Hinweis auf Schmuggel in der JVA Heilbronn gab es früh
Die Gefängnisleitung sah im Jahr 2015 keine plausiblen Anhaltspunkte gegen den wegen Drogenschmuggels beschuldigten Beamten. Später stellte sie drei Strafanzeigen gegen ihn, die nur zum Teil zu Sanktionen führten.

Es ist ein Dokument, das in der Drogenschmuggelaffäre um Staatsbeamte im Heilbronner Gefängnis hellhörig werden lässt. Ein Facebook-Schriftstück mit Datum 17. April 2015, in dem die Partnerin eines Gefangenen sich an eine Bekannte wendet und dem Anschein nach einen Text von ihr an die stellvertretende Gefängnisleiterin Stefanie Hörter reinkopierte.
Der Inhalt: eine Art Hilferuf, in dem es um den - vor wenigen Wochen festgenommenen - Vollzugsbeamten H. geht, dem jetzt aktiver Drogenschmuggel zu Gefangenen vorgeworfen wird.
Die Mail war eine Art Hilferuf mit schweren Vorwürfen
Der Text von damals beginnt mit "Hallo Frau Hörter". "Es ist der Wahnsinn, was Herr H. für Spielchen spielt?", steht da. "Er fährt mit seinem privat Kfz in die JVA Werkstatt, um sein Auto "reinigen" zu lassen oder was auch immer, hat aber unter dem Sitz Alkohol und Drogen versteckt." Zudem bekomme er "Postkarten von ehem. Inhaftierten nach Hause geschickt". Sie habe "wahnsinnige Angst" vor diesem Menschen, ist dort zu lesen, "er macht vor nichts halt".
Auf Nachfrage bestätigte die Frau, die Nachricht an Hörter gesandt zu haben. Ohne Beweise könne man da nichts machen, war aus ihrer Erinnerung Tenor der Antwort. Die E-Mail hat sie nach ihren Angaben gelöscht. Zwei andere Mails, die der Stimme vorliegen, bestätigen indes einen Austausch zwischen ihr und der Vize-Gefängnisleiterin, in dem es um andere Vorwürfe gegen den Vollzugsbeamten H. ging.
Die Polizei wurde erst einmal nicht eingeschaltet
Ein Gefängnismitarbeiter soll Drogen und Alkohol ins Gefängnis schmuggeln und Post erhalten von ehemaligen Gefangenen, die ihm offenbar gut gesinnt sind: Kam diese Information in der Führungsetage in der Heilbronner Steinstraße an? Und hat dies eine umgehende Überprüfung der schweren Vorwürfe ausgelöst? Die Festnahme von Mitarbeiter H. erfolgte im Zuge aktueller Ermittlungen im Juli 2018 - nachdem ein Gefängnisinsasse die Sache publik machte und die Gefängnisleitung Anzeige erstattete.
Auf Stimme-Anfrage erklärt Stefanie Hörter, dass man damals einen Vorwurf über "das Einbringen von Alkohol und Betäubungsmitteln mittels des privaten Pkw des Bediensteten umfassend geprüft" habe. Tragende Schilderungen seien für die Anstaltsleitung "unplausibel" gewesen, teilt sie mit. Es hätten keine Anhaltspunkte vorgelegen, dass der Bedienstete zum Zeitpunkt der Vorwürfe "mit seinem Fahrzeug in der Justizvollzugsanstalt war". Weitere Ermittlungsansätze seien nicht ersichtlich gewesen. Und: "Von der Erstattung einer Anzeige wurde in der Folge abgesehen", stellt sie fest. Sprich: Die Polizei wurde damals nicht eingeschaltet.
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Nach dem Hausverbot arbeitete der Beamte normal weiter
Aber: In anderen Fällen, in denen "belastbare Hinweise" gegen denselben Beamten vorlagen, habe die Gefängnisleitung später Strafanzeige gegen ihn erstattet, erklärt Hörter. Das bestätigt das Landesjustizministerium.
Demnach sind im März 2016 Hinweise von einer Person an die Polizei weitergeleitet worden. Der Bedienstete H. bringe Gegenstände, bei denen es sich nicht um Betäubungsmittel handelte, in die Anstalt. Der Tippgeber wollte jedoch keine weiteren Angaben machen. Die Polizei habe mitgeteilt, dass sie auf dieser Grundlage kein Ermittlungsverfahren einleiten könne.
Im Mai 2017 bestand der Verdacht der Strafvereitelung im Amt, was ebenfalls angezeigt worden sei. Laut Justizministerium wurde H. die Arbeit verboten. "Von Mitte Mai bis Anfang September 2017 war ihm untersagt, die Anstalt zu betreten." Nachdem die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt hatte, trat H. den Dienst wieder an. Anfang März 2018 erstattete die Gefängnisleitung Anzeige, die zu den aktuellen Ermittlungen führte. Bereits im Oktober 2014 verhängte die Anstaltsleitung eine Geldbuße gegen H., weil er sich aus einer Personalakte unbefugt Daten verschafft hatte.
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18 vergleichbare Fälle seit 2004
Der aktuelle Heilbronner Fall ist nicht der erste seiner Art. Seit dem Jahr 2004 werden Ermittlungen gegen Bedienstete statistisch erhoben. Seitdem gab es 17 Fälle, an denen zum Teil mehrere Mitarbeiter beteiligt waren, die verbotenerweise Gegenstände ins Gefängnis brachten. Diese Vorkommnisse betrafen dem Justizministerium zufolge verschiedene Vollzugsanstalten des Landes.
Dass ein Knast dabei besonders auffällt, sei nicht festzustellen. Mit der Schmuggel-Affäre nun ist das erste Mal das Heilbronner Gefängnis betroffen. Es ist der 18. Fall. Wie Mitarbeiter, Besucher und Hafträume kontrolliert werden, lässt das Ministerium im Dunkeln. Es gebe "umfangreiche Vorgaben", die aus Sicherheitsgründen nicht im Einzelnen dargestellt würden.
Im Heilbronner Gefängnis werden der Bereich der Zugangs- und Transportabteilung und zwei Unterkunftsbereiche mit Kameras überwacht. Eine Aufsichtsperson überwacht den Besuchsraum.
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