Drei Heilbronner Lokale wegen Corona-Verstößen geschlossen
Bei Kontrollen von Polizei und Ordnungsamt mussten am Wochenende drei Gaststätten in Heilbronn vorübergehend schließen. In allen drei Lokalen wurden Corona-Regeln missachtet, nun droht den Betreibern ein Bußgeld.
Wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln mussten am Wochenende drei Lokale in Heilbronn geschlossen werden. Das geht aus einer Mitteilung hervor, die die Stadt Heilbronn am Mittwoch veröffentlichte. Mitarbeiter des Ordnungsamts und Beamte der Polizei kontrollierten elf Gaststätten an der Neckarmeile und im Stadtgebiet. Dabei stellten die Kontrolleure mehrere Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen fest.
In vier Gaststätten wurden Abstandsregeln nicht eingehalten und das Tanzverbot missachtet. Außerdem fehlten Hygienekonzepte. Drei Lokale mussten wegen fehlender Abstände und Überfüllung für den Rest des Abends schließen. Laut einer verlässlichen Quelle handelte es sich dabei um das Liberté, den Prediger sowie das Hip Island im Hafengebiet.
Die Gäste seien einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt gewesen, schreibt die Stadt in ihrer Mitteilung. Man habe die Gastronomen im Vorfeld der Kontrollen über die geltenden Vorschriften informiert. Die Betreiber müssten nun mit erheblichen Geldbußen rechnen. Zur genauen Höhe gab es keine Angaben.
Maskenpflicht gilt nun auch für Gäste
Die baden-württembergische Landesregierung hat unterdessen eine Verschärfung der Maskenpflicht beschlossen. Ab 30. September müssen Gäste auf dem Weg zum Tisch oder zur Toilette eine Maske tragen. "Ich bin sicher, dass sich alle daran halten werden", erklärt Thomas Aurich, Stadtverbandsvorsitzender des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga). "Inzwischen hat jeder Gast eine Maske dabei."
Besonders an Selbstbedienungstheken sei es schwierig, Abstände konsequent einzuhalten, da helfe eine einheitliche Regel. Als Erfolg verzeichnet Aurich, dass die Stadt Heilbronn Heizstrahler zugelassen hat. Um Energie zu sparen, will der Dehoga prüfen, ob Außenbereiche abgetrennt werden können.
Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern bleiben verboten
In Freizeitparks muss in geschlossenen Räumen und Wartebereichen künftig ebenfalls eine Maske getragen werden. Wer aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit ist, soll dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen. Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern bleiben verboten. Die Corona-Verordnung gilt nun bis zum 30. November.
Der Dehoga-Landesverband steht hinter den neuen Vorgaben. "Alles was zur Eindämmung von Corona medizinisch notwendig ist tragen wir mit", erklärte ein Sprecher. Entscheidend sei nun, wie es im Herbst und Winter weitergehe. Die Lage in der Branche sei weiterhin angespannt. "Diskotheken und Clubs sind weiterhin geschlossen. Sie brauchen dringend eine Öffnungsperspektive."
Mindestabstand kostet rund 40 Prozent der Sitzplätze
Der Sprecher sagte weiter, viele Betriebe in der Branche hätten immer noch Mitarbeiter in Kurzarbeit. Die Corona-Auflagen führten zu deutlichen Einschränkungen. So koste der Mindestabstand 40 Prozent der Sitzplatzkapazität.
Er lobte ausdrücklich die Unterstützung der Hotel- und Gaststätten durch die grün-schwarze Landesregierung. Diese stellte finanzielle Hilfe in Höhe von 330 Millionen Euro für das Hotel- und Gaststättengewerbe bereit. Davon sei ein Drittel bereits abgerufen.