Eppinger Fahrlehrer verurteilt – „werde wie ein Schwerverbrecher dargestellt“
Ein Fahrlehrer aus Eppingen soll eine damals 16-jährige Fahrschülerin sexuell belästigt haben. Das Amtsgericht Heilbronn sprach nun sein Urteil.
„Vielleicht wollen Sie es nicht wahrhaben“ – mit diesen Worten verurteilte Richter Martin Dietrich am Amtsgericht Heilbronn einen Fahrlehrer aus Eppingen zu 35 Tagessätzen à 100 Euro sowie zu einem Monat Fahrverbot.
Er soll eine damals 16-jährige Schülerin sexuell belästigt haben. Der 53-Jährige bestritt die Vorwürfe bis zuletzt. Der Richter bemängelte die fehlende Selbstreflexion des Fahrlehrers.
Eppinger Fahrlehrer wegen sexueller Belästigung verurteilt: „Ausbildungsverhältnis missbraucht“
Laut Ausführungen des Gerichts soll der Fahrlehrer der Schülerin unter anderem an den Po gefasst haben. Darüber hinaus sollen immer wieder sexistische Kommentare gefallen sein. So soll er gesagt haben, „der Arsch unter der Hose braucht einen Waffenschein“, als sie mit einer körperbetonten Leggings zur Fahrstunde gekommen sei. Auch soll er sie immer wieder „Schnucki“ genannt haben.
Die Staatsanwaltschaft warf dem 53-Jährigen vor, das Ausbildungsverhältnis missbraucht und die Unerfahrenheit sowie Schüchternheit der Jugendlichen ausgenutzt zu haben. Sie forderte eine höhere Geldstrafe sowie ein viermonatiges Fahrverbot und ging damit über das Urteil hinaus.
Welche Auswirkungen solche Übergriffe auf Menschen haben könnten, sei immer typabhängig. Die betroffene Jugendliche leide seitdem zeitweise unter Migräne, Bauchschmerzen und Schlafproblemen. Laut ihrem Anwalt Joachim Klama befindet sie sich mittlerweile in psychotherapeutischer Behandlung.
Eppinger Fahrlehrer verurteilt: Staatsanwaltschaft und Richter halten Jugendliche für glaubwürdig
Wie auch die Staatsanwaltschaft sah Richter Martin Dietrich kein Motiv der Falschbelastung. Er begründete das Urteil mit der glaubhaften Aussage der Zeugin, die um eine wahrheitsgemäße Aussage bemüht gewesen sei.
Zugleich wies Dietrich die Kritik des Verteidigers zurück, der die „dominante“ Art der Mutter hinterfragte: Deren Verhalten spiele bei der Glaubwürdigkeit der Jugendlichen keine Rolle. Der Verteidiger hatte bemängelt, dass die Mutter alle Register gezogen und die Anzeige vorangetrieben habe, während der Vater erst nachträglich davon erfahren habe. Auch wurde kritisiert, dass die Gegenseite nicht offen für ein klärendes Gespräch gewesen sei.
Urteil am Amtsgericht Heilbronn - Fahrlehrer verurteilt: „Wie soll man sich an einer Leggings aufgeilen, die in einer Schutzkleidung steckt?“
In seinem Plädoyer stellte der Verteidiger die Aussage der Mutter vom letzten Mal infrage. „Wie soll man sich an einer Leggings aufgeilen, die in einer Schutzkleidung steckt?“. Zwar räumte er ein, dass sein Mandant eine „grenzwertige“ Äußerung gemacht habe, bestritt jedoch jegliche körperlichen Übergriffe.
Zudem betonte er, die Fahrschülerin hätte bereits in der Theoriephase ausreichend Gelegenheit gehabt, die Art des Fahrlehrers kennenzulernen – dennoch habe sie sich für Fahrstunden bei ihm entschieden.
Es sei möglich, dass sie mit ihren neuen Leggings habe gefallen wollen und sich nach dem Kommentar des Fahrlehrers gekränkt gefühlt habe. Unter diesen Umständen müsste Catcalling bald strafbar sein (Anmerkung der Redaktion: Catcalling bezeichnet sexuell anzügliches Rufen, Reden oder Pfeifen im öffentlichen Raum und stellt eine Form der verbalen sexuellen Belästigung dar).
Verurteilter Fahrlehrer aus Eppingen bestreitet Vorwürfe bis zuletzt
In seinem letzten Wort vor Gericht zeigte sich der 53-jährige Fahrlehrer tief getroffen. Immer wieder brach er in Tränen aus, als er schilderte, wie sich die Vorwürfe auf sein Leben auswirkten. Er werde im Ort darauf angesprochen, medial angefeindet, und die Anmeldezahlen an seiner Fahrschule seien rückläufig. „Ich werde wie ein Schwerverbrecher dargestellt“, klagte er.
Seit 25 Jahren arbeite er als Fahrlehrer und habe stets gut mit Menschen umgehen können. „Ich kann nicht zugeben, was ich nicht gemacht habe.“ Er vermutete, dass die Anzeige mit Frustration über die eigenen Schwierigkeiten der Schülerin beim Motorradfahren zusammenhängen könnte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es könnte noch Berufung eingelegt werden.
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