Grillen am Breitenauer See ab sofort verboten
Der Heilbronner Kreistag ändert die Polizeiverordnung. Nun gilt am Breitenauer See: Kein offenes Feuer, keine laute Musik, Radfahren nur auf befestigten Wegen.

Grillen verboten. Laut Musik hören ebenfalls. Für den Breitenauer See gelten seit Ende vergangener Woche neue Regeln, auch wenn sich bis 2023 gar kein Wasser darin befindet. Zuvor hatte der Heilbronner Kreistag in seiner jüngsten Sitzung die Polizeiverordnung über die Benutzung der Seeuferbereiche und des Erholungsgebiets Breitenau bei neun Gegenstimmen und sieben Enthaltungen geändert. „Wir haben in den vergangenen Jahren zunehmend unschöne Erfahrungen gemacht. Es hat unerträgliche Ausmaße angenommen“, sagte Landrat Detlef Piepenburg.
Sommerfreuden und Urlaubsgefühle – dafür steht der Breitenauer See für Hunderttausende Menschen aus der Region und darüber hinaus. Grillen mit der Familien oder Freunden, Musik hören oder selbst spielen, gehört für viele Gäste seit je her dazu.
Für Tobias Kniel, Geschäftsführer des Naherholungszweckverbands Breitenauer See, hat das ausgelassene Freizeitverhalten der Besucher inzwischen gefährliche Züge angenommen. „Allein im letzten Jahr hatten wir mindestens drei Feuerwehreinsätze, weil Mülleimer brannten“, sagt der 36-Jährige.
Asche und Glut in Abfalleimer geworfen
Grund dafür sei, dass Asche und Glut achtlos in die Abfallbehälter geworfen würden, anstatt sie in die dafür vorgesehenen Grillbehälter zu schütten. Das gleiche gelte für die Reste von Wasserpfeifen mit Glut. „Jeder Feuerwehreinsatz ist einer zuviel“, sagt Kniel. Landrat Piepenburg sieht zudem eine „hohe Brandgefahr auf dem Gelände“ wegen zunehmender Trockenperioden in den Sommermonaten. Dieser Gefahr für die öffentliche Sicherheit müsse mit geeigneten Maßnahmen entgegengewirkt werden, betonte der Landrat.
Aus den Erfahrungen der vergangenen Sommersaisons habe sich laut Piepenburg ein „Nachsteuerungsbedarf ergeben“. Der endet aber nicht nur beim Umgang mit offenem Feuer. „Eine hohe Unfallgefahr geht vom Radfahren abseits der Wege auf den Liegewiesen aus“, so der Chef des Landratsamts.
In dasselbe Horn stößt auch der Geschäftsführer des Naherholungszweckverbandes. „Immer häufiger missbrauchen Mountainbiker die Liegewiese.“ Unfälle seien zwar bisher nicht passiert. Beschwerden gebe es aber regelmäßig. „Auch, weil E-Bikes durch die Menge rasen“, so Kniel. Die Folge: Abseits befestigter Wege dürfen die Besucher des Breitenauer Sees ab sofort nicht mehr mit dem Fahrrad fahren. Wer sein Rad mit zum Liegeplatz nehmen will, muss schieben. Ansonsten droht ein Bußgeld.
Belästigt fühlen sich viele Gäste offenbar auch von zu lauter Musik. Das gelte sowohl für Tonträger als auch für Musikinstrumente. Laut geänderter Polizeiverordnung sind „Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente so zu benutzen, dass andere nicht belästigt werden“.
Im Kreistag war die Änderung der Polizeiverordnung umstritten. „Es ist uns klar, dass es teilweise eskaliert“, sagte Maximilian Palm (Grüne). „Dennoch hat sich am Breitenauer See eine Kultur des Grillens etabliert.“ Die Maßnahmen bezeichnete er als scharf. Immerhin gebe es viele Menschen, die keinen Garten haben.
Kritik an "riesigem Wust an Verboten"
Jasmin Ellsässer (Die Linke) regte an, die Maßnahmen noch einmal zu überdenken. „Andere Städte haben das doch auch gut hinbekommen.“ Das Grillen bezeichnete sie als Bereicherung. „Jetzt wird ein Großteil der Menschen abgestraft“, so Ellsässer.
Als einen „riesigen Wust an Verboten“ bezeichnete Dr. Peter Trunzer (SPD) die Änderung der Polizeiverordnung. „Das hört sich für mich so obrigkeitsstaatlich an, dass ich das gar nicht mit abstimmen möchte.“ Trunzer wies darüber hinaus auf „zu unkonkrete Formulierungen“ in der Verordnung hin. Das gelte nicht nur für die Regelung rund um die Musik, sondern auch mit Blick auf Alkoholkonsum und öffentlichen Konsum von Betäubungsmitteln.
Polizeiverordnung
Um die Benutzung der Uferbereiche des Breitenauer Sees und des ihn umgebenden Naherholungsgebiets zu regeln, hat das Landratsamt Heilbronn als Kreispolizeibehörde 1985 eine Polizeiverordnung erlassen. Der Kreistag stimmte damals zu. Diese Verordnung gilt für die Seeuferbereiche und das Erholungsgebiet Breitenau auf den Gemarkungen Obersulm-Affaltrach, Obersulm-Weiler, Obersulm-Willsbach und Löwenstein.