Kurzer Plausch, weitreichende Folgen: Wer jetzt als Corona-Kontaktperson gilt
Wer ist eine enge Corona-Kontaktperson? Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat die Kriterien strenger gefasst – mit weitreichenden Folgen. Für eine mögliche Quarantäne genügt jetzt unter Umständen ein flüchtiges persönliches Gespräch mit einem Infizierten. Gesundheitsämter in der Region erwarten einen deutlich höheren Aufwand bei der Nachverfolgung.

Längere Listen potenzieller Kontaktpersonen bei jedem Corona-Infizierten, mehr Personalbedarf: Damit rechnet das Landratsamt Heilbronn, nachdem das RKI zum Monatswechsel die Definition für das sogenannte Kontaktpersonenmanagement geändert hat. Und mancher wird sich wundern, warum er Post von der Behörde bekommt, verbunden mit der Anordnung einer Quarantäne von 14 Tagen.
Neue Definition seit Monatsanfang
Nach der Neudefinition genügt nun ein Gespräch mit einem Corona-Infizierten, unabhängig von der Dauer – falls nicht beide durchgehend einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Wer länger als zehn Minuten und ohne Schutz einem Infizierten näher als 1,5 Meter ist, wird ebenfalls als enge Kontaktperson eingestuft. Und: Unter Umständen reicht schon der Aufenthalt von mehr als zehn Minuten in einem Raum, obwohl der Sicherheitsabstand eingehalten und Masken getragen werden. Dann nämlich, wenn im Raum eine höhere Konzentration infektiöser Aerosole wahrscheinlich ist – etwa weil nicht gelüftet wurde.
Kriterien deutlich strenger als bisher
Die Latte liegt also deutlich niedriger als bisher. Wer sich nicht mindestens 15 Minuten "face to face" mit einer infizierten Person unterhalten hat, wurde bisher als Kontakt der Kategorie 2 geführt und musste nicht in Quarantäne. Die Einteilung in Kategorie 1 und 2 entfällt komplett. "Es gibt nunmehr nur die Kategorie für enge Kontaktpersonen, wobei die Kriterien im Vergleich zu den bisherigen Kontaktpersonen der Kategorie 1 verschärft werden", bestätigt das RKI auf Nachfrage.
Landratsamt verweist auf Quarantänepflicht
Im Fragebogen, den das Landratsamt Heilbronn an positiv Getestete verschickt und der unserer Redaktion vorliegt, sind die oben genannten Kriterien nach neuer Definition aufgeführt und mit dem Hinweis "Quarantänepflicht" versehen. Infizierte sind dazu verpflichtet, ihre Kontaktpersonen der letzten 48 Stunden vor dem Testdatum oder vor Symptombeginn zu nennen.
Schon jetzt hoher Stand bei Kontaktpersonen
Im Landkreis werden derzeit 938 Personen als enge Kontaktperson geführt, das sind fast dreimal so viele wie zum Jahresanfang. Und die Entwicklung könnte sich noch deutlich verschärfen. Die Kreisbehörde erwartet, "dass sich die Änderungen beim Kontaktpersonenmanagement durch das RKI erst im Laufe der Woche in Bezug auf die Anzahl der Kontaktpersonen bemerkbar machen werden". Die neuen RKI-Regeln greifen erst seit Kurzem. Am Wochenende haben die Behörden-Mitarbeiter demnach rund 200 Personen mit positivem PCR-Test kontaktiert. Sie werden gebeten, Listen mit ihren Kontakten zur Verfügung zu stellen.
Stadt: Noch klappt die Nachverfolgung
"Die Neudefinition macht mehr Arbeit", bestätigt auch eine Sprecherin des Heilbronn Rathauses. Die Stadt hat ein eigenes Gesundheitsamt. Dort kämen die Mitarbeiter derzeit noch zurande mit der Kontaktnachverfolgung. Unterstützt werden sie von 15 Bundeswehrsoldaten.
Das RKI verweist darauf, "die Entscheidung über eine Einstufung als Kontaktperson und Quarantänemaßnahmen" sei eine Entscheidung des Gesundheitsamtes. "Eine Prognose zur Zahl der Kontaktpersonen können wir nicht abgeben."