Maskenpflicht in der Heilbronner Innenstadt wird gelockert
Die generelle Maskenpflicht in der Heilbronner Innenstadt wird am Freitag aufgehoben. Mund-Nasen-Schutz ist dann nur noch dort vorgeschrieben, wo Mindestabstände nicht eingehalten werden können.
Das teilte die Stadt am Donnerstag mit. Eine sogenannte Allgemeinverfügung der Stadt zur generellen Maskenpflicht in der Fußgängerzone und angrenzenden Teilen der Innenstadt läuft aus. Es greifen dann die Vorgaben des Landes. Demnach gilt die Maskenpflicht dann nur noch dort, wo Mindestabstände von 1,5 Metern nicht eingehalten werden können, wie zum Beispiel in Warteschlangen vor Einkaufszentren, Groß- und Einzelhandelsgeschäften und auf Märkten.
Auf den Spielplätzen und den Recyclinghöfen der Stadt Heilbronn dagegen ist das Tragen einer Maske ab Freitag nicht mehr notwendig.
Mit der Allgemeinverfügung endet auch das bisherige Alkoholverkaufs- und Alkoholkonsumverbot in der Fußgängerzone. Während des Lockdowns sollten mit diesem Verbot Menschenansammlungen im öffentlichen Raum außerhalb der geschlossenen Gastronomie vermieden werden.
Verfügung der Stadt läuft aus
Der Stadtkreis Heilbronn zählte zuletzt zu den Kreisen mit der höchsten Zahl an Neuinfektionen bundesweit. Zuletzt sank die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz jedoch wieder unter den Schwellenwert von 50. Ist das fünf Tage in Folge der Fall, treten die erst kürzlich zurückgenommenen Lockerungen wieder in Kraft. Dann gelten unter anderem großzügigere Regeln für den Einzelhandel und private Treffen.



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