Heizungsgesetz ohne kommunale Wärmeplanung: Das war der Kardinalfehler
Das Wärmeplanungsgesetz ist die Voraussetzung für das Heizungsgesetz. Doch das Wirtschaftsministerium hat den zweiten Schritt vor dem ersten gemacht, meint unser Autor.
Es ist wie so oft, wenn die hehren Ziele des deutschen Föderalismus an der harten Lebenswirklichkeit scheitert. Dann läuft erstmal alles kreuz und quer zwischen den politischen Ebenen. Das Heizungsgesetz ist dafür das beste Beispiel. Doch auch bei der kommunalen Wärmeplanung hätte man sich von Beginn an mehr Abstimmung gewünscht.
Da prescht 2021 Baden-Württemberg vor, teils verpflichtend, teils freiwillig, und andere Länder ziehen nach, bis der Bund 2023 auf die glorreiche Idee kommt, solche Wärmepläne könnten ja vielleicht mal für Kommunen in ganz Deutschland zur Pflicht werden. Leider kam das Wirtschaftsministerium damit reichlich spät um die Ecke. Denn das Kind war da mit dem dilletantischen Heizungsgesetz schon in den Brunnen gefallen.
Gebäudeenergie ohne kommunale Masterpläne
Dabei hätte jedem klar sein müssen, dass eine Neuordnung der Gebäudeenergie ohne kommunale Masterpläne gar nicht funktioniert. Sprich: Erst muss man wissen, welche Wärmequellen überhaupt an der Basis zur Verfügung stehen. Und wie und wann diese intelligent erneuert und vernetzt werden können. Die hochgelobte wie vielgescholtene Wärmepumpe ist da nur eine Lösung unter vielen. Den zweiten vor dem ersten Schritt zu tun, war deshalb ein Kardinalfehler, der nun im hektischen Gleichschritt behoben werden muss.