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Notfallpraxen in Möckmühl und Künzelsau geschlossen – "Das ist eine Katastrophe"

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Ein Urteil des Bundessozialgerichtes zu Pool-Ärzten führt zu Einschränkungen im Ärztlichen Bereitschaftsdienst. Die Notfallpraxen in Möckmühl und Künzelsau sind deshalb geschlossen. Das sorgt für Verärgerung.

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass sogenannte „Pool-Ärzte“ im Notfalldienst der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) reagiert darauf mit einem ab sofort wirksamen Notfallmaßnahmenplan und schließt die Notfallpraxen in Geislingen, Schorndorf, Möckmühl, Buchen, Kirrlach, Künzelsau, Bad Säckingen und Schopfheim.

Das Konzept "Notbremse" gelte voraussichtlich für drei bis vier Monate, so die KVBW in einer Pressemitteilung, bis die schriftliche Urteilsbegründung des Bundessozialgerichts vorliege, sodass man den ärztlichen Bereitschaftsdienst rechtssicher neu aufstellen könne.

Notfallpraxen geschlossen: Betroffenheit in Möckmühl

In Möckmühl herrscht Betroffenheit. Regine Böhm, Mitglied im Gemeinderat, meint: „Das ist eine Katastrophe, wo soll man denn hinfahren, wenn man in Not ist? Buchen, Mosbach oder Heilbronn, das sind große Entfernungen. Bei der Schließung des Krankenhauses in Möckmühl hieß es: Es wird ja eine Notfallpraxis geben.“

Apothekerin Regine Schick-Kern sieht jetzt die Gefahr der „Selbst-Medikation“, wenn keine Notfallpraxis in der Nähe erreichbar ist: „Für uns als Apotheke war das immer eine sehr gute Zusammenarbeit vor allem am Wochenende, dass wir bei Infekten oder Schlimmerem das ärztlich abklären konnten.“

Auf der Facebook-Seite „Möckmühl“ war schon längere Zeit zu lesen, dass die Notfallpraxis im Gesundheitszentrum wenig in Anspruch genommen werde. „Deshalb wurden die Öffnungszeiten schon um zwei Stunden gekürzt. Bei dauerhafter Nichtauslastung droht möglicherweise die Schließung.“ Nun ist es die Schließung tatsächlich gekommen, wenn auch nicht die mangelnde Auslastung der Grund war.

Ärzte erwarten Lösungsvorschläge

Wenig in Anspruch genommen wurden auch die Notfallpraxen Künzelsau und Öhringen. Während Künzelsau durch die Notbremse vorläufig geschlossen bleibt, wird die Dienstzeit in der Notfallpraxis Öhringen, die bisher an Wochenenden und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr geöffnet war, von 10 auf 18 Uhr verkürzt, erklärt Susanne Bulbitz, Sprecherin der Kreisärzteschaft Öhringen. Das BSG-Urteil und der Wegfall der Poolärzte habe in der Ärzteschaft für Durcheinander gesorgt, so Bulbitz, die auch im Vorstand des Landeshausärzteverband ist. Von der KVBW erwarte man jetzt Lösungsvorschläge.

Eingeschränkte Öffnungszeiten an den Wochenenden und Feiertagen gelten auch ab sofort in der Notfallpraxis in Brackenheim. Die Anlaufstelle wird statt wie bisher von 8 bis 22 Uhr vorerst nur noch von 10 bis 16 Uhr besetzt sein.

Vor Ort wird es einen Arzt geben, der auch Hausbesuche übernimmt, sagt Malte Schirrmann, Vorsitzender des Vereins Ärztlicher Notfalldienst Landkreis Heilbronn Süd, der die Notfallpraxis in Brackenheim betreibt. Die Entscheidung des Gerichts und dessen Folgen für die gewachsenen Strukturen des ärztlichen Bereitschaftsdiensts bedauere er zutiefst, „sowohl für die Patienten, als auch für die Ärzte“. 

 

 

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