Warum man mit der Umstellung der Heizung noch warten sollte
Der Bund will eigenes Gesetz verabschieden, nachdem die Länder vorgelegt haben. In Hohenlohe und Heilbronn ist bei der kommunalen Wärmeplanung schon einiges passiert.

Aus Sicht der Stadtwerke kommt eine Anschlusspflicht für Hausbesitzer ans Wärmenetz infrage. Es sei "nicht abwegig, über eine Pflicht für Haushalte zu reden, sich an ein vorhandenes Wärmenetz anzuschließen", sagte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Wärmenetze hätten gegenüber Einzellösungen wie Wärmepumpen oder Gasthermen den Vorteil, dass bei der Umstellung auf erneuerbare Energien "alle angeschlossenen Gebäude auf einen Streich" profitierten und Hausbesitzer ihre Heizungssorgen los seien.
Ampel-Koalition will kommunale Wärmeplanung neu ordnen
Die Ampel-Koalition plant neben einer Reform Heizungsgesetzes auch eine Neuordnung der kommunalen Wärmeplanung. Laut Gesetzentwurf sollen Länder und Kommunen in den kommenden Jahren konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Dies soll Bürgern eine wichtige Orientierung geben, indem sie erfahren, ob ihr Haus bald an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird oder sie ihre Heizung absehbar auf eine Wärmepumpe umrüsten sollten.
Baden-Württemberg ist Vorreiter bei der Wärmeplanung
Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg 2021 seine 104 Großen Kreisstädte und Stadtkriese dazu verpflichtet, bis Ende des Jahres eine Wärmeplanung zu erstellen. Auch Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben entsprechende Gesetze verabschiedet, dort haben die Kommunen noch etwas mehr Zeit. In der Region erarbeiten die größeren Städte, deren Einwohnerzahl über 20.000 Einwohner liegt, bereits solche Konzepte: etwa Heilbronn, Eppingen oder Öhringen. "Es werden mindestens fünf Maßnahmen festgelegt, mit deren Umsetzung innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Veröffentlichung des Wärmeplans begonnen werden soll", sagt Klimaschutzmanagerin Sophie Strecker.
Kleinere Kommunen können Wärmeplanung freiwillig managen
Alle kleineren Kommunen in Baden-Württemberg können bislang ihre Wärmeplanung freiwillig managen. Sie können sich dabei zu sogenannten "Konvois" zusammenschließen und werden vom Land gefördert. Im Hohenlohekreis gibt es bereits drei solcher Zusammenschlüsse, auch im nördlichen Landkreis Heilbronn haben sich Städte und Gemeinde zusammengetan.
Interessenverbände fordern, Gesetze zu verzahnen
Tritt das neue Bundesgesetz in Kraft, werden alle Kommunen in Deutschland verpflichtet, kommunale Wärmepläne vorzulegen: Großstädte bis 2026, kleinere Städte bis 2028. Die Verantwortung dafür liegt bei den Ländern. Energieverbände und kommunale Interessenvertreter fordern, das umstrittene Heizungsgesetz konsequent darauf abzustimmen und beide Gesetze miteinander zu verzahnen.
"Dort, wo die kommunale Planung Wärmenetze vorsieht, darf der Staat nicht gleichzeitig den Einbau von Wärmepumpen fördern", sagt Ingbert Liebing. Er rate "allen Haushalten, die eine Umstellung ihrer Heizung erwägen: Bitte Füße stillhalten und mit der Entscheidung warten." Wer es eilig habe, könne den kommunalen Versorger fragen, ob Fernwärme eine Option werden könnte oder nicht. Der VKU erwarte, dass künftig in Deutschland zu 40 bis 45 Prozent mit Fernwärme geheizt werde, zu 40 Prozent mit Wärmepumpen und nur 15, höchstens 20 Prozent mit Wasserstoff.
Problembereiche beim Klimaschutz
Der Gebäudesektor zählt neben dem Verkehrssektor zu den Problembereichen beim Klimaschutz. Mit dem umstrittenen Heizungsgesetz will die Bundesregierung gegensteuern, um bis 2045 klimaneutral zu werden. Bei der kommunalen Wärmeplanung sind bislang die Länder Vorreiter, allen voran Baden-Württemberg. Nun will der Bund mit einem eigenen Gesetz nachziehen.