Raubüberfall in Kirchheim: Angeklagter ist bereits mehrfach straffällig geworden
Im Prozess wegen angeblicher Anstiftung zum bewaffneten Raubüberfall auf eine Unternehmerfamilie in Kirchheim besteht offenbar kein dringender Tatverdacht gegen den 37-jährigen Angeklagten.
Im Prozess gegen den angeglichen Tippgeber für einen bewaffneten Raubüberfall auf eine Kirchheimer Unternehmerfamilie im Mai 2022 ist der Angeklagte seit rund einem Monat wieder auf freiem Fuß. Belastungszeugen hatten ihre Aussage während der Beweisaufnahme vor dem Landgericht Heilbronn geändert oder ganz geschwiegen. Dabei wurden weder Plädoyers gehalten, noch hat der Vorsitzende Richter der Dritten Großen Strafkammer, Thomas Berkner, das Urteil gesprochen. Vielmehr habe die Beweisaufnahme zum jetzigen Zeitpunkt ergeben, dass kein dringender Tatverdacht mehr bestehe, so Berkner bei einem vorangegangenen Prozesstag.
In der Türkei geboren, kam der Angeklagte 1998 nach Deutschland. Hier lernte er die Sprache, machte einen Hauptschulabschluss und absolvierte eine Ausbildung zum Bürokaufmann. Für den ESC Blau-Weiß Mannheim spielte er Fußball. Seit 2007 kam B.A. dann offenbar häufiger mit dem Gesetz in Konflikt. Richter Berkner verlas am Dienstag eine ganze Reihe von Strafbefehlen und Verurteilungen gegen den Angeklagten. Dabei soll er sich in den Folgejahren unter anderem mehrfach des Betrugs und der Körperverletzung schuldig gemacht haben.
Brutaler Raubüberfall in Kirchheim: Mit gefälschten Dokumenten Kredite erschlichen
Auch der Trunkenheitsfahrten sowie der Fahrerflucht und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde er überführt. Er wurde außerdem verurteilt, weil er Dritten mit gefälschten Dokumenten beim Erschleichen von Krediten zwischen 14 000 und 26 000 Euro bei verschiedenen Banken geholfen haben soll. Mit gefälschten Reisebescheinigungen soll er versucht haben, sich einer Bestrafung wegen Trunkenheit am Steuer und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu entziehen.
B.A., der eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland hat, ist mehrfach wegen Körperverletzung verurteilt worden. Dabei sei er unter anderem nach Streitereien und Rangeleien später mit seinen Brüdern und mehreren Unbekannten zum Ort des Geschehens zurückgekehrt. Dann soll auch der Angeklagte mit Baseballschläger oder Eisenstange elektrische Geräte demoliert und Personen geschlagen haben, mit denen er zuvor Streit gehabt haben soll. Der letzte Eintrag im Bundeszentralregister datiert auf das Jahr 2021.
Am Donnerstag, 9. Januar, halten die Staatsanwältin und Verteidiger ihre Plädoyers im jetzt laufenden Verfahren. Berkner stellte in Aussicht, dass an diesem Tag auch das Urteil gesprochen wird.
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