Glücksspiel statt Müllmarke: Casino-Portal übernimmt Website des Landkreises Heilbronn
Die Seite www.muellmarken-landkreis-heilbronn.de informiert nicht etwa über das Abfallsystem in der Region, sondern verweist auf Online-Casinos. Wie kommt es dazu? Und: Ist das legal?

Die Zeit der Müllmarken ist im Landkreis Heilbronn mit dem Jahreswechsel passé. Seit dem 1. Januar 2026 gilt das neue Müllsystem, bei dem der Entsorger PreZero nur noch gechippte Tonnen abholt. Das Erfassen der Leerungen läuft elektronisch. Wer dies nicht mitbekommen hat oder sich dennoch zum Thema Müllmarken im Landkreis Heilbronn informieren möchte, erlebt online jedoch eine Überraschung.
Weiterleitung auf Online-Casino bei Suche nach „Müllmarken Landkreis Heilbronn“
Wenn man „Müllmarken Landkreis Heilbronn“ in der Google-Suchmaske eingibt oder www.muellmarken-landkreis-heilbronn.de direkt in den Browser tippt, landet man nicht etwa auf einer aktuellen Info-Seite zur regionalen Abfallentsorgung, sondern auf einer Domain zum Thema Online-Casinos. Die Webpräsenz wirbt für einen Zehn-Euro-Bonus ohne Einzahlung – und empfiehlt Glückspiel-Portale, um vermeintlich sicher und mit geringem Risiko ins Online-Glückspiel einzusteigen.
Im Bereich „Über uns“ der Webpräsenz informiert der Betreiber, dass die Nutzer bei ihm „aus erster Hand Informationen zum Geschehen im Bereich des Glücksspiels erhalten“.
Betreiber nutzt themenfremde Domain wegen des Google-Rankings
Die Firma hinter dem Angebot findet sich im Bereich „Kontakt“ der Website. Ihr Name: OnlineCasinoMitStartGuthaben GmbH. Der Sitz: Berlin. Warum aber dann diese offenbar inhaltlich völlig andere Domain, die den Eindruck erwecken kann, man habe es hier mit einem offiziellen Angebot aus dem Landkreis Heilbronn zu tun? Schließlich findet sich zu den Themen Müll oder Landkreis Heilbronn kein einziges Wort auf der gesamten Webpräsenz.

„Der Seiten-Betreiber nutzt das relativ starke Google-Ranking der Domain, um sich bei den Such-Ergebnissen gut zu platzieren“, erklärt Lars Weber. Der Onlinemarketing-Manager hat unsere Redaktion auf die offensichtliche Diskrepanz zwischen der Internetadresse www.muellmarken-landkreis-heilbronn.de und dem darauf befindlichen Inhalt aufmerksam gemacht. In Berlin betreibt Weber die Onlinemarketing-Agentur Berlinaten.
Fremde Inhalte auf Domains sorgen für Reputationsschäden
Eines von Webers Tätigkeitsfeldern ist es, Reputationsschäden von Firmen abzuwenden. „Gerade im Bereich von Online-Casinos kommt es immer wieder vor, dass sich deren Betreiber frei werdende, seriöse Domains sichern. Viele andere Web-Präsenzen haben auf diese Seiten verlinkt, sodass diese aufgrund vorheriger Relevanz bei Suchergebnissen prominent angezeigt werden.“ Lange bestehende Domains, die regelmäßig neue Inhalte erhalten, werden von Suchmaschinen als vergleichsweise vertrauenswürdig und relevant eingestuft.
In anderen Fällen nutzen die Betreiber Domain-Namen, die ähnlich klingen wie bekannte Marken. Wenn man beispielsweise einen Buchstabendreher oder einen zusätzlichen Bindestrich in die URL einbaut, landen Internet-Nutzer, die sich vertippt haben, versehentlich auf dem Angebot – und finden möglicherweise Gefallen daran. Gerade dieses Nutzen und Verfälschen von Markennamen sei laut Lars Weber rechtlich bedenklich. Es komme auch vor, dass Seiten gehackt und mit fremden Inhalten bespielt werden. Weber: „Das schadet dem Ruf der Firmen langfristig enorm.“ Auch im Google-Ranking.
Nutzung von themenfremder Domains darf keinen offiziellen Eindruck erwecken
Im vorliegenden Fall hat sich der Casino-Seiten-Betreiber der Domain eines aktuellen Themas – der Umstellung des Müllsystems in der Region – bedient, wie Kai Schützle erklärt. Das Ziel sei einzig die Reichweiten-Steigerung: „Wenn Sie mit Ihrer Webseite oder Ihrem Online-Shop neu am Markt sind, haben Sie immer das Problem, wie Sie Kunden auf Ihr Angebot aufmerksam machen können. Dieses Ziel haben natürlich auch die Betreiber von Online-Casinos, wenn sie Internetadressen nutzen, die völlig themenfremd erscheinen“, erklärt der Heilbronner Fachanwalt für IT-Recht.

Eine Pauschalisierung, ob die Nutzung einer themenfremden Domain legal ist, sei laut Schützle nicht möglich. Hierbei sei die Betrachtung des Einzelfalls notwendig. Der Jurist: „Die Rechtsprechung zu dieser Frage sieht grundsätzlich vor, dass Gattungsbezeichnungen wie muellmarken.de regelmäßig ohne große Probleme genutzt werden dürfen. Allerdings darf durch die Domains nicht der Eindruck hervorgerufen werden, dass diese von einer offiziellen oder staatlichen Stelle betrieben werden.“
Landratsamt Heilbronn kennt die inhaltsfremde Nutzung der Müllmarken-Domain
Im vorliegenden Fall sei laut Schützle klar ersichtlich, dass es sich bei der Seite www.muellmarken-landkreis-heilbronn.de nicht um das Angebot einer offiziellen Einrichtung des Landkreises Heilbronn handelt. Der Fall wäre anders gelagert, wenn offizielle Logos verwendet würden, die gezielt eine Verwechslung erzeugen sollen. „Das wäre dann auch urheberrechtlich problematisch, beziehungsweise unzulässig“, erläutert Schützle.
Beim Landratsamt Heilbronn ist bekannt, mit welchen Inhalten die Domain www.muellmarken-landkreis-heilbronn.de bestückt ist, wie Andreas Zwingmann erklärt. „Die genannte URL gehörte zur Domain des Onlineshops der Abfallwirtschaft Landkreis Heilbronn für Müllmarken und Banderolen“, berichtet der Sprecher des Landratsamts. Aufgrund der Umstellung des Müllentsorgungssystems sei der Shop am 31. Dezember 2025 abgeschaltet worden.
Unklar, ob Müllmarken-Domain rechtmäßig erworben wurde
Zwingmann: „Ob die Domain rechtmäßig erworben wurde, lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt nicht gesichert sagen. Generell ist eine Domain nach einer Kündigung wieder frei verfügbar und kann von Dritten neu registriert und genutzt werden.“ Seitens des Landratsamts läuft derzeit eine Prüfung, wie man mit dem Sachverhalt zukünftig umgehen wird. Die Stimme-Nachfrage bei der mutmaßlichen Betreiberfirma OnlineCasinoMitStartGuthaben GmbH blieb unbeantwortet.
Dass Online-Glücksspiel-Anbieter sogenannte Blackhead-SEO-Maßnahmen nutzen, ist auch der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) bekannt. Diese prüft und genehmigt Glücksspiel-Angebote im Internet und sorgt dafür, dass legale Anbieter die Regeln zum Schutz der Teilnehmer vor Spielsucht und Manipulation einhalten. Nach erster Einschätzung der fraglichen Domain handelt es sich dabei „um eine sogenannte Affiliate-Seite, auf der hauptsächlich unerlaubte Online-Glücksspielangebote beworben werden“, erläutert Anna Heinze vom GGL-Presseteam.
Online-Glücksspiel-Angebote sollte man nicht sorglos nutzen
Das Geschäftsmodell von Affiliate-Seiten ist, Produkte und Dienstleistungen anderer Firmen zu bewerben – und bei erfolgreicher Vermittlung Provisionen zu erhalten. Was Glücksspielsucht angeht, sind Männer häufiger betroffen als Frauen. Der Wettanbieter bet365 hat einem Spielsüchtigen aus dem Raum Heilbronn im Jahr 2024 hohe Verluste erstatten müssen.
Von der Nutzung der auf der Domain www.muellmarken-landkreis-heilbronn.de empfohlenen Casino-Angebots rät der Heilbronner Anwalt Kai Schützle eher ab: Nicht immer ist klar erkennbar, wer hinter den Glücksspielen steckt. Dann könne es auch im statistisch eher unwahrscheinlichen Gewinn-Fall schwierig werden, die Ansprüche gegenüber dem Anbieter durchzusetzen, sofern dieser den Preis nicht freiwillig auszahlt. In Sachen Online-Casinos gibt es in Baden-Württemberg zudem strenge Vorgaben für die Betreiber.
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