltestelle in Heilbronn.  Foto: Archiv
Netzplan des HNV an einer Bushaltestelle in Heilbronn. Foto: Archiv  Foto: Kunz

Bei streikbedingten Verspätungen und Ausfällen im Eisenbahnverkehr von S-Bahn bis ICE können Fahrgäste auf Entschädigungen hoffen. Hier gelten die europäischen Fahrgastrechte und man kann beispielsweise Rückerstattungen bei Verspätungen ab einer Stunde verlangen.

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) wird von diesen Fahrgastrechten aber nicht erfasst, wie Beatrix Kaschel von der Schlichtungsstelle Nahverkehr erklärt. In Heilbronn werden am Freitag keine Stadtbusse verkehren, Stadtbahnen nicht durch die Innenstadt fahren


Mit Blick auf den ÖPNV-Warnstreik in vielen Städten am Freitag heißt es hinsichtlich der Fahrgastrechte: Verpasst man einen wichtigen Termin oder einen Fernzug, weil U-Bahn oder Bus nicht kommt? Pech gehabt, auf Entschädigungen braucht man nicht zu hoffen. Auch Pünktlichkeitsversprechen, die kommunale Verkehrsbetriebe teils geben und wonach man ab gewissen Verspätungen eine Erstattung beantragen kann, gelten in der Regel nicht bei Streiks, so Kaschel.

Streik im ÖPNV: Alternativen für Fahrgäste

Sie rät allen, die am Freitag auf den ÖPNV angewiesen sind: Wenn möglich frühzeitig checken, ob die Verbindung fährt. Für Menschen in Großstädten und Ballungsräumen könnte sonst etwa die S-Bahn eine Alternative sein – die ist nicht vom Warnstreik betroffen. Die Stadtbahn im Raum Heilbronn hingegen teilweise schon

Eine weitere Option könnten Sharing-Dienste sein. Also etwa der Umstieg auf ein Leihfahrrad. Ein Tipp für Inhaber des Deutschlandtickets, um dessen Preis es kürzlich Diskussionen gab: "Oft haben die kommunalen Verkehrsunternehmen dort Sharing-Angebote integriert", sagt Kaschel. Als Anreiz, das Ticket bei ihnen und nicht etwa bei der Deutschen Bahn zu kaufen, hätten ÖPNV-Betriebe teilweise solche und ähnliche Vorteile ins Ticket eingeschlossen, so die Schlichterin. Es lohnt sich, das zu prüfen.

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