Überwachung auf Lidl-Parkplätzen ist im Interesse des Kunden
Der Discounter Lidl setzt an vier Heilbronner Filialen Kameras zur Parkplatzüberwachung ein. Das dürfen sie auch, findet unser Autor. Private Parkplätze sind kein rechtsfreier Raum.

Zugegeben − Überwachungskameras auf öffentlichen Plätzen und privaten Einrichtungen sorgen mitunter für Unbehagen. Wen hat zu interessierten, wo sich ein Bürger gerade aufhält, und was er dort macht? Das gilt auch, wenn Fußgänger, Radler oder Autofahrer nichts zu verbergen haben.
Nicht umsonst ist die Hürde, Kameras auf öffentlichen Plätzen zu installieren, aus Datenschutzgründen hoch. Persönliche Daten sind eine sensible Angelegenheit. Deren Schutz ist ein hohes Gut. Das gilt auch in Zeiten, in denen Internetnutzer sich und ihr privates Umfeld in den Foren und Plattformen des World Wide Web in nahezu sämtlichen Facetten ihres Lebens preisgeben. Immerhin entscheidet hier jeder selbst, was er glaubt der Welt mitteilen zu müssen.
Überwachung von Discounter-Parkplätzen hat nichts mit Misstrauen zu tun
Discounter und große Handelsketten setzen dennoch immer häufiger auf eine digitale Überwachung ihrer Parkplätze. Dabei handelt es sich nicht um ein Misstrauen gegenüber der eigenen Kundschaft. Und es darf auch nicht der Erhebung des eigenen Einzugsgebietes dienen − etwa als Ersatz für die Frage des Kassiers nach der Postleitzahl des Kunden.
Erklärtes Ziel etwa von Lidl ist es, Parkschmarotzern das Handwerk zu legen, um die verfügbaren Stellplätze für die Kundschaft frei zu halten. Das ist in ureigenstem Interesse des Marktes und des Kunden. Und es ist gut, wenn ein Unternehmen dies auf Anfrage auch öffentlich erklärt. Aldi Süd bleibt hier offenbar lieber in Deckung. Anfragen unserer Redaktion blieben unbeantwortet.


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