Lauffen bekommt einen neuen Photovoltaik-Park
Der Gemeinderat in Lauffen hat die Einleitung eines Bebauungsplans für einen Photovoltaik-Park im Riedergraben beschlossen. Neben dem angekündigten Stromertrag soll die genutzte Fläche auch Schafen einen Mehrwert bieten.

Die Privatkellerei Eberbach-Schäfer möchte auf einer rund einen Hektar großen Freifläche im Riedergraben entlang der Bahnlinie einen Photovoltaik-Park errichten. Der Gemeinderat hat in seiner zurückliegenden Sitzung Ende Mai die Voraussetzungen dafür geschaffen und für zwei Grundstücke im Gewann Rieder die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beschlossen.
Im März 2019 war ein Grundsatzbeschluss über die Errichtung von Photovoltaikanlagen in diesem Gebiet noch im Gemeinderat gescheitert, weil den Landwirten dadurch zu viel Fläche verloren gegangen wäre, so die Argumentation. "Wir sind uns der Bedeutung bewusst und befürworten die Freiflächen für Photovoltaikanlagen grundsätzlich", erklärte Dagmar Zoller-Lang von der Freien Wähler-Vereinigung damals. "Aber wir nehmen dadurch den Landwirten Flächen, die sie benötigen."
Grünes Licht hat der Photovoltaik-Park im Riedergraben im zweiten Anlauf erhalten
Nun hat die Privatkellerei Eberbach-Schäfer ein Grundstück gefunden, das allen Seiten einigermaßen gerecht wird und einen entsprechenden Antrag gestellt. Der Boden der jetzt vorgesehenen Fläche ist laut dem Eigentümer der Flurstücke zu feucht und schlammig für eine landwirtschaftliche Nutzung. Daher nehme man den Landwirten keine hochwertige Ackerfläche weg. Außerdem werde die biologische Wertigkeit der Fläche durch eine Beweidung mit Schafen erhöht.
Der aktuelle Sachverhalt überzeugte den Gemeinderat, denn nun ging der Beschluss bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung durch. Die Anlage wird mit einer Leistung von 950,04 Kilowatt-Peak (kWp) geplant und soll einen jährlichen Ertrag von rund 1,1 Millionen Kilowattstunden liefern. Die Fläche liegt außerhalb des privilegierten 200-Meter-Streifens an der Bahnlinie, weshalb ein Bebauungsplan notwendig ist. Mit dem Beschluss einher geht die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden.
Beim Planentwurf ist der Regionalverband Heilbronn-Franken beteiligt
Anschließend müssten die Anregungen unter Umständen eingearbeitet werden. Erst dann kommt es zum endgültigen Planentwurf. Auch der Regionalverband Heilbronn-Franken muss bei diesem Vorhaben beteiligt werden, weil die Fläche im Außenbereich liegt.
Die Verwaltung geht davon aus, dass der Abwägungsvorschlag der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und der endgültige Planentwurf für die Offenlage dem Gemeinderat in der Septembersitzung zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann. Anschließend kann dann die Baugenehmigung erteilt werden. Der Satzungsbeschluss könnte in diesem Fall noch Ende des Jahres 2023 gefasst werden.
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