Kameras vor vier Heilbronner Lidl-Parkplätzen: Wann ein Knöllchen droht
Discounter und Handelsketten greifen in der Region Heilbronn auf digitale Überwachungstechnik zurück. Warum der Discounter Lidl seine Parkplätze überwacht und wie das System funktioniert.

Nicht nur auf öffentlichen Parkplätzen müssen Autofahrer mit einem Knöllchen rechnen, wenn ihr Ticket abläuft, sie nicht bezahlt haben oder die Zeit überschritten ist. Auch vor Geschäften vor allem größerer Handelsketten gehört der Parknachweis immer häufiger zum Pflichtprogramm. Wer dort beim unberechtigten Parken erwischt wird, muss eine Strafgebühr bezahlen. Mittlerweile setzen große Discounter und Geschäfte auf eine digitale Parkraumüberwachung - auch in Stadt- und Landkreis Heilbronn.
Kameras vor Lidl-Parkplatz: Schilder müssen gut sichtbar angebracht sein
Der Discounter Lidl arbeitet an ausgewählten Standorten mit externen Dienstleistern zusammen, um zu gewährleisten, dass die Parkplätze für die Kunden freigehalten werden, so eine Lidl-Sprecherin.
Auf diesen Parkflächen weise der jeweilige Parkraumbewirtschafter auf gut sichtbar angebrachten Schildern darauf hin, wie lange das Parken für Kunden kostenlos ist. Hier werde derzeit mit verschiedenen Systemen gearbeitet. Die Entscheidung für eine Parkzeitkontrolle und für das jeweilige System werde je nach Standort individuell getroffen. Die erlaubte Parkdauer sei an die örtlichen Gegebenheiten der Filiale angepasst, so die Unternehmenssprecherin weiter.
Digitale Parkraumüberwachung bei Lidl: Kennzeichen bekommen Zeitstempel
In Heilbronn nehmen derzeit bei vier Lidl-Filialen Kameras die Kennzeichen einfahrender Fahrzeuge auf und versehen sie mit einem Zeitstempel. Auch in Offenau setzt der Discounter auf eine digitale Parkraumüberwachung. Beim Verlassen des Parkplatzes werden die Kennzeichen erneut gescannt und die Uhrzeit dokumentiert. "Kommt es zu einer deutlichen Überschreitung der angegebenen Höchstparkdauer, bekommt der Falschparker eine Zahlungsaufforderung per Post", erklärt eine Lidl-Sprecherin.
Bis zu 35 Euro könne die Bearbeitungspauschale betragen. Das Bußgeld sei damit dem öffentlichen Verkehr angepasst. "Lidl profitiert nicht von dem Verwarnungsgeld", so die Sprecherin weiter. Entscheidend sei, den Kunden während der Öffnungszeit ausreichend Parkmöglichkeiten zu bieten. "Leider werden unsere Parkplätze immer wieder durch Fremdparker blockiert und sind dadurch nicht ausreichend für unsere Kunden verfügbar", so die Lidl-Sprecherin.
Kamera nimmt möglichst nur das Kennzeichen auf
Beim Scannen werde lediglich das Kennzeichen erfasst. Der Rest des Fahrzeugs, die Insassen oder die Umgebung mit öffentlichem Straßenverkehr und Fußwegen, würden soweit technisch möglich von der Kamera nicht aufgenommen, so die Sprecherin weiter.
Die privaten Parkplatzbetreiber beantragen anschließend bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde oder vom Kraftfahrtbundesamt eine Fahrzeughalterauskunft. Dafür müssen sie unter Angabe des Kennzeichens darlegen, dass jemand widerrechtlich auf dem Parkplatz stand, so Claudia Küpper, Sprecherin der Stadt Heilbronn. "Die zuständige Zulassungsstelle erteilt nach Prüfung der schriftlichen Anfrage gegen eine Gebühr von 5,10 Euro eine schriftliche Halterauskunft", so Küpper weiter.
Fahrzeughalter muss nicht der Fahrer gewesen sein
Allein mit den Daten entsteht aber noch kein unmittelbarer Zahlungsanspruch an den Halter des Fahrzeugs. Denn laut Verbraucherzentrale Deutschland sei nicht automatisch davon auszugehen, dass der Fahrzeughalter auch der Fahrer war. Hat ein anderer Fahrer das Auto falsch geparkt, sei der Halter nicht der Vertragspartner des Parkplatzbetreibers und müsse weder die Strafe noch die Rechtsverfolgungskosten tragen.
Der Halter ist laut Verbraucherzentrale nicht verpflichtet, den Fahrer anzugeben. Diese Pflicht bestehe lediglich in einem Gerichtsverfahren. Allerdings müssten Fahrzeughalter erklären, wer alles das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt gefahren haben kann.
Anfragen bei der Stadtverwaltung und im Landratsamt
In der Stadt Heilbronn gibt es laut Claudia Küpper monatlich zwischen zehn bis 15 Halteranfragen. Eine genaue Statistik führt die Zulassungsstelle nicht. Die Zulassungsstelle des Landkreises Heilbronn gibt etwa 50 Halterauskünfte pro Monat. "Dabei handelt es sich aber nicht nur um Falschparker", sagt Landratsamtssprecher Michael Brand. Auch die Zulassungsstelle im Landratsamt führt keine Statistik.
Die Anfrage zur digitalen Parkraumüberwachung bei Aldi Süd blieb unbeantwortet.
Daten über ein Fahrzeug sowie dessen Halter unterliegen dem Datenschutz. Dennoch dürften Dritte einen Antrag auf Auskunft stellen, sofern sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Das regelt der Paragraf 39 des Straßenverkehrsgesetzes. Die zuständige Zulassungsbehörde oder das Kraftfahrzeugbundesamt erteilt nach schriftlichem Antrag unter anderem dann Auskunft, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, "dass er die Daten zur Wahrnehmung straßenverkehrsrechtlicher Angelegenheiten des Halters benötigt" und "kein Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Auskunft schutzwürdige Interessen des Halters beeinträchtigt werden".



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