Panaschieren und Kumulieren: Wichtige Begriffe, die jeder Wähler kennen sollte
Am 9. Juni stehen Kommunal- und Europawahlen an. Im Rahmen von solchen wird immer wieder von Begriffen wie „Panaschieren“ oder „Kumulieren“ gesprochen. Was bedeuten diese eigentlich? Wir klären auf.

Bereits im Juli 2023 wurde vom Kabinett beschlossen, dass die Europawahl, also nächste Wahl zum Europäischen Parlament in Deutschland am Sonntag, 9. Juni 2024, stattfinden wird. Dieses Mal hoffe die Bundesregierung darauf, „dass möglichst viele Wahlberechtigte an diesem Tag ihr Wahlrecht nutzen, um ein Bekenntnis für die europäische Integration und die Demokratie in Europa abzulegen.“ Bereits zum zehnten Mal seit 1979 wird das Europäische Parlament dann direkt gewählt.
Zudem stehen am 9. Juni auch die Kommunalwahl in Baden-Württemberg an, die zuletzt 2019 stattgefunden hat. Hier wählen die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Gemeinde- oder Ortschaftsräte, Kreisräte im Kreistag in den Landkreisen sowie die Regionalversammlung des Verbands der Region Stuttgart.
Vor Wahlen am 9. Juni – diese Begriffe sorgen für Verwirrung bei Wahlberechtigten
Im Rahmen der Wahlen fallen auch immer wieder Begriffe, mit denen viele Wahlberechtigte nicht sonderlich viel anfangen können. Deshalb gibt es hier eine Übersicht, die eine Hilfestellung geben soll.
- Panaschieren: Laut der „Bundeszentrale für politische Bildung“ („bpb“) versteht man unter Panaschieren die Möglichkeit, die Stimmen bei der Wahl auf mehrere Kandidat/innen unterschiedlicher Listen zu verteilen. Der Begriff stammt von dem französischen Wort „panacher“ ab, was so viel bedeutet wie „bunt machen“ oder „mischen“. Dadurch können Kandidaten und Kandidatinnen mehrerer Parteien oder Wählergruppen gewählt werden.
- Kumulieren: Beim Kumulieren kann man nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung dahingegen einzelnen Kandidaten mehrere seiner Stimmen geben. Gibt es also beispielsweise zehn Kandidaten und jeder Wähler hat fünf Stimmen, könnte der Wähler fünf verschiedenen Kandidaten jeweils eine Stimme geben. Oder aber, er gibt einem Kandidaten drei Stimmen und kumuliert somit. Die restlichen zwei Stimmen könnte er dann auf andere Kandidaten verteilen.
Panaschieren und Kumulieren? Nicht immer sind diese Möglichkeiten erlaubt
Allerdings sollten sich Wählerinnen und Wähler, bevor sie ihren Stimmzettel ausfüllen, genaustens darüber informieren, ob sie panaschieren oder kumulieren dürfen. Bei der Europawahl steht diesen zum Beispiel ohnehin nur eine Stimme zur Verfügung, selbiges gilt auch bei der Regionalwahl in Stuttgart. Panaschieren und Kumulieren sind hier demnach nicht möglich.
Anders sieht dies bei der Kommunalwahl in Baden-Württemberg aus. Hier gäbe es laut „kommunalwahl-bw.de“ die Möglichkeit. Allerdings müssen Wählerinnen und Wähler darauf achten, die Höchstanzahl der Stimmen nicht zu überschreiten, sonst ist der Wahlzettel ungültig.