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Kita-Gebühren in Baden-Württemberg sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich hoch

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Wie viel Geld Eltern für die Kita im Land bezahlen, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Auch in der Region. Der Verband der Kita-Fachkräfte Baden-Württemberg kritisiert, dass einheitliche Regeln fehlen und jeder "sein eigenes Süppchen" kocht.

 Foto: akira_photo/stock.adobe.com

Die einen erhöhen, die anderen nicht: Wenn es um die Anpassung der Kindergarten- und Krippen-Gebühren an die Landesrichtsätze geht, fällt die Entscheidung in Baden-Württemberg von Kommune zu Kommune unterschiedlich aus, auch in der Region.

Heilbronn beispielsweise sprach sich in der jüngsten Gemeinderatssitzung trotz eindringlicher Mahnungen der Verwaltung gegen eine Erhöhung der U3-Kita-Gebühren aus (Eltern von über Dreijährigen müssen keine Kindergartengebühr bezahlen, das gilt als eine Besonderheit). Begründet wurde die Ablehnung mit den vielen Belastungen, denen Familien mit Kindern durch allseits steigende Kosten gegenüberstehen. So zahlt man in Heilbronn beispielsweise pro Kind für sechs Stunden Kita-Betreuung 328 Euro im Monat, für elf Stunden 600 Euro (Landessatz: 410 Euro bzw. 752 Euro).


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"Zum Wohle der Familien" nicht erhöht

Auch in der Kraichgau-Gemeinde Siegelsbach entschied sich der Gemeinderat gegen die Empfehlung des Gemeinde- und Städtetags, die Gebühren um 3,9 Prozent anzuheben. Nun hänge es am Kirchengemeinderat, erklärt Hauptamtsleiterin Daniela Quintana Leiva. Entscheidet sich dieser trotzdem dazu zu erhöhen, bleibt ein Differenzbetrag von bis zu 3000 Euro an der Kommune hängen. "Es wurde zum Wohle der Familien entschieden", stellt die Hauptamtsleiterin klar.

Neckarsulm: Anpassung der Kita-Gebühren von 2022 auf 2023 verschoben

In Neckarsulm hatte der Gemeinderat bereits 2015 im Grundsatz beschlossen, die Gebühren bis zum Kita-Jahr 2022/2023 stufenweise an den landesweit empfohlenen Landesrichtsatz anzupassen, erklärt Tanja Seiler, persönliche Referentin des Oberbürgermeisters. Im Jahr 2022 erhöht Neckarsulm die Kita-Gebühren jedoch nicht. Die geplante Anpassung trete erst zum 1. Januar 2023 in Kraft. Oberbürgermeister Steffen Hertwig griff damit den Wunsch des Gesamtelternbeirats auf, Familien nach zwei Jahren Corona-Pandemie finanziell nicht noch stärker zu belasten. Trotzdem gilt: "Um den Kostendeckungsgrad durch die Elternbeiträge annähernd bei sieben bis acht Prozent zu halten, müssen wir an dem Grundsatzbeschluss festhalten und den eingeschlagenen Kurs fortsetzen", so der Oberbürgermeister.

In Bad Rappenau stimmten die Gemeinderäte jüngst einer Anpassung zu, um den allseits gestiegenen Kosten wenigstens "leicht entgegenzuwirken", erklärt Olivia Braun von der Stadtverwaltung.


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Tariferhöhungen für pädagogisches Fachpersonal schlagen zu Buche

Vor allem die Tariferhöhungen für das pädagogische Fachpersonal, aber auch die Kosten für Corona-Hygienregeln hätten finanziell zu Buche geschlagen. Angestrebt ist eine von den Verbänden empfohlene Kostendeckung von 20 Prozent. Laut Olivia Braun wird diese Quote aber auch durch die ab dem 1. September greifende Erhöhung nicht erreicht. "Wir liegen aktuell bei ungefähr 14 bis 15 Prozent." Auch in Eppingen werden die Gebühren für die 15 Kindertagesstätten in der Gesamtstadt teurer. Der Gemeinderat hat hierzu ein Drei-Stufen-Modell beschlossen, das vorsieht, die Kosten im März kommenden Jahres und danach in weiteren zwei Jahresschritten zu erhöhen, heißt es in einer Pressemitteilung.

Ob sich Kommunen einen Gefallen tun, Gebühren anzuheben oder nicht, und wie heikel der Versuch einer Einordnung auf diese Frage sein kann, zeigt sich bei einer Nachfrage beim Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Kitaverbands. Man wolle sich dazu nicht äußern, heißt es.

Kita-Fachkräfte Baden-Württemberg wünscht sich einheitliche Regeln

Gesprächiger zeigt sich dagegen Anja Braekow, Vorsitzende im Verband der Kita-Fachkräfte Baden-Württemberg. Als Leiterin einer Kita in Rheinfelden hat sie einen Einblick in die Thematik. Braekow kritisiert, dass jede Kommune im Land "ihr eigenes Süppchen kocht". Sie wünscht sich, dass bei der Verteilung der Gelder an die Träger mehr Einheitlichkeit herrscht. Ohne "gescheite Regeln" aber sei es einfach nur kompliziert.

Gerade deswegen könne sie nicht pauschal sagen, ob es besser sei, Gebühren zu erhöhen oder nicht. "Wenn es genug Gelder von Land oder Bund geben würde, wäre es sinnvoll, Eltern zu entlasten."

 


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