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Warum Notfallpraxen in Möckmühl und Künzelsau ab Mittwoch geschlossen bleiben

  
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Ein Urteil des Bundessozialgerichts am Dienstag führt dazu, dass die Kassenärztliche Vereinigung im Land die Notbremse zieht. Als Konsequenz kommt es zu reduzierten Notdiensten.

von Valerie Blass und dpa

Das Bundessozialgericht hat am Dienstag in einem Urteil die abhängige Beschäftigung von sogenannten Poolärzten festgestellt, die im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung im Notdienst tätig sind. Die Kassenärztliche Vereinigung im Land (KVBW) reagierte mit einer Notbremse: Vorerst sollen einzelne Notfallpraxen geschlossen bleiben. In der Region betrifft das ab Mittwoch die Notfallpraxen in Möckmühl und Künzelsau.

In Brackenheim werden die Notdienstzeiten am Wochenende reduziert. "Die Versorgungslage spitzt sich weiter zu", hieß es in einer ersten Reaktion von der Landesärztekammer (LÄK). "Die Lage in der Regelversorgung ist sowieso schon angespannt: Die Arztpraxen und Kliniknotaufnahmen sind voll", so LÄK-Präsident Wolfgang Miller. Wer nun außerhalb der Praxis-Sprechzeiten den Bereitschaftsdienst aufsuchen wolle, müsse länger warten.

Wie lange die Notfallmaßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigung (KVBW) gelten sollen, war zunächst nicht bekannt.

 


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Auch andere Notfallpraxen im Land bleiben zu

Geschlossen bleiben von Mittwoch an auch Notfallpraxen in Geislingen, Buchen, Schorndorf, Bad Säckingen, Schopfheim sowie in Kirrlach, einem Stadtteil von Waghäusel. Zudem kommt es zu Einschränkungen in Mühlacker, Bietigheim-Bissingen, Rastatt, Singen, Herrenberg und Villingen-Schwenningen. Dort machen die Notfallpraxen unter der Woche gar nicht mehr oder nur noch teilweise auf, sondern konzentrieren sich auf das Wochenende und Feiertage. Darüber hinaus gelten in vielen weiteren der 115 Notfallpraxen im Land nun verkürzte Öffnungszeiten.

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