Erst zwei Drittel der Eigentümer im Land haben Grundsteuererklärung abgegeben
Wenige Tage vor Fristende liegen landesweit erst 65 Prozent der fälligen Grundsteuererklärungen vor. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg registriert nach wie vor hohen Beratungs- und Informationsbedarf. Der Verband befürchtet, dass sich das Wohnen durch die Reform weiter verteuern wird.

Noch bis einschließlich Dienstag haben Grundstückseigentümer Zeit, ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Zwar hat die Zahl derer, die dies auf den letzten Drücker erledigen, in den vergangenen Tagen stark angezogen. Doch auch nach der Verlängerung der Frist um drei Monate ist der Rücklauf insgesamt überschaubar: Landesweit liegen aktuell nur knapp zwei Drittel der Erklärungen vor. Auf diesem Level bewegen sich die Zahlen beim Finanzamt Heilbronn, im Hohenlohekreis sind es gut 50 Prozent.
Landesweit liegen aktuell 3,1 Millionen Erklärungen vor
Insgesamt müssen 36 Millionen Grundstücke und Immobilien neu bewertet werden. Für die 5,6 Millionen im Land sind nach Angaben des Finanzministeriums in Stuttgart für beide Grundsteuertypen bisher gut 3,1 Millionen Erklärungen eingegangen. Zur Grundsteuer B lagen bis Donnerstag 65 Prozent der Erklärungen vor, sagt Pressesprecherin Jasmin Bühler. Bei der Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftlichen Besitz erhoben wird, seien es aktuell acht Prozent. Hier läuft die Abgabefrist noch bis Ende März.
Das Land selbst hinkt da deutlich hinterher: Dem Ministerium zufolge hat die Vermögens- und Bauverwaltung erst rund zehn Prozent der fälligen 6900 Erklärungen für seine steuerpflichtigen Grundstücke abgegeben. Auch der Bund schafft die selbst gesetzte Frist nicht. Zu seinen gut 26 000 Liegenschaften will er sich laut Bundesfinanzministerium erst Ende September erklären.
Bund der Steuerzahler kritisiert Aufwand
Nicht nur vor diesem Hintergrund äußert der Bund der Steuerzahler (BdSt) Baden-Württemberg Unverständnis darüber, dass die Bürger "in diese Erklärung so viel Zeit und oft auch Nerven investieren müssen", sagt dessen Vorsitzender Eike Möller. Den Finanzämtern lägen die abgefragten Daten vor. "Gut wäre gewesen, den Eigentümern eine vorausgefüllte Steuererklärung zukommen zu lassen, die nur noch überprüft hätte werden müssen." Der zögerliche Rücklauf sei nicht verwunderlich. "Viele müssen sonst keine Steuererklärung machen, weil etwa Rentner oder Arbeitnehmer sind. Da sind die Hürden zum Elster-Portal hoch."
Der Beratungsbedarf sei nach wie vor enorm. "Das Telefon steht bei uns phasenweise nicht mehr still und die per E-Mail eingereichten Fragen stapeln sich auf den Schreibtischen unserer Experten in teils immense Höhen", schildert Möller.
Zahl der Rückmeldungen zum Fristende mehr als drei Mal so hoch
Die Finanzämter ächzen derweil unter der Last der Eingänge. Kamen im Dezember täglich noch rund 10 000 Erklärungen bei den Behörden im Land an, so sind es dem Finanzministerium zufolge derzeit gut 35 000. In den vergangenen Haushaltsjahren wurden laut Jasmin Bühler 500 Planstellen für die Umsetzung der Reform geschaffen. "Zudem wurden Maßnahmen ergriffen, um die Spitzen in den Grundstückswertstellen abzufangen, beispielsweise durch den Einsatz von Pensionären", so die Sprecherin.
Auch beim Finanzamt Heilbronn hat man zur Bewältigung dieser Aufgabe aufgestockt beziehungsweise umgeschichtet."Den Personalstand unserer Abteilung haben wir nahezu verdoppelt", sagt Amtsleiterin Katja Konnerth.
Den Weg, den das Land mit dem Bodenwertmodell geht, sei nicht der richtige, ist der BdSt überzeugt. Es komme dabei nur auf die Grundstücksgröße und den Bodenrichtwert an. "Daher sind für Baden-Württemberg bei der ab 2025 zu zahlenden Grundsteuer riesige Verwerfungen zu befürchten, die das Wohnen hier noch teurer machen", sagt Eike Möller. Ein Blick etwa nach Bayern zeige, dass es auch einfacher geht: "Hier spielt bei der Berechnung neben der Grundstücksgröße auch die Fläche der sich darauf befindenden Gebäude eine Rolle. Eine aufwändige Wertermittlung ist allerdings nicht nötig."
Bescheide der Kommune kommen erst 2025
Wie hoch die neu berechnete Grundsteuer am Ende ausfällt, erfahren die Eigentümer schrittweise: Das Finanzamt übermittelt ihnen zunächst den Grundsteuerwert, der rückwirkend zum 1. Februar 2022 ermittelt wird, sowie den darauf aufbauenden Grundsteuermessbetrag. Der dritte Bescheid ist schließlich der Grundsteuerbescheid, den die jeweilige Kommune verschickt, in der sich das Grundstück befindet. Dieser Bescheid gilt ab 2025.