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Vieles ist geregelt bei Assistenzhunden, nur die Kostenübernahme nicht

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Der Sozialverband VdK kritisiert die Lücke in der Assistenzhunde-Verordnung und fordert die Finanzierung von den Kostenträgern. Die Ausbildung kostet einige zehntausend Euro.

Die Kenndecke garantiert ein Zutrittsrecht, etwa zum Arzt oder ins Kino.
Die Kenndecke garantiert ein Zutrittsrecht, etwa zum Arzt oder ins Kino.  Foto: Groß: Mario Berger, klein: Sabine Friedrich, Collage: stimme.de

29.000 Euro hätte es Ragna Zorn gekostet, Luna im Zentrum des Trainers zum Assistenzhund ausbilden zu lassen. Eine Summe, die man nicht auf die Schnelle aufbringen könne, zumal sie ja nicht berufstätig sei, sagt sie. Trotz eines Zuschusses einer Stiftung, habe ihre Familie bislang 10.000 bis 15.000 Euro selbst bezahlt. Zwar regelt seit 1. März 2023 die Assistenzhunde-Verordnung Ausbildung, Prüfung, Haltung oder Zertifizierung, über die Kostenübernahme für Ausbildung, Prüfung, Tierarzt sagt sie nichts aus. Das kritisiert der Sozialverband VdK.

Die große Koalition habe sich über die Finanzierung nicht einigen können, deshalb bestehe diese Lücke. Der VdK setze sich dafür ein, dass alle Kosten für anerkannte Assistenzhunde als Hilfsmittel oder als notwendige Leistung zur sozialen Teilhabe von den jeweils zuständigen Kostenträgern übernommen werden, sagt Dorothee Czennia, Referentin der Abteilung Sozialpolitik beim VdK in Berlin.

Assistenzhund wird nicht als Hilfsmittel eingestuft

Im Gegensatz zu Blindenführhunden erfüllten Assistenzhunde die Voraussetzungen eines Hilfsmittels nicht, heißt es auf Nachfrage vom Spitzenverband der Gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (GKV) in Berlin. Es werde zwischen einem unmittelbaren oder mittelbaren Behinderungsausgleich unterschieden, ob der tierische Helfer eine Funktion erfüllt, die über die Befriedigung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens hinausgehe, erklärt die VdK-Referentin.

Ragna Zorn ist mit ihrem Antrag auch nach dem Widerspruch bei ihrer Krankenkasse gescheitert. Das Landratsamt Heilbronn weist darauf hin, dass Kosten für anerkannte Assistenzhunde übernommen werden können, und zwar vom zuständigen Rehabilitationsträger - das sind etwa die Eingliederungs- oder Jugendhilfe, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit. Der entsprechende Bedarf müsse allerdings nachgewiesen werden. Dieser werde bei Menschen mit Behinderung im Einzelfall ermittelt, so Landkreis-Sprecherin Lea Mosthaf. Bisher habe der Landkreis Heilbronn noch keine Kosten für einen Assistenzhund übernommen. "Betroffene müssen sich aber in der Regel leider auf einen längeren Rechtsweg einstellen", beschreibt VdK-Referentin Czennia die Hürde.

Ragna Zorn hofft, dass die Eingliederungshilfe zumindest 200 Euro monatlich als Nachsorgepauschale für die laufenden Kosten von Luna übernehmen wird.

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