Infos zu Impfterminen kommen per Post
Das Land Baden-Württemberg plant, alle Bürger über den Start der Impfungen gegen das Coronavirus Ende nächster Woche zu benachrichtigen. Heilbronner über 80 Jahre erhalten schon vorher eine gesonderte Mitteilung.

Wer sich in den kommende Woche startenden Kreisimpfzentren zuerst gegen Covid-19 impfen lassen kann, ist durch die Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums geregelt. Höchste Priorität haben Menschen über 80 Jahre, das Personal von Pflege- und Altenheimen und medizinisches Personal aus Krankenhäusern und von Rettungsdiensten. Danach kommen Über-70-Jährige, Menschen mit dem Risiko eines schweren Verlaufs, etwa wegen einer Demenzerkrankung oder Trisomie 21, sowie Personal mit Kontakt zu Patienten und Pflegebedürftigen oder Polizisten.
Dann folgen Menschen die älter als 60 Jahre sind oder Vorerkrankungen wie Adipositas oder eine Immunschwäche haben, außerdem Personal des Lebensmitteleinzelhandels sowie Erzieher und Lehrer. Die Auflistung ist damit nicht abgeschlossen.
Benachrichtigung gestaltet sich schwierig
Die Benachrichtigung der Menschen, die für eine Impfung berechtigt sind, gestaltet sich jedoch schwierig. Mehrere Bundesländer wollen nicht nur Informationen im Internet anbieten, sondern diejenigen, die zuerst geimpft werden sollen, per Brief kontaktieren.
Für Aufsehen sorgten etwa Berichte aus Niedersachsen: Das Land teilte mit, dass es aus rechtlichen Gründen nicht auf die Melderegister zugreifen könne und deshalb nicht alle Über-80-Jährigen per Briefpost anschreiben könne. Deshalb müsse man auf Daten der Deutschen Post zurückgreifen.
Ist das der einzige Weg? Man könne den Sachverhalt in Niedersachsen nicht beurteilen, erklärt ein Sprecher des baden-württembergischen Datenschutzbeauftragten Stefan Brink. "Die Impfung der Bevölkerung wird nicht am Datenschutz scheitern." Im Bundesmeldegesetz sei in Paragraph 34 die Möglichkeit vorgesehen, Gruppenauskünfte von den Einwohnermeldeämtern einzuholen - auf diese Regelung bezieht sich Niedersachsen.
In Baden-Württemberg wird darauf verzichtet, Menschen nach bestimmten Altersgruppen anzuschreiben, wie ein Sprecher des Sozialministeriums auf Stimme-Anfrage erklärt. "Voraussichtlich Ende nächster Woche wird es einen Brief an alle Haushalte im Land geben." Anlass sei der Start der Kreisimpfzentren, der für den 22. Januar geplant sei. Das Schreiben enthalte allgemeine Informationen zur Terminvergabe im Internet oder über die Rufnummer 116 117.
Heilbronner über 80 Jahre bekommen schon vorher Post
In Heilbronn sollen die etwa 9000 Über-80-Jährigen einen gesonderten Brief von Oberbürgermeister Harry Mergel bekommen. Dieser soll in den kommenden Tagen eintreffen, erklärt Sprecherin Suse Bucher-Pinell.
Die Nutzung der Daten aus dem Melderegister sei erlaubt, wenn das zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeindeverwaltung notwendig ist. "Oberbürgermeister Harry Mergel kann seine Bürgerinnen und Bürger zum Impfstart in der Stauwehrhalle in Horkheim informieren und dabei auf das städtische Melderegister zurückgreifen", erklärt Bucher-Pinell. Geplant ist etwa eine Telefonnummer, unter der die Empfänger des Briefs Hilfe bei der Vermittlung eines Impftermins bekommen.
Landkreis und Hohenlohekreis verzichten auf gesonderte Mitteilung
Im Landkreis Heilbronn erhalten die Bürger keine gesonderte Benachrichtigung. Meldebehörden seien die einzelnen Kommunen, im Landratsamt lägen sowieso keine Adressdaten vor, erklärt Sprecherin Tamara Waidmann.
Auch im Hohenlohekreis ist nicht geplant, Menschen gesondert anzuschreiben, die zuerst zu einer Impfung berechtigt sind.