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Maskenpflicht in der Heilbronner Innenstadt wird gelockert

  
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Die generelle Maskenpflicht in der Heilbronner Innenstadt wird am Freitag aufgehoben. Mund-Nasen-Schutz ist dann nur noch dort vorgeschrieben, wo Mindestabstände nicht eingehalten werden können.

Das teilte die Stadt am Donnerstag mit. Eine sogenannte Allgemeinverfügung der Stadt zur generellen Maskenpflicht in der Fußgängerzone und angrenzenden Teilen der Innenstadt läuft aus. Es greifen dann die Vorgaben des Landes. Demnach gilt die Maskenpflicht dann nur noch dort, wo Mindestabstände von 1,5 Metern nicht eingehalten werden können, wie zum Beispiel in Warteschlangen vor Einkaufszentren, Groß- und Einzelhandelsgeschäften und auf Märkten.

Auf den Spielplätzen und den Recyclinghöfen der Stadt Heilbronn dagegen ist das Tragen einer Maske ab Freitag nicht mehr notwendig.

Mit der Allgemeinverfügung endet auch das bisherige Alkoholverkaufs- und Alkoholkonsumverbot in der Fußgängerzone. Während des Lockdowns sollten mit diesem Verbot Menschenansammlungen im öffentlichen Raum außerhalb der geschlossenen Gastronomie vermieden werden.


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