Fahrlehrer soll ehemalige Schülerin sexuell belästigt haben: "Hat mir an den Po gefasst"
Ein Fahrlehrer aus Eppingen muss sich vor dem Heilbronner Amtsgericht verantworten. Seine ehemalige Schülerin bezichtigt ihn der sexuellen Belästigung. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.
Die Vorwürfe gegen den 53 Jahre alten Fahrlehrer aus Eppingen wiegen schwer. Am 2. Juli vergangenen Jahres soll er seiner damals 16 Jahre alten Schülerin zweimal auf dem Verkehrsübungsplatz an den Po gefasst haben. Nicht womöglich versehentlich, wie der Angeklagte vor Gericht zumindest nicht ausschließen könne. Sondern absichtlich mit der Handinnenfläche, betont das mutmaßliche Opfer. Dabei soll er sogar leicht gedrückt haben. So zumindest gestikuliert die junge Frau im Zeugenstand mit ihrer Hand, was sie damals gespürt habe.
Ehemalige Schülerin berichtet in Heilbronn von sexistischen Äußerungen ihres Fahrlehrers
Einen despektierlichen Ton soll der Beschuldigte schon vorher angeschlagen haben. „Schnucki“ habe er sie immer wieder genannt. Dazu kämen sexistische verbale Entgleisungen wie: „Der Arsch unter der Hose braucht einen Waffenschein“, soll er zu ihr gesagt haben, als sie mit einer figurbetonten Teveo-Leggings zur Fahrstunde gekommen sei.
„Der Arsch“, so soll sich der Angeklagte geäußert haben, „wird ja nicht mit der Hose dazugekauft, den muss man schon vorher haben“, berichtet die heute 17-Jährige, die im Sinsheimer Ortsteil Hilsbach lebt und in der Fahrschule des Angeklagten ihren Mopedführerschein machen wollte.
Im Zeugenstand wirkt die junge Frau konzentriert. An viele Einzelheiten kann sie sich zwar nicht mehr genau erinnern. Die Berührungen und die Worte ihres ehemaligen Fahrlehrers gehen ihr aber offenbar nicht mehr aus dem Kopf. Schlafstörungen habe sie seitdem, berichtet die Mutter der heute 17-Jährigen. Auch klage ihr Kind immer wieder über Bauchschmerzen. Bei verschiedenen Ärzten sei sie gewesen. Sie nehme Tabletten, wenn die Migräne zu stark werde.
Fahrlehrer aus Eppingen soll Schülerin am Oberschenkel gestreichelt haben
Ihrer besten Freundin hat die Jugendliche als erstes von den mutmaßlichen Vorfällen erzählt. Dazu gehöre auch, dass der Angeklagte sie am 5. August mehrere Sekunden lang am Oberschenkel berührt und gestreichelt habe, als er sie nach der Übungsstunde im Auto nach Hause fuhr. Laut Staatsanwaltschaft habe der Angeklagte sie beide Male berührt, um sich sexuell zu erregen.
Unangenehm seien ihr die Fahrstunden gewesen. Dass sie weiter hingegangen sei, erklärte sie damit, dass ihr Vater meinte, sie müsse dort den Führerschein zu Ende machen. Immerhin habe er bereits viel Geld in die Fahrstunden investiert. Von den Vorwürfe wusste er bis dahin nichts. Ihre Mutter sagt, die Tochter könne viel ertragen. Inzwischen hat sie die Fahrschule gewechselt und die Prüfung gemacht.
Als sie wegen des heißen Wetters mit kurzer Hose zur Fahrstunde gekommen sei, habe sie extra ein langes T-Shirt getragen, so das mutmaßliche Opfer. „Wenn dein Opa nicht dabei gewesen wäre, hätte ich dein T-Shirt hochgezogen“, soll der Angeklagte anschließend gesagt haben. Ein anderes Mal habe er sie aufgefordert, eine Übung zu machen, während sie hinten auf dem Moped sitzt und er fährt. Nach einer starken Bremsung rutschte sie nach vorn an ihn heran. Dass er sie „jetzt endlich richtig spürt“, soll er darauf gesagt haben.
Angeklagter Fahrlehrer vor Amtsgericht Heilbronn: Gehe respektvoll mit den Fahrschülern um
Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe. Der Ton in seiner Fahrschule sei zwar locker. Er gehe aber respektvoll und auf Augenhöhe mit den Fahrschülern um. Sexistische Sprüche mache er nicht. „Das ist nicht meine Art“, sagt der Eppinger. Unterschiede zwischen Mädchen und Jungs mache er nicht. „Äußerungen über Äußeres mache ich auch nicht.“
Die Vorwürfe hätten ihn hart getroffen. „Ich bin kalt erwischt worden.“ Zu ihrer engen Leggings habe er lediglich gesagt, dass sie unter der Motorradschutzkleidung an diesem heißen Tag zu warm sei. Die gemeinsame Fahrt auf dem Moped erklärte der 53-Jährige mit einer plötzlich aufgetretenen Unsicherheit im Kurvenfahren. Das sei normal bei der Fahrausbildung. Am Oberschenkel habe er sie nie berührt.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Heilbronn am 11. Oktober 2024 einen Strafbefehl erlassen und dabei eine Geldstrafe von 5000 Euro festgesetzt. Weiterhin wurde ein Fahrverbot von drei Monaten verhängt. Der Angeklagte legte Einspruch ein. Deshalb hat das Amtsgericht eine mündlichen Hauptverhandlung anberaumt. Die Verhandlung wird am 14. Februar fortgesetzt.
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