Das ist in der Region ab Montag wieder möglich
In Heilbronn gelten ab Montag neue Regeln: Der Einzelhandel darf öffnen, Museen können wieder besucht werden und auch im Sport-Bereich ist wieder mehr erlaubt. In vielen Städten und Gemeinden der Region müssen Einzelhändler jedoch noch warten. Ein Überblick.

Das Land lockert zum Montag seine Corona-Regeln. Das bedeutet, dass unter bestimmten Umständen wieder mehr möglich ist. Davon profitiert in der Region vor allem die Stadt Heilbronn, wo schon seit langem die Sieben-Tages-Inzidenz deutlich unter 50 Neuinfektionen liegt, umgerechnet auf 100 000 Einwohner. Dazu beantworten wir einige Fragen.
Was gilt in Heilbronn und warum nur hier?
Damit die Geschäfte und Museen überhaupt wieder aufmachen dürfen, muss die Sieben-Tages-Inzidenz seit fünf Tagen unter 50 liegen. Das ist in der Region bislang nur in Heilbronn der Fall. „Die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 unterschreiten wir im Stadtkreis Heilbronn seit dem 21. Februar“, betont Rathaussprecherin Suse Bucher-Pinell. Die Zahlen im Landkreis Heilbronn sind zwar auch rückläufig, allerdings noch nicht so lange. Dort rutschte die Inzidenz erstmals am Freitag unter die 50er-Marke. Sollte dieser Trend anhalten, können Geschäfte am Mittwoch aufmachen.
Wer macht überall auf?
Generell gilt für die Region, dass unter anderem Buchhandlungen wieder unter den Hygieneauflagen für den Einzelhandel öffnen dürfen. Das betont das Land. Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Garten-, Bau- und Raiffeisenmärkte können ebenfalls wieder ihr komplettes Sortiment anbieten. Es gelten aber Regeln, wie viele Kunden gleichzeitig im Geschäft sein dürfen.

Was kommt nur in der Stadt Heilbronn dazu?
Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte können unter den geltenden Hygieneauflagen komplett öffnen. Landesweit können in diesen Städten und Landkreisen Museen und Galerien ohne vorherige Buchung besucht werden. Die Kontaktdaten müssen dokumentiert werden.
Was tut sich beim Sport?
Auch hier muss wieder unterschieden werden, wie hoch die Zahl der Neuinfektionen ist. Im Landkreis Heilbronn sowie im Hohenlohekreis gilt, dass der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien und geschlossenen Räumen für den Freizeit- und Amateurindividualsport mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt ist, für Schwimmbäder gilt das nicht. Kontaktarmer Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren ist nur im Freien möglich. Das Land verbietet, Umkleiden, sanitäre Anlagen und Aufenthaltsräume zu nutzen.
Wie sieht es in Heilbronn aus?
Kontaktarmer Sport in kleinen Gruppen von nicht mehr als zehn Personen ist im Freien und auf Außensportanlagen möglich. Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahre anbieten. Dies gilt nicht für Ballett- und Tanzschulen.
Heilbronn liegt sogar schon unter 35. Wirkt sich das positiv aus?
Ja, weil sich nun bis zu zehn Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten wieder treffen können. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen mit.