Kontrolle der Pflege-Impfpflicht: Gesundheitsämter warten auf Handlungsempfehlungen vom Land
Ab dem 16. März wird auf die Gesundheitsämter ein erheblicher Mehraufwand zukommen: Sie müssen bis dato ungeimpftes Pflegepersonal erfassen. Wie das genau vonstatten gehen soll, wird derzeit ausgetüftelt.

Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken müssen bis 15. März nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Infektion genesen sind. Ebenfalls möglich ist, ein Attest vorzulegen, das bescheinigt, dass sie nicht geimpft werden können. Wenn nichts davon geschieht, müssen Arbeitgeber die Gesundheitsämter informieren.
Zweifel an der Umsetzbarkeit gibt es diesbezüglich aber schon seit Wochen. So soll es nicht zu sofortigen Kündigungen kommen, weil die Gesundheitsämter nach dem Willen der Bundesregierung die Patientenversorgung berücksichtigen müssen. Es wird befürchtet, dass sich andernfalls der Personalnotstand verschärft.
Gesundheitsamt des Landkreises Heilbronn erarbeitet Workflow
Thomas Schell, Leiter des Gesundheitsamts im Heilbronner Landratsamt, erklärt, dass derzeit ein Workflow erarbeitet werde, "in dem wir die einzelnen Schritte austüfteln". Grundsätzlich solle der Arbeitnehmer erstmal angeschrieben werden und in Form einer klassischen Anhörung die Möglichkeit haben, zu reagieren. "Vielleicht ist die Person ja schon geimpft und es wurde nur noch nicht erfasst", merkt Schell an.
Wenn dies nicht der Fall sein sollte, müsse über weitere Maßnahmen entschieden werden. Ein Bußgeld könne verhängt oder ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden, nennt der Leiter zwei Beispiele. Genaue Regularien gebe es aber noch keine. "Wir warten noch auf einheitliche Handlungsempfehlungen vom Land."
Ausnahmeregelung bei Pflegenotstand
Außerdem müsse geklärt werden, wie weiter verfahren wird, wenn eine Einrichtung einen Pflegenotstand vermeldet und angibt, personell unterbesetzt zu sein. Um die Daten künftig zu erfassen, soll den Gesundheitsämtern ein einheitliches Meldeportal vom Land zur Verfügung gestellt werden, erklärt Schell. Außerdem brauche es Mitarbeiter, die sich mit der Erfassung von Daten auskennen: "Wir führen aktuell immer wieder Vorstellungsgespräche und klären, wer ab dem 16. März welche Aufgaben übernimmt."
Personelle Unterstützung von außerhalb soll es keine geben: "Wir schauen, dass wir das alles mit eigenen Kräften stemmen", gibt sich Schell optimistisch, auch wenn er ab Mitte März von einer deutlichen Mehrbelastung ausgeht, weil es einen "nicht unrelevanten Anteil an ungeimpftem Pflegepersonal gibt".
Auch das städtische Gesundheitsamt steckt mitten in Planungen
Auch das Gesundheitsamt der Stadt Heilbronn steckt derzeit in den Planungen. Zusammen mit dem Personal- und Organisationsamt bereite es sich darauf vor, zusätzliches Personal und Räume bereitzustellen, erklärt Suse Bucher-Pinell, Pressesprecherin der Stadt. Details zur Kontrolle und Prüfung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht würden aber erst feststehen, sobald die Vollzugshinweise vom Sozialministerium bekannt gegeben werden.
Personelle Unterstützung von außerhalb soll es keine geben: „Wir schauen, dass wir das alles aus eigenen Kräften stemmen“, gibt sich Schell optimistisch – auch wenn er ab Mitte März von einer deutlichen Mehrbelastung ausgeht, weil es einen „nicht unrelevanten Anteil an ungeimpftem Pflegepersonal gibt“.
Wie ist die Lage im Hohenlohekreis?
Prüfung und Kontrolle von ungeimpften Beschäftigten in den Gesundheitsberufen und Anordnung von möglichen Betretungsverboten? Dass dies einen erheblichen Mehraufwand bedeutet, ist eigentlich logisch. Schon ist davon die Rede, dass die Gesundheitsämter dies unmöglich leisten könnten und mehr Zeit und Personal benötigten. Überforderung: Ja oder nein? Wie stellt sich das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises darauf ein? Und: Steht überhaupt schon fest, was konkret getan werden muss? Neun detaillierte Fragen hat unsere Zeitung dem Landratsamt dazu gestellt. Sechs Sätze kamen als Antwort zurück.
Landratsamt vermisst Handlungsleitfaden
„Selbstverständlich stellen wir uns im Zuge der Pandemiebekämpfung mit voller Kraft den Aufgaben, die uns von Bund und Land übertragen werden“, erklärt Sprecher Sascha Sprenger. Bislang gebe es vom Sozialministerium aber „noch keine Konkretisierungen zur Umsetzung oder einen Handlungsleitfaden, der beschreibt, wie beispielsweise die Dokumentation, Prüfung und Kontrolle oder auch die Entscheidung oder Anordnung von möglichen Betretungsverboten ablaufen soll“.
Arbeitsaufwand für das Hohenloher Gesundheitsamt lässt sich noch nicht abschätzen
Deshalb sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzuschätzen, wie hoch der Arbeitsaufwand für das Gesundheitsamt ausfallen werde. „Wir verweisen daher auf das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.“ Wie ist der Kontakt zu den betroffenen Einrichtungen? Wie viele Beschäftigte arbeiten dort im Hohenlohekreis? „Bislang hat sich eine niedrige zweistellige Zahl mit Fragen zu diesem Thema an verschiedene Stellen im Landratsamt gewandt“, so Sprenger. „Wir gehen derzeit von einer Gesamtzahl von mindestens 250 Einrichtungen aus, eine Zahl der Mitarbeiter in den betroffenen Branchen liegt uns nicht vor.“